2005 | OriginalPaper | Chapter
Abgrenzung latenter Steuern
Author : Marco Meyer
Published in: Unternehmenswertorientierte Berichterstattung auf Basis der IAS/IFRS
Publisher: Deutscher Universitätsverlag
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Die Grundkonzeption zur Abgrenzung latenter Steuern erfuhr durch den im November 1994 vorgelegten ED 49 einen weitreichenden Systemwechsel.1334 Nach Inkrafttreten des überarbeiteten Standards IAS 12 (revised 1996) zum 1. Januar 1998 entsprach dieser inhaltlich bereits weitestgehend der heute gültigen Version des Standards IAS 12 (revised 2000).1335 Entscheidende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Übergang von der Abgrenzung nach dem GuV-orientierten Timing-Differences-Konzept zum dem bilanzorientierten Temporary-Differences-Konzept zu,1336 da hiermit eine Erweiterung der vorzunehmenden Abgrenzungen einherging. Für die Bildung einer Steuerabgrenzung ist nunmehr nicht die erfolgswirksame Entstehung einer Differenz zwischen dem Ergebnis der Steuer- und Handelsbilanz maßgeblich, sondern ihre erfolgswirksame Umkehrung in einer nachfolgenden Periode wird für die Einbeziehung in die Abgrenzung bereits als hinreichend betrachtet.1337 Für die Steuerabgrenzung bleibt es damit ohne jede Bedeutung, ob die jeweiligen Differenzen aus einer erfolgswirksamen oder erfolgsneutralen Bewertung resultieren.1338 Lediglich permanente Differenzen, wie sie insbesondere aus der Qualifikation von Erträgen und Aufwendungen als steuerfreie Betriebseinnahmen bzw. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zwischen beiden Rechenwerken entstehen, werden auch weiterhin nicht berücksichtigt.1339