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2019 | OriginalPaper | Chapter

2. Allgemeine Regelungen des Einkommensteuerrechts

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Zusammenfassung

Mit der Einkommensbesteuerung verfolgt der Gesetzgeber allgemein das Ziel, die Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfassen, die im Wesentlichen durch die Gegenleistung für verschiedenartige Leistungen eines Steuerpflichtigen eintritt. Entsprechend ist es die besondere Absicht des § 20 EStG, die Nutzungsentgelte für private Kapitalüberlassung der Einkommensteuer zu unterwerfen. Da das Kapitaleinkommen wegen der Beweglichkeit des Kapitalvermögens am leichtesten der Besteuerung entzogen werden kann, wird die Einkommensteuer von den wichtigsten inländischen Kapitaleinkünften durch Steuerabzug erhoben (§ 43 EStG).

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Metadata
Title
Allgemeine Regelungen des Einkommensteuerrechts
Author
Ulrich Stache
Copyright Year
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-23018-0_2