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2008 | Buch

Grundkurs Buchführung

Mit ergänzendem Übungsteil kostenlos im Internet

verfasst von: Benjamin Auer

herausgegeben von: Luise Hölscher

Verlag: Gabler

insite
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Über dieses Buch

Vorwort zur zweiten Auflage Liebe Leserinnen und Leser, in dieser zweiten Auflage wurden die von aufmerksamen Lesern bemerkten Fehler, die sich in die erste Auflage eingeschlichen hatten, korrigiert, sowie das Layout und die Inhalte komplett überarbeitet. Nicht mehr zeitgemäße Themenbereiche (z.B. Wechsel) wurden entfernt und andere Themenbereiche im Hinblick auf Bilanz- rung nach Handels- und Steuerrecht ergänzt. Der rechtliche Hintergrund von Buchungsaktivitäten ist also mehr in den Vordergrund gerückt. Außerdem wurden die Inhalte an die neue Rechtslage (z.B. neuer Umsatzsteuersatz) angepasst. Zudem sind nun im Online-Service neben den bekannten Übungsaufgaben, die ebenso aktualisiert und erweitert wurden, nützliche Excel-Tools verfügbar, die etwa bei Themen wie Abschreibung praktische Hilfestellung bieten. Der Online-Service auf www.buchhaltung-auer.de (Benutzername: Besucher, Passwort: Unterlagen) umfasst nun ergänzende Übungsaufgaben und Lösungen, alle im Buchtext zitierten Gesetzestexte, einen Exkurs zum Thema Rechtsformen, nützliche Excel-Tools zur Buchführung, T Vertiefungen zu ausgewählten Themenbereichen, die im Buch keinen Platz mehr fanden, V und vieles mehr. Ich wünsche Ihnen auf diesem Wege viel Erfolg bei der Arbeit mit diesem Le- buch und dem Material des Online-Services. Über Anregungen zur Erweiterung oder Verbesserung des Online-Services würde ich mich sehr freuen. Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, meiner Herausgeberin Frau Prof. Dr. Luise Hölscher für die Mitarbeit an der 2. Auflage und den Herren Christian Wels und Tobias Müllner für ein Korrekurlesen des Materials im Online-Service - sonderen Dank auszusprechen. Sie haben damit entscheidend zur Qualität dieses Lehrbuchs und seines Begleitmaterials beigetragen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Technik und Ergebnis der Buchführung

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1.. Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens

Allgemein ausgedrückt dient das Rechnungswesen der zahlenmäßigen Erfassung und anschaulichen Aufbereitung des Unternehmensgeschehens zur Information der Eigentümer bzw. Gesellschafter. Ergebnisse der Aufbereitung sind etwa Umsatzstatistiken, Kostenentwicklungstabellen, die Gewinn- und Verlustrechnung oder Preiskalkulationen. Nur mit Hilfe des Zahlenmaterials, welches vom Rechnungswesen bereitgestellt wird, können fundierte Entscheidungen für zukünftige Aktionen oder Investitionen getroffen werden. Abhängig davon, welche Personengruppen durch das betriebliche Rechnungswesen mit Informationen versorgt werden, unterscheidet man zwischen dem sog. internen und dem externen Rechnungswesen.

2.. Organisation und Ergebnis der Finanzbuchhaltung

Wie bereits im vorhergehenden Abschnitt erwähnt wurde, dokumentiert die Finanzbuchhaltung in zwei getrennten Büchern alle wirtschaftlichen Vorgänge (sog.

Geschäftsvorfälle)

, die den Betrieb innerhalb einer Abrechnungsperiode berühren. Dieser auch als

Geschäftsjahr

bezeichnete Zeitraum umfasst maximal 12 Monate, beginnt in der Regel am 01.01. und endet am 31.12. Eröffnet ein Geschäftsmann sein Unternehmen nun aber z.B. im August, so kann er auch ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr wählen. Stellt ein Geschäftsmann seinen Geschäftsbetrieb im laufenden Geschäftsjahr ein, so kann das Geschäftsjahr auch kürzer als 12 Monate sein. Egal wie lang das Geschäftsjahr aber auch sein mag, alle auftretenden Geschäftsvorfälle müssen lückenlos aufgezeichnet werden.

