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16.01.2015 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Europäische Zentralbank darf Staatsanleihen kaufen

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2:30 Min. Lesedauer

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Die EZB hat vom Europäischen Gerichtshof quasi grünes Licht für den unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen bekommen. Nur in der Wirtschaft soll sie nicht mitmischen.

Das aktuelle Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) billigt den Ankauf von Staatsanleihen aus Euro-Krisenländern grundsätzlich ohne Limit. Damit bekommt Zentralbankchef Mario Draghi für seine Entscheidung vom September 2012 Rückendeckung. Er hatte damals angekündigt, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen aus Krisenstaaten zu kaufen. Ziel der Option ist, im Krisenfall dafür zu sorgen, dass die Zinsen, die die Staaten für diese Anleihen zahlen müssen, sinken. Das so genannte Outright Monetary Transactions-Programm (OMT) ist laut EuGH-Gutachten mit den EU-Verträgen vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2014 dagegengehalten, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit einer solchen Befugnis ihre Kompetenzen im Rahmen der Geldpolitik überschreiten würde. Bisher wurde noch keine Anleihe gekauft, dies könnte sich nach der nächsten Sitzung der EZB Ende Januar jedoch ändern, wenn ein neues Kaufprogramm beschlossen würde. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung für das noch ausstehende Gerichtsurteil zum OMT-Programm, das im Herbst 2015 folgen soll.

Klare Bedingungen für Anleihekäufe

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Allerdings sollen Bedingungen an die Staatsanleihekäufe geknüpft werden, wenn es nach EuGH-Generalanwalt Cruz Villalón geht. Dazu gehört, dass die Notenbank sich aus den Rettungsprogrammen für den jeweiligen Staat heraushält und somit nicht direkt an Finanzierungsprogrammen beteiligt ist. Zudem muss sie etwaige Anleihekäufe gut begründen.

Erste Reaktionen aus Bankenkreisen auf den Freibrief für die EZB sind gemischt. Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer vom Bundesverband deutscher Banken gibt zu bedenken, dass "die Risiken eines Aufkaufprogramms für Staatsanleihen nicht übersehen werden" dürften. Denn es bestehe die Gefahr von Preisblasen an den Vermögensmärkten und "das Risiko, dass die wirtschaftspolitischen Reformanstrengungen im Euro-Raum zum Erliegen kommen", so Kemmer in einer Stellungnahme. Die Kreditnachfrage werde gering bleiben, solange sich das Investitionsklima in Europa nicht verbessere. Hierfür seien wirtschaftliche Strukturreformen unverzichtbar. Der Zeitung "Die Zeit" sagte EZB-Chef Draghi dagegen, die EZB befinde sich an einem Punkt, wo sie "die Größe und die Zusammensetzung der Bilanz der Europäischen Zentralbank" als unkonventionelles Mittel ändern müsse. 

Instrument nur temporär einsetzen

Die Wirtschaftsdienst-Autoren Jürgen Matthes und Markus Demary argumentieren in ihrem Beitrag "Überschreitet die EZB mit ihren Staatsanleihekäufen ihr Mandat?" (Ausgabe 9/2013, S.607-615), dass das Outright-Monetary-Transactions-Programm noch innerhalb der Grenzen des EZB-Mandats liegt, aber dennoch nur temporär eingesetzt werden sollte. Sie halten das Programm für gerechtfertigt, weil die notwendige Sicherung der Finanzstabilität kurzfristig nicht die Preisstabilität gefährde. Die EZB-Staatsanleihekäufe halten sie unter gewissen Bedingungen nicht für eine verbotene monetäre Staatsfinanzierung. Zu einer Aufweichung der Preisstabilität könnte es ihrer Ansicht nach aber kommen, wenn die Geldpolitik zunehmend durch die Finanzpolitik beeinflusst würde. Bankmagazin-Autor Stefan Terliesner stellt in seinem Beitrag zur Frankfurter Doppelrolle der EZB fest, dass diese bereits "gefährlich viel Macht" hat. Denn zusätzlich zu ihrem geldpolitischen Mandat übernehme sie im einheitlichen Aufsichtsmechanismus eine zentrale Rolle in der Bankenaufsicht. Interessenkonflikte sind aus seiner Sicht dadurch unvermeidbar.

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