Skip to main content

2023 | Buch

Vergütung, Nachträge und Abrechnung nach Ansprüchen

Entscheidungshilfen für Auftraggeber, Planer und Bauunternehmer

insite
SUCHEN

Über dieses Buch

Kaum ein Bauprojekt wird ohne einen bzw. mehrere Nachträge abgeschlossen. Wie erstelle ich diese? Wie prüfe ich sie? Welche Anspruchsgrundlagen gibt es dazu? Was sind eigentlich tatsächlich erforderliche Kosten, wann sind sie maßgebend und wie werden sie ermittelt? Diese und zahlreiche weitere Fragen stellen sich nicht nur die erfahrenen Baupraktiker, sondern auch diejenigen, die am Beginn ihrer Karriere stehen oder die gar noch studieren.
Praxisnah und umfassend werden die aus einem Bauvertrag – gleich ob nach VOB/B oder BGB – resultierenden Rechte und einschlägigen Regelungen von den Herausgebern und Mitautoren aus den unterschiedlichen Disziplinen der Bau-Juristerei und den Ingenieurwissenschaften dargestellt. Besonders anschaulich werden die Inhalte durch Ablaufdiagramme und Grafiken vermittelt. Beispiele und Praxistipps machen diese Publikation zu einem hilfreichen Nachschlagwerk für die tägliche Nutzung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Da die Abwicklung von sog. „Nachträgen“ seit Jahrzehnten sowohl Baubetriebler als auch Baujuristen vor große Herausforderungen stellt, haben es sich die Autoren zum Ziel erklärt, ein ursachenbezogenes Aufklärungsmodell zu entwickeln, welches die notwendigen Schritte zur Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, aber auch von baubetrieblicher Klarheit und technischer Grundlage aufzeigt.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
2. Die vertraglich vereinbarte Leistung und Vergütung
Zusammenfassung
Wie die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die hierfür vom Auftraggeber zu zahlende Gegenleistung, also die Vergütung bzw. der Werklohn, ermittelt werden, ist in den §§ 1 und 2 der VOB/B beschrieben. In diesem Kapitel wird erläutert, welche Vertragsarten zum Abschluss eines Vertrages (Einheitspreis- oder Pauschalvertrag) zur Verfügung stehen und wie diese Leistung vom Auftraggeber ausgeschrieben werden kann. Hierbei wird sowohl auf die Art und den Umfang der Leistung als auch auf die Vertragsgrundlagen und deren Rangfolge eingegangen.
Mit dem Leistungsinhalt, der auch Bau-Soll genannt wird, werden die Leistungen sowie die Bauumstände definiert, die der Auftragnehmer zu erbringen bzw. zu beachten hat, um einen Anspruch auf Vergütung zu erlangen. Dafür ist wichtig zu verstehen, wie der Auftragnehmer z. B. seine Einzelkosten der Teilleistungen kalkuliert hat und welche Zuschläge für Gemeinkosten und Wagnis und Gewinn er verwendet hat.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
3. Das Anordnungsrecht des Auftraggebers nach VOB/B
Zusammenfassung
Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
4. Das Anordnungsrecht nach § 650b BGB
Zusammenfassung
Mit der Regelung des § 650b BGB hat der Gesetzgeber im „neuen“ Bauvertragsrecht ein stark eingeschränktes Anordnungsrecht implementiert. Es handelt sich um ein mehrstufiges Anordnungsrecht, bei dem der Besteller zunächst eine Leistungsänderung begehren muss, um sich dann in einem zweiten Schritt mit dem Auftragnehmer über die Höhe der Vergütung zu einigen.
 Die bisherige Rechtslage sah vor, dass es im BGB kein einseitiges Anordnungs- oder Änderungsrecht des Bestellers gegeben hat. Bisher beschränkte sich das Anordnungsrecht des Auftraggebers auf die Regelung in § 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 VOB/B. Die Regelungen im BGB führen zu einer erheblichen Vergütungsunsicherheit beim Auftraggeber, d. h. eine Budgetsicherheit gibt es durch das Wahlrecht des Auftragnehmers kaum noch.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