3.. Technik der Buchführung

Im vorhergehenden Kapitel wurden der Aufbau und das Wesen der Bilanz behandelt. Welche Veränderungen erfährt die Bilanz nun aber, wenn ein Geschäftsvorfall eintritt? Mit dieser Frage befasst sich der folgende Abschnitt. Als Ausgangspunkt für jedes der aufgeführten Beispiele (Geschäftsvorfälle) ist folgende vereinfachte Eröffnungsbilanz (Bilanz zum Beginn des Geschäftsjahres oder bei Unternehmensgründung) zu verwenden.

4.. Kontenrahmen

Um bei der großen Zahl von Aufzeichnungen, die täglich in Unternehmen anfallen, nicht den Überblick und damit die Grundlage für betriebliche Entscheidungen zu verlieren, muss die Geschäftsbuchführung sachgerecht und rationell organisiert werden. Um dies zu gewährleisten, ist die Buchführung eines Unternehmens nach einem

systematischen Ordnungsschema

mit

einheitlichen Bezeichnungen

zu führen.

Rechtlicher Hintergrund

Frontmatter
1.. Rechtsquellen

Allgemein ist zunächst zu sagen, dass sich die Rechtsgrundlagen für die Rechnungslegung im kodifizierten Recht (Gesetze), Rechtsprechung (Einzelfallurteile) und in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB, GoBil) liegen. Aufgrund ihrer enormen Bedeutung wird den GoB und den GoBil unter B 3 ein eigener Abschnitt gewidmet.

2.. Buchführungspflichten

Für einen Unternehmer kann sich die Pflicht Bücher zu führen sowohl aus dem Handelsrecht (HGB) als auch dem Steuerrecht (AO) ergeben. Bevor genauer auf Einzelheiten eingegangen wird, gibt die folgende Darstellung einen schematischen Überblick.

3.. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Unter den sog. Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) fasst man eine Reihe von Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätzen zusammen. Unter

Buchführungsgrundsätzen

versteht man dabei anerkannte Regeln über die Führung der Handelsbücher.

Bilanzierungsgrundsätze

hingegen beschreiben anerkannte Regeln über die Erstellung des Jahresabschlusses von Unternehmen.

4.. Schritte der Rechnungslegung

Die Bilanzerstellung erfolgt nicht am, sondern zum jeweiligen Stichtag. Sie erfolgt also erst nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres. Es können dabei verschiedene Stadien unterschieden werden.

5.. Verstöße gegen Buchführungspflichten

Liegen bei einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung

formelle

(z.B. zahlreiche oder hohe Kassenfehlbeträge, Fehlen von Belegen) oder

sachliche/materielle

(falsche Buchungen, unterlassene Buchungen, falscher Ausweis der Vermögenslage) Mängel vor, so muss ein Buchführungspflichtiger (Kaufmann, sonstige Gewerbetreibende) mit folgenden handeis- und steuerrechtlichen Sanktionen rechnen.

Laufende Buchungen in Industriebetrieben

Frontmatter
1.. Beschaffung von Werkstoffen und Handelswaren I

Im Gegensatz zu Handelsbetrieben, die ihre eingekauften Waren unverändert (zzgl. eines Gewinnaufschlages) weiterveräußern, entstehen in einem Industriebetrieb durch die Verbindung der

betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe

Güter, die dann auf dem Absatzmarkt zur Erzielung von Umsatzerlösen angeboten werden.

