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2016 | OriginalPaper | Chapter

Allianzen

Author : Alfred-Joachim Hermanni

Published in: Business Guide für strategisches Management

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Wer diese Meinung vertritt, fühlt sich bestätigt. Allianzen werden seit Menschengedenken zwischen Staaten (Völkerrecht), Organisationen/Institutionen (strategisch) oder Personen abgeschlossen, um vorgegebene Ziele gemeinsam zu verfolgen. Dabei bringt es nichts, diese allgemeingültig und somit interpretierbar zu halten. Verständigen Sie sich mit den beteiligten Unternehmen über einen genauen Zielinhalt (also beispielsweise eine bestimmte Standardisierung zur Produktivitätssteigerung), über das Ausmaß und die Maßstäbe des Vorhabens (z. B. in Zahlen gefasst, um eine eindeutige Messung vornehmen zu können) und den Zeitraum zur geplanten Zielerreichung.

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Footnotes
1
Schiller, F. von: 1877.
 
2
Allianzen sind rechtlich erlaubt, solange keine Verstöße gegen das Kartellrecht vorliegen – also den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern (etwa durch Preisabsprachen oder Aufteilung von Märkten).
 
3
Begrifflich fallen unter „Mittelständische Unternehmen“ Firmen mit weniger als 500 Beschäftigten oder 50 Mio. € Umsatz pro Jahr.
 
4
Goethe, J. W. von: 1808.
 
Metadata
Title
Allianzen
Author
Alfred-Joachim Hermanni
Copyright Year
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-12521-9_3