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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

8. Die ausgelagerte Rechtsabteilung

verfasst von : Maximilian Dorndorf

Erschienen in: Die Rechtsabteilung

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Auslagerung von internen Unternehmensfunktionen („Outsourcing“) ist heutzutage in vielen Bereichen üblich und keineswegs neu. Allseits bekannte Beispiele sind etwa die Auslagerung der Personalbuchhaltung, der IT und der Logistik. In diesen Fällen werden regelmäßig vormals intern erledigte Aufgaben an ein externes Dienstleistungsunternehmen vergeben, häufig (aber nicht immer) unter Übernahme von sächlichen und personellen Ressourcen.

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Fußnoten
1
Siehe hierzu den Artikel „Inhouse im Freien“ in JUVE Rechtsmarkt 12/2005, S. 46–50.
 
2
„Outsourcing der Rechtsberatung ist nicht für alle Unternehmen vorteilhaft“, JUVE Rechtsmarkt 12/2005, S. 49.
 
3
Für die nachfolgende Darstellung sind Verallgemeinerungen unumgänglich. Das hier gezeichnete Bild des externen und des internen Anwalts ist keinesfalls repräsentativ, sondern dient nur der plakativen Darstellung der Unterschiede. Unbestritten sind die althergebrachten Vorstellungen zunehmend im Umbruch und die hier zugrunde gelegten Vorurteile bei zahlreichen internen und externen Rechtsanwälten nicht berechtigt.
 
4
Ob diese Aussage immer zutreffend ist, darf bezweifelt werden. Der gute (interne oder externe) Anwalt kann unter verschiedenen Aspekten durchaus wertschöpfend tätig sein. Siehe hierzu auch den Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Carsten Reimann zum „Legal Management“ in diesem Buch.
 
5
Insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung.
 
6
Nach einer Studie werden in nur 39 % der Fortune-150 Unternehmen sowohl externe als auch interne Anwaltskosten den jeweiligen Fachabteilungen weiterbelastet; 22 % stellen nur die externen Kosten in Rechnung, siehe II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007 „Organisation und Strategie der Rechtsabteilung im Fokus von Qualität und Effizienz“, S. 98.
 
7
Immerhin haben viele Unternehmen eine Rechtsberatungsrichtlinie eingeführt, nach der regelmäßig alle Rechtsangelegenheiten einschließlich der externen Vergabe durch die Rechtsabteilung gesteuert werden (66 % der Befragten im II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 60).
 
8
Laut der Studie II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007 wird bei über 70 % der Unternehmen die Rechtsabteilung auch bei der Mandatierung externer Kanzleien eingebunden.
 
9
§ 46 Abs. 1 BRAO.
 
10
II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 95.
 
11
II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 95.
 
12
II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 134 f.
 
13
Nach der „azur-Umfrage“ 2017 (s. www.​azur-online.​de) etwa budgetieren Großkanzleien wie Hogan Lovells 1450 h im ersten Jahr, Allen & Overy 1750 h, Bird & Bird 1550 h, Baker & McKenzie 1660 h im ersten Jahr und danach 1800 h, Taylor Wessing 1600 h.
 
14
II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 20.
 
16
BSG vom 3. 4. 2014 – B 5 RE 13/14 R; B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R; Medieninformation des BSG Nr. 9/14 und Terminsbericht des BSG 14/14 unter: www.​bundessozialgeri​cht.​de.
 
17
siehe etwa Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.04.2014 „Syndikusanwälte zahlen in die Rentenkasse“.
 
18
Römermann/Günther, NZA 2016, 71, 75.
 
19
Etwa die Übertragung der gesamten Prozessabwicklung durch die Deutsche Bank auf eine externe Kanzlei, vgl. http://​www.​juve.​de/​nachrichten/​namenundnachrich​ten/​2010/​09/​prozesse-deutsche-bank-lagert-litigation-auf-noerr-aus.
 
Metadaten
Titel
Die ausgelagerte Rechtsabteilung
verfasst von
Maximilian Dorndorf
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-21915-4_8

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