2014 | OriginalPaper | Chapter
Architekt und Baugewerbetreibender, ein Problem für den Berufsstand?
Author : Karsten Meurer
Published in: Architektenrecht aktuell – Verantwortung und Vergütung bei Architektenleistungen
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die meisten Architektengesetze der Länder unterscheiden in ihren Berufsordnungen zwischen dem baugewerblichen und dem freiberuflich/selbständigen Architekt. Freiberuflich ist, wer ausschließlich Architektenleistungen erbringt, gewerblich/baugewerblich ist, wer neben der Erbringung von freiberuflichen Leistungen auch oder ausschließlich baugewerbliche Tätigkeiten erbringt. Durch die Eintragung in die Architektenliste sind beide Architekten berechtigt, Baugesuche im Sinne der Landesbauordnungen zu verfassen. Die Bedeutung und die Funktion des baugewerblichen Architekten haben sich im Laufe der Jahre stark verändert. Immer mehr Architekten möchten wie Bauunternehmer, Makler oder Bauträger tätig werden. Die Architektenkammern reagieren darauf und verwischen zunehmend die Abgrenzungen zwischen dem rein freiberuflichen und dem gewerblich tätigen Architekten. Hierdurch wird sich das Bild des Berufsstandes in der Bevölkerung verändern, dessen Auswirkungen im Einzelnen untersucht werden sollen.