5. Aktuelle Entwicklung zu Vergütungsanpassungen
Zusammenfassung
Hinsichtlich der Vergütung für nachträgliche Änderungen und zusätzliche Leistungen enthält § 2 VOB/B sowohl Regelungen bei Mehr- und Mindermengen der unter einem Einheitspreis erfassten Leistungen als auch Regelungen im Falle von geänderten und zusätzlichen Leistungen u. v. m.
Die Höhe des neu zu vereinbarenden Einheitspreises bei Mehr- und Mindermengen wurde in der Vergangenheit üblicherweise auf Grundlage der Urkalkulation ermittelt. Auch für Nachtragsvereinbarungen über geänderte oder zusätzliche Leistungen war die Urkalkulation bzw. Vertragskalkulation Ausgangsbasis, soweit Preisbestandteile für die betreffenden Leistungen bereits in der Kalkulation vorlagen. Nach dem Leitbild der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung galt die Korbion’sche Preisformel „Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis“.
Mit der Einführung des Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 und den aktuellen Rechtsprechungen in 2018, 2019 und den Folgejahren zu Verträgen auf Grundlage der VOB/B haben sich nun die Möglichkeiten zur Berechnung der zusätzlichen Vergütung erweitert.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
6. Ansprüche auf Vergütungsanpassung nach VOB/B
Zusammenfassung
In der Baupraxis werden Ansprüche auf Vergütungsanpassung meist als „Nachträge“ bezeichnet. Bis zum 31.12.2017 war der Terminus „Nachträge“ kein Rechtsbegriff. Gemeint waren aber Ansprüche auf Mehr- oder Mindervergütung aus § 2 VOB/B, Schadensersatzforderungen gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B und Entschädigungsansprüche nach § 642 BGB.
Dieses Kapitel verschafft einen Überblick über die Mehrvergütungsansprüche gemäß § 2 VOB/B, also z. B. bei Mengenänderungen, geänderte oder zusätzliche Leistungen, zusätzliche Planungsleistungen, Leistungen ohne Auftrag, oder Stundenlohnarbeiten.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
7. Ansprüche auf Vergütungsanpassung nach BGB
Zusammenfassung
In der Baupraxis werden Ansprüche auf Vergütungsanpassung meist als „Nachträge“ bezeichnet. Bis zum 31.12.2017 war der Terminus „Nachträge“ kein Rechtsbegriff. Gemeint waren aber Ansprüche auf Mehr- oder Mindervergütung aus § 2 VOB/B, Schadensersatzforderungen gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B und Entschädigungsansprüche nach § 642 BGB. Mit der Einführung des „neuen“ Bauvertragsrechts am 01.01.2018 und damit auch der Einführung von § 650c BGB werden die Ansprüche auf Vergütungsanpassung erstmalig im Gesetzestext als „Nachtrag“ bezeichnet.
In diesem Kapitel werden die Vergütungsansprüche, also die Ansprüche auf Mehr- oder Mindervergütung und die Vorgaben zur Kalkulation der „Nachträge“ gemäß § 650c BGB behandelt. Ebenso die Frage, wie die Höhe der Mehr- und Mindervergütung für die Ausführung von Anordnungen nach § 650b Abs. 2 BGB zu ermitteln ist. In diesem Zusammenhang werden Begriffe wie, „tatsächlich erforderliche Kosten“, angemessene Zuschläge“ etc. erläutert.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
8. Die prüfbare Abrechnung
Zusammenfassung
Sowohl nach § 650g Abs. 4 BGB als auch nach § 16 Abs. 3 VOB/B ist die Prüfbarkeit der Abrechnung Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers, weswegen ihr eine besondere Bedeutung zukommt. Aus diesem Grund ist der prüfbaren Abrechnung ein eigenes Kapitel gewidmet. In diesem wird auf z. B. die Reihenfolge der Posten, die beizufügenden Unterlagen, die Kenntlichmachung von Leistungsänderungen u.v.m. eingegangen. Hierbei wird auf die Systematik sowohl bei VOB-Verträgen als auch bei BGB-Verträgen eingegangen.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