2.. Beschaffung von Werkstoffen und Handelswaren II

Im Gegensatz zur verbrauchsorientierten Erfassung wird bei der

bestandsorientierten Verbuchung

nicht davon ausgegangen, dass alle Einkäufe sofort in die Produktion eingehen, was eine weitaus realistischere Annahme ist. Alle Handelswaren bzw. Werkstoffe werden zunächst eingelagert und bei Bedarf entnommen bzw. verbraucht. Daher erfolgt die Buchung nicht auf Aufwands-, sondern direkt auf den aktiven Vorratskonten.

3.. Verbuchung weiterer Produktionsfaktoren

Wie bereits behandelt, entsteht ein fertiges Produkt durch die Kombination der Produktionsfaktoren Werkstoffe, Betriebsmittel und Arbeit. Der Einsatz dieser Faktoren verursacht Aufwendungen, die auf den entsprechenden Aufwandskonten im Soll gebucht werden. Die Werkstoffe wurden bereits in den vorhergehenden Abschnitten behandelt, sodass nun auf die beiden verbleibenden Produktionsfaktoren eingegangen werden kann.

4.. Verkauf von Fertigerzeugnissen und Handelswaren

Mit Hilfe der sog.

Angebotskalkulation

wird der Preis errechnet, zu dem ein aus der Kombination der Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe

selbst erstelltes Produkt

auf dem Markt angeboten wird.

5.. Umsatzsteuer

Bevor ein Produkt den Endverbraucher erreicht, durchläuft es normalerweise verschiedene Fertigungsstufen in mehr als einem Unternehmen. Dabei wächst der Wert des Erzeugnisses in der Regel von Stufe zu Stufe bzw. von Unternehmen zu Unternehmen an. Diese Wertsteigerung wird vom Staat mit der sog.

Umsatzsteuer

(USt) belastet, die im Volksmund auch als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet wird. Der zu besteuernde

Mehrwert

jeder Fertigungsstufe ergibt sich als

Differenz aus Ein- und Verkaufspreis

.

6.. Beschaffung von beweglichen Sachanlagegütern

Zu den Anlagegütern zählen alle

Vermögensgegenstände

(bzw. im Steuerrecht sog. positive Wirtschafsgüter), die für einen

langfristigen Einsatz im Rahmen der Leistungserstellung des Betriebs

bestimmt sind (§ 247 II HGB) und deren Bilanzierung nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verboten ist. Bewegliche Sachanlagegüter, deren Beschaffung in diesem Kapitel behandelt wird, sind beispielsweise der Fuhrpark, Maschinen, Büromaschinen oder Büromöbel. Bei nur einmaliger Nutzung, die in einem Verbrauch (z.B. Heizöl), einer Ver- oder Bearbeitung (z.B. Rohstoffe) oder einer absatzähnlichen Verwertung bestehen kann, gehört der Gegenstand zum Umlaufvermögen.

7.. Beschaffung von unbeweglichen Anlagegütern

Bei unbeweglichen Sachanlagegütern (z.B. Grundstücke und Gebäude) erfolgt ebenso eine Aktivierung der Anschaffungskosten auf dem entsprechenden Konto der Kontenklasse 0. In Sachen Besteuerung und Kostenverteilung bei bebauten Grundstücken (Gebäude vs. Grundstück) sind allerdings gewisse Besonderheiten zu beachten.

8.. Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Anlagegütern

Erreicht ein Anlagegut seine technische oder wirtschaftliche Nutzungsgrenze, so wird es in der Regel verkauft und durch ein neues oder moderneres Gut ersetzt. Typische Beispiele für Fälle, bei denen diese Nutzungsgrenzen erreicht werden, sind in nachfolgender Abbildung dargestellt.

9.. Aktivierte Eigenleistungen

Wird ein Anlagegut im Unternehmen durch eigene Arbeiter gebaut und anschließend im Betreib eingesetzt oder die Montage eines gekauften Anlagegegenstandes durch eigene Arbeitskräfte durchgeführt, so spricht man von einer sog.

Eigenleistung

. Bevor eine solche Leistung in der Buchhaltung erfasst werden kann, muss der Wert des Produktes oder der Montageleistung ermittelt werden.

