Skip to main content

06.05.2021 | Internationale Steuern | Schwerpunkt | Online-Artikel

Maßnahmen gegen Steueroasen werden verschärft

verfasst von: Sylvia Meier

3:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Wer Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen pflegt, muss künftig mit steuerrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein aktueller Reformentwurf beinhaltet unter anderem eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung als wichtige Maßnahme. 

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" beschlossen. Bereits in den nächsten Tagen ist eine erste Lesung im Bundestag geplant. Denn noch immer versuchen Unternehmen Steuern zu vermeiden, indem sie Steueroasen nutzen. Hierbei handelt es sich um Staaten und Gebiete, die international anerkannte Standards im Steuerbereich nicht einhalten und hierdurch Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb fördern. 

Empfehlung der Redaktion

2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Internationales Steuerrecht

Die wachsende Globalisierung führt zu internationalen Besteuerungsfragen. Sie betreffen insbesondere die persönliche und sachliche Steuerpflicht in mindestens zwei Staaten, deren Steuersysteme nicht aufeinander abgestimmt sind.

Und wie aggressive einige Unternehmen hier agieren, verdeutlicht Springer-Autor Christoph Trautvetter im Buchkapitel "Steuergerechtigkeit – eine Unternehmerperspektive" (Seite 122): 

Mit der Gewinnverschiebung in Länder mit niedrigeren Steuersätzen und/oder nicht-kooperativen Steuerbehörden, gekoppelt mit Versprechungen und Drohungen, spielen die großen Unternehmen und die von ihnen kontrollierten Wirtschaftsverbände die Länder gegeneinander aus und treiben sie in einen Wettbewerb um immer größere Zugeständnisse, bei dem sich am Ende die Länder gegenseitig ihre Steuerbasis zerstören und bei dem vor allem die großen und multinationalen Unternehmen gewinnen, die die Möglichkeiten und die moralische Flexibilität haben, diesen internationalen Zerstörungswettbewerb für sich zu nutzen."

Kampf gegen Steueroasen

Doch nach zahlreichen Steuerhinterziehungsskandalen, wie beispielsweise den Panama und Paradise Papers, geht die EU gegen diese Aktivitäten vor und setzt sich für mehr Steuergerechtigkeit ein. Die EU-Kommission führt eine Liste der nicht kooperativen Länder und erhöht den Druck auf diese Staaten, um der Steuerflucht den Kampf anzusagen. Mit der aktuellen Reform will auch die Bundesregierung Deutschlands dazu beitragen, Steueroasen auszutrocknen. So heißt es im Referentenentwurf: 

Ziel dieses Gesetzes ist es, Staaten und Gebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, Anpassungen in Richtung einer Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten und Steuergebieten fortzusetzen oder aufzunehmen."

Regelungen sollen verschärft werden

Im Fokus des Referentenentwurfes stehen unter anderem diese Maßnahmen, die Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen nicht mehr erfolgsversprechend machen sollen: Die Verlagerung von Einkünften auf eine Gesellschaft, die in einer Steueroase ansässig ist, galt als beliebte Variante um Steuern zu vermeiden. Doch in diesen Fällen soll künftig eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung zur Anwendung kommen. Sämtliche aktive und passive Einkünfte der Zwischengesellschaft unterliegen dann der Hinzurechnungsbesteuerung.

Für Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen mit Bezug zu Steueroasen soll der Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug nicht mehr gewährt werden. Und bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen sollen Steuerbefreiungen und Vorschriften in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeschränkt oder gar versagt werden, wenn diese Bezüge von einer Körperschaft geleistet werden, die in einer Steueroase ansässig ist, oder Anteile an einer in einer Steueroase ansässigen Gesellschaft veräußert werden. Die Neuregelungen sollen grundsätzlich bereits ab 1. Januar 2022 in Kraft treten. 

Steuerliche Nachteile bei Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen

"Wir tun was, um Steueroasen auszutrocknen. Mit der geplanten Regelung gehen wir gegen Steuerflucht an, indem wir Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Steuergebieten abwehren, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten. Es ist gut, dass wir zusammen mit unseren EU-Partnern an einem Strang ziehen. So sorgen wir gemeinsam für mehr globale Steuergerechtigkeit. Jeder muss seinen fairen Beitrag zum Steueraufkommen leisten, nicht nur die Bäckerei von nebenan, sondern auch der internationale Großkonzern. Wenn sich jemand aus der Steuerpflicht herausstehlen will, schlagen wir mit gezielten Abwehrmaßnahmen zu," erklärt Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Steuergestaltungsmodelle mithilfe von Steueroasen werden also immer unattraktiver. Doch für alle Unternehmen, die international tätig sind und eben auch in Steueroasen Geschäfte abwickeln muss nun die Tax Compliance aktiv werden und bereits analysieren, inwiefern die Reformpläne sich auf das Unternehmen auswirken. Mit der Reform werden voraussichtlich auch erhöhte Mitwirkungspflichten auf Unternehmen zukommen. Unternehmen sollten sich daher bereits mit den geplanten Maßnahmen befassen.

Hinweis: Auch mit dem sogenannten ATAD-Umsetzungsgesetz soll grenzüberschreitende Steuervermeidung erschwert werden. Im Fokus stehen hier unter anderem die Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, die Verhinderung hybrider Gestaltungen sowie die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Entwurf der Bundesregierung ist aber bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages auf Kritik gestoßen. 

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

Open Access 01.06.2020 | Kurz kommentiert

Staatshilfen und Steueroasen

Open Access 01.02.2021 | Kurz kommentiert

Daten gegen Steuervermeidung?

Das könnte Sie auch interessieren