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2011 | Buch

Vereinbarkeit von Abschlussprüfung und Beratung

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer war in den vergangenen Jahren erheblicher öffentlicher Kritik ausgesetzt, die aus den öffentlichkeitswirksamen Bilanzskandalen und Unternehmensschieflagen um die Jahrtausendwende resultierte. Zu nennen sind neben den weltweit mit hoher Aufmerksamkeit verfolgten Firmenzusammenbrüchen von Enron, WorldCom und Parmalat auch nationale Niedergänge wie die von FlowTex und Philipp Holzmann. Diese sind unter anderem dadurch charakterisiert, dass noch unmittelbar vor dem Zusammenbrechen der besagten Unternehmen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke durch den Abschlussprüfer erteilt wurden, so dass sich nach Bekanntwerden der Ereignisse bei diesen Unternehmen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und in die geprüften Jahresund Konzernabschlüsse erheblich reduzierte. Eine in diesem Zusammenhang häufig geäußerte Kritik an der Qualität der Abschlussprüfung konzentrierte sich auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, welche von den Kapitalmarktteilnehmern, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit teilweise in Frage gestellt wurde. Der Berufsstand wies die öffentliche Debatte zu einer vermeintlich beeinträchtigten Unabhängigkeit als weitgehend undifferenziert zurück, da weniger die einzelnen verantwortlichen Gesellschaften, sondern der Berufsstand insgesamt in der Kritik stand. Auch wurde beklagt, dass Wirtschaftsprüfer zunehmend für Dinge verantwortlich gemacht würden, die selbst bei ordnungsgemäßer Berufsausübung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs lägen. Dieses als Erwartungslücke diskutierte Problem verstärkte sich durch die öffentliche Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit den genannten Niedergängen der kapitalmarktorientierten Unternehmen und beschleunigte die Erosion der über Jahrzehnte entwickelten Reputation des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer binnen kurzer Zeit. Abschlussprüfer wurden vielfach als vom Management der Prüfungsmandanten gesteuerte Akteure wahrgenommen. Insbesondere die teilweise erheblichen Beratungsumsätze der Abschlussprüfer bei ihren Prüfungsmandanten wurden vehement kritisiert. Zugleich wurde die Beratung des Verifizierenden als eine wesentliche Ursache für die Akzeptanz zweifelhafter Bilanzierungsmethoden wahrgenommen.
Matthias Sattler
2. Theoretische Untersuchungsgrundlagen
Zusammenfassung
Die Neoklassik dominierte das Denken innerhalb der Wirtschaftswissenschaften bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts. Das durch Opportunismus geprägte Handeln der Individuen kommt in dem Menschenbild des homo oeconomicus zum Ausdruck, welches den Menschen als ein mathematisches System aus zwei Gleichungen beschreibt: Indifferenzkurve und Einkommensgerade. Das Optimierungsproblem besteht darin, unter den zur Verfügung stehenden Alternativen jene zu wählen, welche den Nutzen des betrachteten Individuums maximiert. Diese Reduktion auf die Maximierung des eigenen Nutzens als Zielfunktion stellt ein stark vereinfachtes Abbild des Menschen dar. Nicht zuletzt deshalb wird das Konzept des homo oeconomicus kontrovers diskutiert und aus verhaltenspsychologischer Perspektive teilweise in Frage gestellt. Trotz dieser (teilweise berechtigten) Einwände gegen eine rein monetäre Motivation der Akteure wird für die nachfolgende Betrachtung der Blickwinkel auf diese ökonomische Verhaltenssteuerung reduziert. Die Nutzenmaximierung der Akteure erfolgt dabei innerhalb eines ökonomischen Umfeldes, das im Standardmodell der Neoklassik durch den Zustand des vollständigen Wettbewerbes geprägt wird. Charakteristische Konvention vollständiger Rationalität ist die kostenfreie Verfügbarkeit sämtlicher entscheidungsrelevanter Informationen, so dass der Informationsstand aller Akteure per definitionem identisch und objektiv ist. Richter/Furubotn (1999) bezeichnen die neoklassische Theorie daher auch als allokationsneutral.
Matthias Sattler
3. Externe Rechnungslegung und unabhängige Abschlussprüfung
Zusammenfassung
Die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes muss aufgrund seiner außerordentlichen volkswirtschaftlichen Bedeutung für eine (annähernd) optimale Allokation finanzieller Ressourcen gewährleistet sein.Die Transparenz und Effizienz des Marktes sind dabei nicht nur für die Investitionsentscheidungen der Kapitalgeber, sondern bspw. auch für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes von großer Bedeutung.Um den Akteuren hinreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, sind die externe Rechnungslegung sowie die ergänzenden kapitalmarktrechtlichen Normen zur Zwischenberichterstattung und Ad-hoc-Publizität unabdingbar. Eine unzureichende Berichtertstattung oder Desinformation führt hingegen zu Ineffizienzen oder gar zu Marktversagen.