10.. Kauf und Verkauf von Aktien

Neben Sichteinlagen (z.B. Guthaben auf Girokonten), Spareinlagen (z.B. Sparbücher) und befristeten Einlagen (z.B. Festgelder mit festgelegter Gesamtlaufzeit, oder Kündigungsgelder mit festgelegter Kündigungsfrist) ist der Kauf von sog.

vertretbaren Effekten

eine weitere Möglichkeit der Geldanlage. Es handelt sich hierbei um

Wertpapiere

(vermögensrechtliche Urkunden, die ein Recht verbriefen, wobei das Recht an den Besitz der Urkunde gebunden ist), die als Kapitalanlage dienen und an der

Börse

(Markt für Wertpapiere: Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage) gehandelt werden. Kauf und Verkauf von vertretbaren Effekten an der Börse können nur durch die Vermittlung eines Kreditinstitutes erfolgen.

11.. Kauf und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere

Da die Grundlagen zum Thema Gläubigerpapiere schon im vorhergehenden Abschnitt behandelt wurden, wird nun direkt auf Abrechnungen und Buchungen beim Handel mit Gläubigerpapieren eingegangen. Es wird sich dabei auf

festverzinsliche Papiere

(konstanter Zins über die Anlagedauer) beschränkt.

12.. Fremdfinanzierung

Nicht immer können alle Investitionen (z.B. Anschaffungen von Anlagegütern, Stoffen und Handelswaren) eines Unternehmens vollständig mit eigenem Kapital finanziert werden. Ein Teil wird mit Kapital von Banken, Sparkassen und Lieferanten (Gläubiger) bezahlt. Diese Schulden tauchen auf der Passivseite der Bilanz als Fremdkapital auf. Zu den typischen Fremdkapitalquellen für große Industriebetriebe zählen vor allem

Lieferer von Werkstoffen und Handelswaren: Mit einem Zahlungsziel gewährt der Lieferant seinem Kunden einen sog. Lieferantenkredit. Da der Kredit kein Geld sondern Waren beinhaltet, wird er auch als Warenkredit bezeichnet.

▪ Kreditinstitute: Diese vergeben Kredite erst nach strengster Kreditwürdigkeitsprüfung (Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers: § 18 S. 1 KWG). Was die Kreditkosten (Zinsen, Gebühren) anbelangt, zählen sie aber zu den günstigsten Kreditgebern.

13.. Privatkonto

Neben erfolgswirksamen Geschäftsvorfällen (Buchung von Aufwendungen und Erträgen) können sich bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften weitere Einflüsse auf den Eigenkapitalbestand ergeben. Zu diesen zählen Kapitalbewegungen zwischen dem Privatvermögen des Unternehmers und dem Betriebsvermögen.

14.. Steuern

Bei der buchhalterischen Erfassung von Steuern sind allgemein folgende Steuerkategorien zu unterscheiden:

Abbildung 77:

Buchhalterische Steuergruppen

Jahresabschluss

Frontmatter
1.. Buchungskreislauf

Wie die nachfolgende Darstellung zeigt, ist die Buchführung ein sich alle Jahre wiederholender Kreislauf, der sich aus vier Hauptbestandteilen zusammensetzt.

2.. Bewertung des Anlagevermögens

Zum Anlagevermögen gehören nach § 247 II HGB alle Vermögensgegenstände, die

dauernd

dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind, d.h. länger als 1 Jahr im Unternehmen verbleiben und nicht im Rahmen des Produktionsprozesses weiterverarbeitet und verkauft werden. Es lässt sich grob in immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Patente, Lizenzen), Sach- (z.B. Maschinen) und Finanzanlagen (z.B. Aktien zur langfristigen Geldanlage) unterteilen.

3.. Bewertung des Umlaufvermögens

Zum Umlaufvermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlagevermögen gehören, d.h. die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft zu dienen bestimmt sind und die keine Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. D 4) sind.

