2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rückstellungen
Erschienen in: Grundkurs Buchführung
Verlag: Gabler
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Die Passivierung von Rückstellungen dient dem Zweck, künftige, hinsichtlich ihres
Entstehens
oder ihrer
Höhe
und gegebensfalls ihres Fälligkeitszeitpunkts
ungewisse
Auszahlungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, dem Geschäftsjahr der Verursachung zuzuordnen (periodengerechte Erfolgsermittlung). Die Bildung von Rückstellungen am Jahresende wird außerdem durch das Vorsichtsprinzip, welches eine Vorsorge für bereits verursachte zukünftige Ausgaben verlangt, und das Vollständigkeitsprinzip, das unter anderem zu einem vollständigen Ausweis aller ungewissen Verbindlichkeiten verpflichtet, begründet