Matthias Sattler
4. Ursachen, Ausmaß und Grenzen der Beratung des Abschlussprüfers
Zusammenfassung
Der Markt für Wirtschaftsprüfungsleistungen unterliegt seit mehreren Jahrzehnten einem andauernden Wandel: Neben dem Aufbau internationaler Netzwerke (Global Coverage) kam es in den 1990er Jahren zu einer Ausweitung des Dienstleistungsangebotes über die gesetzliche Abschlussprüfung und die traditionelle Steuerberatung hinaus. Diese Entwicklung wurde sowohl durch die steigenden Anforderungen der international agierenden Mandanten an ihre Abschlussprüfer als auch durch eine von den Prüfungsgesellschaften forcierte Neuorientierung hervorgerufen. Während sich Wirtschaftsprüfer seit einiger Zeit einem erheblichen Wettbewerb um die Prüfungsmandate und einem damit einhergehenden Honorardruck ausgesetzt sehen, lässt das Angebot von Nichtprüfungsleistungen höhere Honorarerwartungen zu. Dabei veränderte sich das Selbstverständnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von einem Anbieter mit ausschließlicher Rechnungslegungs-und Prüfungskompetenz hin zu einem professionellen breit aufgestellten Dienstleistungsunternehmen (Full Service Concept).
Matthias Sattler
5. Offenlegung der Prüfungs-und Beratungshonorare
Zusammenfassung
In den USA wurde die Offenlegung der Honorare des Abschlussprüfers bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erstmalig 1978 vorgeschrieben (ASR 250). Bereits 1981 wurde diese Regelung durch ASR 296 mit der Begründung außer Kraft gesetzt, dass die Honorarinformation für Investoren wenig relevant sei. Tatsächlich zeichnete sich jedoch auch ein Rückgang der Beratungshonorare ab, der zu erheblichem Widerstand des Berufsstandes gegen die Honoraroffenlegung führte. Seit 2001 sind die Honorare in den bei der SEC einzureichenden Proxy Statements Files erneut auszuweisen. Der US-amerikanische Gesetzgeber verlangte zunächst, dass Prüfungshonorare (audit fees), Beratungshonorare für Leistungen im Bereich Finanzinformationssysteme (financial information system design and implementation (FISDI)) und andere Nichtprüfungshonorare (non-audit fees) publiziert werden.708 Da seit dem Inkrafttreten des SOA Beratungen des Abschlussprüfers zum Finanzinformationssystem (FISDI) nicht länger zulässig sind, müssen seit dem Jahr 2003 stattdessen neben dem Prüfungshonorar (audit fees) die Honorare für prüfungsnahe Beratung (audit related services), Steuerberatung (tax) und andere Leistungen (other service) in Form 20-F Item 16c getrennt ausgewiesen werden.709 Ähnlich verlangt die modernisierte 8. EG-Richtlinie, dass die Gesamthonorare des Abschlussprüfers aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfung, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und Sonstigen Leistungen offen gelegt werden.710 Auch das Handelsgesetzbuch sieht eine Honoraroffenlegung im (Konzern-)Anhang gem. § 285 S. 1. Nr. 17 (§ 314 Abs. 1 S. 9) HGB vor.
Matthias Sattler
6. Quasirenten durch Beratung – Konsequenzen für die Unabhängigkeit
Zusammenfassung
Im Rahmen der theoretischen Untersuchungsgrundlage (siehe Kapitel 2) wurde die Rolle des Abschlussprüfers anhand der Agency-Theorie ausführlich diskutiert. Dabei wurde, wie in der Agency-Theorie üblich, eine einperiodische Geschäftsbeziehung unterstellt. Das im Folgenden vorzustellende Quasirentenmodell DeAngelos (1981a,b) dient hingegen dazu, ökonomische Interessen des Abschlussprüfers über die Erstprüfung hinaus zu betrachten. Ein Prüfer, der seine ökonomische Zielerreichung in einem Mehrperiodenmodell fokussiert und möglicherweise bereit ist, seine Unabhängigkeit zugunsten zukünftiger Honorare aufzugeben, wird bei der Berichterstattung ein seinen finanziellen Interessen dienliches Prüfungsurteil erteilen. Dies gilt, wie anhand von Modellerweiterungen aufgezeigt wird, insbesondere, wenn der Abschlussprüfer neben den Prüfungshonoraren zusätzliche Beratungshonorare bei einem Mandanten realisiert.