4.. Rechnungsabgrenzungsposten

Im Laufe eines Geschäftsjahres können Zahlungen für Aufwendungen und Erträge anfallen, die ganz oder teilweise dem folgenden oder abgelaufenen Geschäftsjahr zugerechnet werden müssen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vorauszahlung von Mieten. Wird etwa die Miete für den Monat Januar bereits im Dezember bezahlt, so findet der Geldabgang zwar im alten Jahr statt, der Aufwand darf aber erst in der GuV-Rechnung des nächsten Geschäftsjahres erfolgswirksam werden.

5.. Rechsformabhängige Eigenkapitalbilanzierung und Erfolgsbuchung

Eigenkapital kann prinzipiell auf zweierlei Arten gebildet werden. Zum einen können Gesellschafter oder andere Personen und Institutionen (z.B. sog. Venture Capital Gesellschaften), die sich an der Unternehmung beteiligen wollen, Kapital in Form von Einlagen (Geld- oder Sacheinlagen) einbringen. Zum anderen kann sich das Eigenkapital auch durch das Nichtausschütten bzw. Einbehalten des Unternehmensgewinns (Gewinnthesaurierung) erhöhen.

6.. Rückstellungen

Die Passivierung von Rückstellungen dient dem Zweck, künftige, hinsichtlich ihres

Entstehens

oder ihrer

Höhe

und gegebensfalls ihres Fälligkeitszeitpunkts

ungewisse

Auszahlungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, dem Geschäftsjahr der Verursachung zuzuordnen (periodengerechte Erfolgsermittlung). Die Bildung von Rückstellungen am Jahresende wird außerdem durch das Vorsichtsprinzip, welches eine Vorsorge für bereits verursachte zukünftige Ausgaben verlangt, und das Vollständigkeitsprinzip, das unter anderem zu einem vollständigen Ausweis aller ungewissen Verbindlichkeiten verpflichtet, begründet

7.. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen, die am Bilanzstichtag ihrer Höhe und Fälligkeit nach feststehen. Gegliedert nach Gläubigergruppen gehören dazu die folgenden Positionen:

Anleihen

(sehr langfristige Fremdfinanzierung mit einem sehr großen Volumen, z.B. Ausgabe von Industrie Obligationen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen)

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

(Bankkredite, in Höhe der Kreditsumme, nicht des tatsächlich ausbezahlten Betrags)

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

(Anzahlungen von Kunden, insbesondere zur Vorfinanzierung von langfristigen Fertigungsaufträgen)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(Lieferantenkredit, d.h. das Unternehmen hat Lieferungen oder Leistungen erhalten, ohne dafür einen Gegenleistung erbracht zu haben)

Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

(Wechsel sind dabei Wertpapiere, die selbständige Zahlungsverpflichtungen enthalten.)

Verbindlicheiten gegenüber verbundenen Unternehmen

(Zahlungsverpflichtungen gegenüber Unternehmen z.B. innerhalb einer Konzerns)

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

(Zahlungsverpflichtungen gegenüber Unternehmen, die durch eine dauerhafte Beteiligung mit dem eigenen Unternehmen verbunden sind)

sonstige Verbindlichkeiten

(Sammelposten restlicher Verbindlichkeiten, z.B. Steuerschulden, Sozialabgaben, Schulden gegenüber Nichtbanken oder anderen Unternehmen, Verbindlichkeiten aus Lohn, ...)

Aufgaben

Frontmatter
1.. Aufgabenstellungen

Bei Geschäftseröffnung (05.12.2006) ergibt die Inventur eines Möbelfabrikanten (Mustermann GmbH, München) folgende Bestände:

2.. Lösungen
Backmatter
Metadaten
Titel
Grundkurs Buchführung
verfasst von
Benjamin Auer
herausgegeben von
Luise Hölscher
Copyright-Jahr
2008
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-9613-8
Print ISBN
978-3-8349-0486-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9613-8