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06.10.2015 | Wirtschaftsrecht | Interview | Online-Artikel

"Wertschöpfung ist der Kern der Kanzleimarke"

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Im dritten Teil der Interviewserie beschreibt Springer-Autorin Stephanie Hartung, welche Rolle das Thema Wertschöpfung bei der Kanzleimarke spielt.

Springer für Professionals: Welche Rolle spielt das Thema Wertschöpfung und Kanzleimarke – gerade auch im Hinblick auf Mandantenakquise?

Stephanie Hartung: Wertschöpfung ist alleiniges Ziel und Zweck einer Kanzleimarke, oder anders: Bei der Entwicklung und Führung einer Kanzleimarke geht es ausschließlich um Wertschöpfung.

Zum Einen geht es um die Wertschöpfung in der eigenen Kanzlei. Der Wert der Marke entscheidet maßgeblich mit über den Wert der Kanzlei.

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Zum zweiten geht es um die Wertschöpfung in den Märkten. Das Recht hat eine zentrale Funktion bei der Gestaltung und Entwicklung der Märkte. Ohne Recht, also ohne verbindliche Regeln ginge es ja gar nicht. Und so, wie sich die Märkte seit geraumer Zeit in einem immer rasanteren Tempo verändern, so sehr ist höchste Rechtskompetenz bei der Begleitung dieser dynamischen Veränderungen gefragt. Die Kanzleimarke trägt damit zur Wertentwicklung der Märkte bei. Das nenne ich Wertschöpfung in den Märkten.

Und bei den Mandanten?

Es geht schließlich auch um die Wertschöpfung bei den Mandanten. Das ist natürlich auch ein ganz zentraler Aspekt, der meistens über die Mandatierung entscheidet.

Was muss die Rechtsberatung tun?

Eine originäre Aufgabe der Rechtsberatung muss sein, die zu beratenden Unternehmen wertvoller zu machen. Die Kanzleimarke muss zur Wertschöpfung im Unternehmen einen maßgeblichen Anteil leisten. Diesem Aspekt wird kaum Aufmerksamkeit gezollt, und das führt dann dazu, dass die Kosten für die Rechtsberatung von den Unternehmen als Ausgabe und nicht als Investition verbucht wird. Da verwundert es nicht, dass die Unternehmen versuchen, die Ausgaben so gering wie möglich zu halten und lieber eigene Anwälte einzustellen.

Hierzu könnte ich noch viel sagen, das würde aber den Rahmen sprengen. Was hier jedenfalls entscheidend ist: Die Kanzleimarke macht es dem Mandanten viel leichter, eine Entscheidung bzgl. einer möglichen Mandatierung zu treffen. Eine eindeutige Markierung, die dem Mandanten klar macht, welche spezifische Kanzlei er hier vor sich hat, der spart ihm Kosten, schützt ihn vor bösen Überraschungen und fördert sein Vertrauen – wesentliche Kriterien für seine Mandatierung. Am Ende geht es doch darum, wertvolle Mandate zu akquirieren. Das schaffen Sie am besten mit einer starken Kanzleimarke.

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

Markenaufbau in der Praxis

Quelle:
Die Kanzlei als erfolgreiche Marke

2014 | Buch

Erfolgsfaktor Alleinstellungsmerkmal

Das Fundament für eine starke Kanzleimarke