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Erschienen in: WIRTSCHAFTSINFORMATIK 1/2010

01.02.2010 | Call for Papers

WI – Call for Papers Heft 3/2011

Nachhaltiges Cloud-Computing

verfasst von: Prof. Dr. Günter Müller, Prof. Dr. Noboru Sonehara, Prof. Dr. Isao Echizen, Dr. Sven Wohlgemuth

Erschienen in: WIRTSCHAFTSINFORMATIK | Ausgabe 1/2010

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Auszug

Nach Mainframe und Client-Server-Computing ist Cloud-Computing das nächste Paradigma der elektronischen Datenverarbeitung. Cloud-Computing ist die moderne Version des Time-Sharing-Modells der sechziger Jahre; allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, dass Privatnutzer und Unternehmen die Dienste der „Cloud des Internets“ mit einem Webbrowser nutzen sowie sich Rechenleistung und Datenspeicher der Cloud teilen. Die Herausgabe persönlicher Daten und digitaler Inhalte von Nutzern einer Cloud und die damit zugleich verbundene Anhäufung dieser Daten bei Dienstleistern einer Cloud vereinfachen in dieser massiv gemeinsam genutzten Infrastruktur ihre zusätzliche Nutzung, z. B. ihre Auswertung durch Dritte. Erste Anwendungen der fortgeschrittenen und weltweit durchgeführten Weitergabe und sekundären Nutzung persönlicher Daten und digitaler Inhalte an Dritte zeigen die folgenden Probleme auf, die sich nachteilig auf die sich für den wirtschaftlichen Einsatz bietenden Chancen des Cloud-Computing auswirken:
(a)
Rechtliche Normierungen, wie bspw. SOX, HIPAA und nationale Datenschutzgesetze, können die Nutzung der Cloud für bestimmte Anwendungen verhindern. So schränkt die europäische Datenschutzdirektive die Weitergabe von persönlichen Daten an Dienstleister in Drittländer ein. Ein Lösungsansatz ist die Anwendung strikter Normen, der allerdings die Möglichkeiten des Cloud-Computing verringert und dessen Nutzungskosten erhöhen könnte.
 
(b)
Dienstleister einer Cloud bieten oftmals keine Dienstleistungsverträge (Service Level Agreements) an, obwohl die Verfügbarkeit der Daten aus Sicht der Nutzer einer Cloud eine zwingende Voraussetzung ist. Unternehmen würden Cloud-Computing nicht für ihre kritischen Anwendungen nutzen, wenn die Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der Dienste einer Cloud nicht garantiert sind.
 
(c)
Obwohl Privatnutzer und Unternehmen ihre IT-Systeme mit Firewalls und Intrusion-Detection-Systemen schützen können, ist der Schutz ihrer Geschäftsprozesse und Daten vor den Dienstleistern einer Cloud nicht möglich. Eine Cloud ist eine Blackbox: Sie abstrahiert von den Sicherheitsprozessen als auch von den Orten der Datenspeicherung. Die Nutzer müssen den Dienstleistern einer Cloud vertrauen, dass sie persönliche Daten und digitale Inhalte entsprechend nach den rechtlichen Normierungen und vereinbarten Regeln verarbeiten.
 
Elektronische Patientenakten sind ein Beispiel. Sie dienen der Ansammlung medizinischer Daten, um deren Verfügbarkeit und Vollständigkeit zu verbessern. Dies hat eine Effizienzverbesserung der Geschäftsprozesse medizinischer Dienstleistungen zur Folge und unterstützt die sekundäre Nutzung medizinischer Daten z. B. für statistische Zwecke. Da elektronische Patientenakten nicht an einzelne medizinische Einrichtungen gebunden sind, kann deren Verwaltung von Dienstleistern angeboten werden, die über das notwendige Wissen und die Erfahrung für den Betrieb geeigneter Datenbanken verfügen. Rechtliche Normierungen wie bspw. das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) in Deutschland und das US-amerikanische Gesetz zur „Health Insurance Portability and Accountability“ (HIPPA) verbieten i. Allg. jegliche Weitergabe identifizierender medizinischer Daten an Dritte, sofern die ausdrückliche Einwilligung des Patienten nicht vorliegt. Bestehende Systeme für elektronische Patientenakten sind mit diesen rechtlichen Normen konform, indem sie die Patienten über die Nutzung und Weitergabe ihrer Daten entscheiden lassen. Allerdings werden vier wesentliche Schutzmaßnahmen nicht erfüllt: Erstens garantieren sie nicht die Verlässlichkeit ihres Dienstes und die Verfügbarkeit der elektronischen Patientenakten. Zweitens bieten sie keine Mechanismen an, mit denen die Patienten die Einhaltung der rechtlichen Normen sowie die Durchsetzung ihrer Entscheidungen durch die Dienstleister überprüfen können. Drittens können Patienten nach einer genehmigten Weitergabe Auflagen bezüglich der weitergehenden Nutzung und Weitergabe ihrer Daten durch Dritte weder anmelden noch durchsetzen. Viertens garantieren die Dienste nicht die Vertraulichkeit der medizinischen Daten gegenüber dem Dienstleister. Dieser sollte keinen Zugriff auf die medizinischen Daten der Patienten haben, da andernfalls das Risiko einer unbefugten Veröffentlichung und Weitergabe vergrößert wird. …

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Metadaten
Titel
WI – Call for Papers Heft 3/2011
Nachhaltiges Cloud-Computing
verfasst von
Prof. Dr. Günter Müller
Prof. Dr. Noboru Sonehara
Prof. Dr. Isao Echizen
Dr. Sven Wohlgemuth
Publikationsdatum
01.02.2010
Verlag
SP Gabler Verlag
Erschienen in
WIRTSCHAFTSINFORMATIK / Ausgabe 1/2010
Print ISSN: 0937-6429
Elektronische ISSN: 1861-8936
DOI
https://doi.org/10.1007/s11576-009-0205-7

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