Die fortschreitende Elektrifizierung des Antriebsstrangs bedeutet für die Ingenieure, sich neben der Weiterentwicklung der Verbrennungsmotoren auch mit der Entwicklung einer praxistauglichen Elektromobilität beschäftigen zu müssen. Die MTZ will mit einer Informationsreihe dazu beitragen, das notwendige technische Basiswissen im Bereich der Elektrotraktion zu vermitteln. Beginnend mit dieser Ausgabe widmet sich die MTZ mit jedem Heft einem Themenbereich, sodass sich schließlich ein Kompendium ergibt.
Eine wesentliche Antriebskomponente von Elektro- oder Hybridfahrzeugen ist die elektrische Maschine, die den Verbrennungsmotor beim reinen Elektrofahrzeug ersetzt oder – im Fall eines Hybridfahrzeugs – unterstützt. Elektrische Maschinen wandeln elektrische Energie in mechanische um und umgekehrt, das heißt die Energieflussrichtung ist umkehrbar. Abhängig von dieser Energieflussrichtung werden sie als Motor oder Generator bezeichnet oder besser als elektrische Maschine im Motor- oder Generatorbetrieb. Dies ist eine wichtige Eigenschaft für Elektroantriebe in Fahrzeugen, da über die gleiche Maschine, die für den Antrieb benutzt wird, Bremsenergie zurückgewonnen werden kann.
Teil 4: Elektrische Maschinen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Lesen Sie auch:
Teil 1: Hybridantriebe - Definition, Lösungsvarianten
Teil 2: Range Extender – Definition, Anforderungen, Lösungsmöglichkeiten
Teil 3: Elektrotechnische Grundlagen - Die Elektrifizierung des Antriebsstrangs
Teil 5: Elektrische Fahrantriebe – Topologien und Wirkungsgrad
Teil 6: Leistungselektronik im elektrifizierten Antriebsstrang
Teil 7: Batterietechnik – Grundlagen und Übersicht
Teil 8: Batterietechnik – Lithium-Ionen-Batterien
Teil 9: Superkondensatoren – Elektrochemische Doppelschichtkondensatoren
Teil 10: Brennstoffzelle – Einführung und Grundlagen
Teil 11: Brennstoffzelle Antriebsstrang und Infrastruktur
Teil 12: Batteriesystemtechnik
Teil 13: Elektromagnetische Verträglichkeit - Grundlagen, Anforderungen, Nachweis
Teil 14: Thermomanagement im elektrifizierten Antrieb
Teil 15: Typgenehmigung von Pkw mit elektrifizierten Antrieben