Matthias Sattler
7. Reputation durch wahrgenommene Unabhängigkeit
Zusammenfassung
Bei der Abschlussprüfung handelt es sich aufgrund bestehender Informationsasymmetrien zwischen dem Wirtschaftsprüfer und den Gesellschaftern bzw. dem Aufsichtsrat um ein Erfahrungs-bzw. Vertrauensgut. Durch Screening, d.h. die eigenständige Beschaffung von Auskünften über den (potenziellen) Abschlussprüfer, können diese Asymmetrien reduziert werden. Ökonomisch rational ist die Informationsbeschaffung jedoch nur dann, wenn deren Grenznutzen die damit verbundenen Grenzkosten übersteigt. Zugleich könnte der Abschlussprüfer, um dem Problem asymmetrisch verteilter Information zu begegnen, Informationen über die von ihm angebotene Qualität bspw. mittels der in Kapitel 5.2 diskutierten Transparenzberichterstattung bereitstellen (Signalling). Auch der Reputation des Abschlussprüfers kommt, wie im Folgenden zu zeigen sein wird, eine besondere Bedeutung zu. Reputation bezeichnet die Interpolation der bei den einzelnen Mandanten durch Außenstehende wahrgenommen Prüfungsqualität und umfasst den auf Basis vergangener Handlungen erarbeiteten Ruf des Akteurs in den Augen branchenkundiger Dritter. Neben einer berufsstandbezogenen Komponente, welche maßgeblich durch das Verhalten der Gesamtheit der Berufsangehörigen, die Regelungen zum Berufszugang, die Prüfungsgrundsätze sowie durch berufsständische Sanktionen geprägt wird,interessiert im Folgenden die individuelle bzw. prüfungsgesellschaftsbezogene Komponente der Reputation (brand name reputation
Matthias Sattler
8. Die Messung der tatsächlichen Unabhängigkeit bei paralleler Beratung
Zusammenfassung
Während die regulatorischen Neuregelungen in Folge der eingangs erwähnten Bilanzskandale vorrangig der Wiederherstellung des Vertrauens der Kapitalmärkte in die Abschlussprüfung dienen sollen, d.h. die bei den Kapitalmarktteilnehmern aufgetretene Besorgnis der Befangenheit des Abschlussprüfers (Independence in appearance) stand im Mittelpunkt der Gesetzesinitiativen, wurde der tatsächlichen Unabhängigkeit (Independence in fact) eine deutlich geringere Aufmerksamkeit gewidmet. Auch erfolgte, wie bereits in der Einleitung erwähnt, die rasante Verabschiedung der gesetzlichen Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit überwiegend ohne academic input. Dies gilt insbesondere für Deutschland, wo die Frage nach der Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung und deren Auswirkungen auf die tatsächliche Unabhängigkeit ein von der empirischen Forschung bisher weitgehend unberührtes Feld darstellt.
Matthias Sattler
9. Forschungstand zur Messung von Bilanzpolitik bei paralleler Beratung
Zusammenfassung
In einer Vielzahl empirischer Forschungsbeiträge erfolgt die Verifizierung einer möglichen Beeinträchtigung der tatsächlichen Unabhängigkeit infolge paralleler Beratung anhand des Ausmaßes der Bilanzpolitik im geprüften Abschluss als Surrogat für die Prüfungsqualität. Dabei wird unterstellt, dass das Management diskretionäre Bilanzpolitik systematisch nutzt, um opportunistische Ziele zu erreichen (siehe Kapitel 3.1.2.1). Dagegen ist es die Aufgabe des Abschlussprüfers, opportunistische Einflussnahme aufzudecken, bzw. auf ein gesetzlich zulässiges Maß zu beschränken, so dass die Informationsfunktion des Abschlusses gegenüber den Adressaten gewährleistet ist (siehe Kapitel 3.2). In zahlreichen Forschungsbeiträgen wird der Verdacht geäußert, dass aufgrund einer parallelen Beratungstätigkeit die Unabhängigkeit des Prüfers gefährdet sein könnte, so dass das Management Bilanzpolitik über das zulässige Maß hinaus betreiben kann, d.h. die Darstellung der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Unternehmens im Abschluss diskretionär beeinflusst ist. Zur Überprüfung des vermuteten Zusammenhangs muss daher eine zuverlässige Methode zur Messung und Quantifizierung der Bilanzpolitik zur Verfügung stehen.
