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16.02.2016 | Bilanz | Schwerpunkt | Online-Artikel

DPR deckt Fehler in der Rechnungslegung auf

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 veröffentlicht. Deutsche Unternehmen bemühen sich um eine fehlerfreie Rechnungslegung - scheitern aber oft am Anhang, Lagebericht und der Anwendung der IFRS.

Die DPR hat im letzten Jahr 81 Prüfungen (Vorjahr: 104) abgeschlossen. Davon erfolgten 71 Stichprobenprüfungen und 6 Prüfungen, die anlassbezogen oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) waren.

Doch was verbirgt sich hinter der DPR?

Die DPR wurde ab 1. Juli 2005 tätig. Sie hat die Aufgabe, die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen zu überwachen. Die Einrichtung dieser Institution wurde besonders infolge zahlreicher Bilanzskandale erforderlich. International ist die DPR unter dem Namen Financial Reporting Enforcement Panel (FREP) bekannt.

In seinem Buch „Internationale Koordinierung nationaler Enforcement-Aktivitäten“ gibt Springer-Autor Roland Bockmann einen Einblick in die Arbeit des DPR. Dabei untersucht er zunächst die Rahmenbedingungen des aktuellen Enforcement und stellt dann ausgewählte Enforcement-Institutionen vor.

In Fachkreisen wird die DPR auch oft "die Bilanzpolizei" genannt. Warum liegt auf der Hand: die Ermittlungsarbeit bei der Bilanzanalyse ist wohl durchaus vergleichbar. 

Um fehlerfreie Rechnungslegung bemüht

Die DPR berichtet, dass die Quote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung mit 15 Prozent den Vorjahreswerten ähnelt. Die normalisierte Fehlerquote, die um Mehrfachzählungen derselben Fehler und Prüfungen mit offenkundig fehlerhafter Rechnungslegung bereinigt ist, beträgt nur 10 Prozent (Vorjahr: 12 Prozent).

Interessant ist auch das Ergebnis der Nachschau für 2014: Fast immer wurden festgestellte Fehler im nachfolgenden Abschluss korrigiert. Unternehmen zeigen sich hier sehr bemüht, Fehler in der Rechnungslegung zu verringern und zu korrigieren. Zudem haben die meiste Firmen auch die von der DPR erteilten Hinweise umgesetzt.

Unternehmen widersprechen der Fehlerfeststellung

Das ist aber nur die eine Seite. Die andere Seite: Nicht jedes Unternehmen stimmt dem Prüfungsergebnis zu. In 2015 haben tatsächlich 50 Prozent der Fehlerfeststellung widersprochen. Die Gründe hierfür dürften nachvollziehbar sein: Zum Einen ist wohl kein Unternehmen erpicht darauf, dass eine Fehlerveröffentlichung zur Unternehmensbilanz erfolgt. Und zum anderen kann man wohl in manchen Fällen tatsächlich diskutieren, welcher Ansatz vorzunehmen ist.

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