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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Doppik: Ja! – Doppischer Haushaltsausgleich: Nein danke?!

verfasst von : Mark Fudalla

Erschienen in: Regieren in Kommunen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Einführung der Doppik auf Kommunalebene kommt in Thüringen nur zögerlich voran; es gibt sogar Anzeichen, dass einige der wenigen Kommunen, die das Neue Kommunale Finanzwesen (NKF) eingeführt haben, erwägen, zum kameralen Haushaltsrecht zurückzukehren. Sofern – wie in Thüringen – beim Umstieg auf das NKF auf Freiwilligkeit gesetzt wird, sollte die Bereitschaft der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die Haushaltsrechtsreform anzugehen, nicht dadurch überstrapaziert werden, dass hinterher schwerwiegende „Nachteile“ beim Haushaltsausgleich zu befürchten sind. Das NKF birgt Chancen zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Steuerung und Rechenschaft. Um zu verhindern, dass freiwillige Reformen vollständig unterbleiben, sollte der Gesetzgeber daher erwägen, die Haushaltsausgleichsregeln in der Doppik und Kameralistik anzunähern.

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Fußnoten
1
Von den sogenannten Ersatzdeckungsmitteln wird hier zunächst abgesehen.
 
2
Allerdings handelt es sich bei den Größen der Finanzrechnung um tatsächlich kassenwirksame Größen, also Ein- und Auszahlungen (oder in kameralistischer Diktion: Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben), während es sich bei den ausgleichsrelevanten Größen in der Kameralistik um Soll-Größen der Haushaltsrechnung (Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben) handelt.
 
3
Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen sind nicht im Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 ThürGemHV-Doppik enthalten; sie gehören zu den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 12 ThürGemHV-Doppik).
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bauer, Ludwig/Maier, Michael. 2004. Doppischer Haushaltsausgleich für Kommunen – ein kritischer Ländervergleich. Der Gemeindehaushalt 12/2004: 265–272. Bauer, Ludwig/Maier, Michael. 2004. Doppischer Haushaltsausgleich für Kommunen – ein kritischer Ländervergleich. Der Gemeindehaushalt 12/2004: 265–272.
Zurück zum Zitat Böhme et al. 2013. Die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens im Freistaat Thüringen: Aktueller Umsetzungsstand, Implementationsprobleme und Perspektiven. Evaluationsbericht des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Böhme et al. 2013. Die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens im Freistaat Thüringen: Aktueller Umsetzungsstand, Implementationsprobleme und Perspektiven. Evaluationsbericht des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
Zurück zum Zitat Fudalla et al. 2005. Wirtschaftlichere Haushaltsführung dank Doppik? Der Gemeindehaushalt 3/2005: 53–56. Fudalla et al. 2005. Wirtschaftlichere Haushaltsführung dank Doppik? Der Gemeindehaushalt 3/2005: 53–56.
Zurück zum Zitat Henkes, Jörg. 2008. Der Jahresabschluss kommunaler Gebietskörperschaften: Von der Verwaltungskameralistik zur kommunalen Doppik. Berlin. Henkes, Jörg. 2008. Der Jahresabschluss kommunaler Gebietskörperschaften: Von der Verwaltungskameralistik zur kommunalen Doppik. Berlin.
Zurück zum Zitat Mühlenkamp, Holger/Glöckner, Andreas. 2007 Rechtsvergleich Doppik: Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen. Kapitel 3: Haushaltsausgleich. Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer. Mühlenkamp, Holger/Glöckner, Andreas. 2007 Rechtsvergleich Doppik: Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen. Kapitel 3: Haushaltsausgleich. Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer.
Zurück zum Zitat Schwarting, Gunnar. 2004. Haushaltskonsolidierung: Konsolidierung in der Doppik – geht jetzt alles leichter. Der Gemeindehaushalt 8/2004: 269–274. Schwarting, Gunnar. 2004. Haushaltskonsolidierung: Konsolidierung in der Doppik – geht jetzt alles leichter. Der Gemeindehaushalt 8/2004: 269–274.
Metadaten
Titel
Doppik: Ja! – Doppischer Haushaltsausgleich: Nein danke?!
verfasst von
Mark Fudalla
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-14609-2_12

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