Matthias Sattler
10. Marktkonzentration, Beratungshonorare und Umsatzabhängigkeit
Zusammenfassung
Der Anreiz für das Management, zur Erzielung nicht-pekuniärer und finanzieller Vorteile Bilanzpolitik zu betreiben, wurde anhand der Agency-Theorie in Kapitel 2 aufgezeigt. Insbesondere in einem durch Informationsasymmetrien geprägten Unternehmensumfeld ist die Gefahr der opportunistischen Einflussnahme immanent und gefährdet die Interessen der Gesellschafter und Stakeholder. Um diese zu schützen, sieht das Handelsrecht neben der externen Rechnungslegung die Verifizierung des Abschlusses durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer vor (siehe Kapitel 3). Abschlussprüfer können ihrer Aufgabe, die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung zu erhöhen, jedoch nur dann gerecht werden, wenn die Adressaten in ihr Prüfungsurteil vertrauen. Dies setzt, wie in Kapitel 4 gezeigt, nicht nur die Urteilsfähigkeit, sondern auch die Urteilsfreiheit des Verifizierenden voraus. Dabei muss zwischen der wahrgenommenen und der tatsächlichen Unabhängigkeit unterschieden werden. Beide Ausprägungen könnten durch eine parallele Beratungstätigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigt sein (siehe Kapitel 4.5).
Matthias Sattler
11. Einfluss von Agency-Kosten auf die Nachfrage von Beratung
Zusammenfassung
Durch die im (Konzern-) Anhang auszuweisenden Honorare (gem. §§ 285 Nr. 17 u. 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB können Abschlussadressaten die Geschäftsbeziehungen zwischen Mandant und Abschlussprüfer einsehen. Es ist somit wahrscheinlich, dass die Stakeholder bei auffallenden Beratungshonoraren eine Beeinträchtigung der Urteilsfreiheit des Abschlussprüfers vermuten. Auch konnten Quick/Warming-Rasmussen (2007) nachweisen, dass Kleinaktionäre Beratungshonorare, die 25 % der Gesamthonorare übersteigen, als eine Gefährdung der Unabhängigkeit wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum einige Unternehmen dennoch enorm hohe Honoraranteile für Beratungsleistungen des Abschlussprüfers aufbringen, während andere vollständig auf die Nachfrage derartiger Leistungen verzichten.
Matthias Sattler
12. Einfluss der Beratungshonorare auf das Ausmaß von Bilanzpolitik
Zusammenfassung
Aus den Honorarangaben in den Abschlüssen der im Prime-Standard der Deutschen Börse AG gelisteten Konzerne geht hervor, dass über 95 % der DAX-, MDAX-, SDAX-und Tec-DAX-Unternehmen während der Perioden 2005, 2006 und 2007 (zzgl. abweichender Stichtage) neben der gesetzlichen Abschlussprüfung weitere Dienstleistungen vom amtierenden Prüfer in Anspruch nahmen. Bei 58,6 % der Beobachtungen überstieg deren Anteil den von der SEC und Investoren als kritisch erachteten Wert von 25 %. Gleichzeitig bestätigen empirische Studien positive Korrelationen zwischen der variablen Vergütung des Vorstandes und dem Ausmaß an Bilanzpolitik. In Verbindung mit dem in der vorausgehenden Untersuchung nachgewiesenen signifikant positivem Zusammenhang zwischen dem Ansteigen der variablen Vergütung des Managements und dem Anteil der vom Abschlussprüfer erbrachten Beratungsleistungen (siehe Kapitel 11), könnte sich der Verdacht einer Beeinträchtigung der tatsächlichen Unabhängigkeit durch die parallele Beratungstätigkeit erhärten. Die vom Management an den Prüfer gezahlten Beratungsleistungen werden, den Ausführungen von Antle (1984) folgend, als Gegenleistung für entsprechende Zugeständnisse im Rahmen der Abschlussprüfung betrachtet (Kapitel 2.3).
Matthias Sattler
13. Zusammenfassung und Fazit
Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten des BilMoG am 29. Mai 2009 wird der Abschlussprüfer verpflichtet, seine Unabhängigkeit im Prüfungsbericht zu erklären (§ 321 Abs. 4a HGB). Dadurch soll gewährleistet werden, dass dieser seine Unabhängigkeit über die gesamte Dauer der Prüfungstätigkeit überwacht, sicherstellt und gegenüber dem Prüfungsausschuss schriftlich bekundet. Obwohl an dieser Regelung kritisiert werden kann, dass die Erklärung erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Prüfung unter materiellen wie formalen Aspekten bereits abgeschlossen ist, hebt sie die Relevanz der Unabhängigkeit durch die Aufnahme in den Prüfungsbericht deutlich hervor. Zugleich fungiert die explizite Erklärung gegenüber dem Aufsichtsrat als Erinnerung für den Abschlussprüfer, sich der Einhaltung seiner elementaren Berufspflicht zu vergewissern.
Matthias Sattler
Backmatter
Metadaten
Titel
Vereinbarkeit von Abschlussprüfung und Beratung
verfasst von
Matthias Sattler
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-6393-2
Print ISBN
978-3-8349-2432-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6393-2