2017 | OriginalPaper | Chapter
Arbeitsgerichtsverfahren
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Das arbeitsgerichtliche Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Verfahrensarten. Zu unterscheiden sind grundsätzlich das Urteilsverfahren und das Beschlussverfahren. Für beide Verfahrensarten gelten eigene gesetzliche Bestimmungen sowie Prozessgrundsätze, wobei es auch zahlreiche Gemeinsamkeiten gibt. Handelt es sich um Individualstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ist in der Regel das Urteilsverfahren die richtige Verfahrensart. Geht es hingegen um Ansprüche aus dem Betriebsverfassungsgesetz, die bspw. zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber streitig sind, ist das Beschlussverfahren einschlägig. In welcher Verfahrensart ein gerichtliches Verfahren durchzuführen ist, wird vom Gericht von Amts wegen geprüft. Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 2 ArbGG sowie in § 2a ArbGG. In eiligen Fällen haben die Parteien bzw. Beteiligten in beiden Verfahrensarten die Möglichkeit, eine Eilentscheidung zu beantragen.