9. Abrechnung des gekündigten Vertrages bei Auftraggeberkündigung nach VOB/B und BGB
Zusammenfassung
Dem Auftraggeber steht eine Vielzahl von Kündigungsmöglichkeiten sowohl nach den Regeln des BGB als auch nach den Regelungen der VOB/B zu. Die Besonderheit ist, dass der Auftraggeber im Gegensatz zum Auftragnehmer auch ein freies Kündigungsrecht hat. Freies Kündigungsrecht bedeutet, dass keine besonderen Kündigungsgründe vorliegen können, d. h. der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Kündigung des Vertrages schriftlich auszusprechen.
Aber nicht nur auf dieses freie Kündigungsrecht des AG wird in diesem Kapitel eingegangen, sondern auch auf die ordentliche und außerordentliche Kündigung nach BGB und die dazugehörige Abrechnung.
Ebenso werden die Kündigungsrechte des Auftraggebers bei einem VOB/B-Vertrag (z. B. durch Mängel vor Abnahme, bei vertragswidrigem Nachunternehmereinsatz, bei Verzug des Auftragnehmers oder wegen vergaberechtlicher Gründe) inkl. der dazugehörigen Abrechnungen betrachtet.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
10. Abrechnung des gekündigten Vertrages bei Auftragnehmerkündigung nach VOB/B und BGB
Zusammenfassung
Im Gegensatz zum Auftraggeber hat der Auftragnehmer kein freies Kündigungsrecht, sondern kann sich nur bei Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe vom Vertrag lösen. Die Kündigungsmöglichkeiten des Auftragnehmers können im Vergleich zu denen des Auftraggebers weiterhin als von geringerem Umfang beschrieben werden, da diese nur für den außerordentlichen bzw. wichtigen Kündigungsgrund vorliegen.
So beschäftigt sich dieses Kapitel u. a. mit der Kündigung bei Annahmeverzug, bei Zahlungsverzug, bei mehr als 3-monatiger Unterbrechung bei VOB Verträgen und mit der Kündigung aus wichtigem Grund, der außerordentlichen Kündigung bei unterlassener Mitwirkungshandlung und bei fehlender Bauhandwerkersicherung bei BGB-Verträgen.
Für beide Vertragsarten werden auch die dazugehörigen Abrechnungsmodalitäten betrachtet.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
11. Zahlungsansprüche des AN nach VOB/B und BGB
Zusammenfassung
Die Voraussetzungen, insbesondere für die Fälligkeit der Vergütungsansprüche des Auftragnehmers aus Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und Teilschlussrechnungen sind in § 16 VOB/B geregelt. Daneben enthält § 16 VOB/B Bestimmungen über die Voraussetzungen des Zahlungsverzuges, die Höhe von Zinsen sowie die Wirkung der Schlusszahlungserklärung des Auftraggebers und die Voraussetzungen für Direktzahlungen an die vom Auftragnehmer beauftragten Subunternehmer.
In diesem Kapitel werden die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers, ob es sich um Abschlagszahlungen oder (Teil-)Schlusszahlungen handelt, ausführlich erläutert und beschrieben.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
12. Ansprüche des AN aus Zahlungsverzug des Auftraggebers nach VOB/B und BGB
Zusammenfassung
Gerät der AG in Zahlungsverzug, wie es in Kap. 11 besprochen wurde, so stehen dem Auftragnehmer verschiedene Ansprüche zu. Zum einen kann der Auftragnehmer nach entsprechender Nachfrist sowohl für Abschlussrechnungen als auch für die Schlussrechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz verlangen. Des Weiteren kann er bei Zahlungsverzug mit Abschlagsrechnungen nach jeweiliger Fristsetzung und Androhung zum einen die Leistungen einstellen oder sogar den Vertrag kündigen.
Birthe Saalbach, Markus G. Viering, Christian Zanner
Backmatter
Metadaten
Titel
Vergütung, Nachträge und Abrechnung nach Ansprüchen
verfasst von
Birthe Saalbach
Markus G. Viering
Christian Zanner
Copyright-Jahr
2023
Electronic ISBN
978-3-658-21667-2
Print ISBN
978-3-658-21666-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-21667-2