2020 | OriginalPaper | Chapter
6. Aufsichtsinstitutionen und Rahmenbedingungen
Author : Friedrich Thießen
Published in: Der Luftverkehr und seine Subventionen
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Zusammenfassung
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Die Deutsche Flugsicherung (DFS) trifft Entscheidungen, welche Einfluss auf die Kosten der Luftverkehrswirtschaft, die durch sie verursachten Umweltschäden und den Bundeshaushalt haben.
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Die DFS verfügt über verbesserungswürdige Corporate Governance Strukturen. Es ist eine zu enge Interessenverquickung mit der Luftverkehrsbranche festzustellen.
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Die DFS hat Entscheidungen getroffen, welche die Luftverkehrsbranche begünstigen.
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Die Deutsche Flugsicherung wird von der Bundesregierung als Subventionsintermediär benutzt, um Flughäfen und Airlines zu subventionieren.
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Planungssicherheit stellt ein wichtiges Gut einer funktionsfähigen Volkswirtschaft dar.
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Die Luftverkehrswirtschaft pocht auf Planungssicherheit für langfristige Investitionen in Flughäfen und Flugzeuge.
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Die Anwohner von Flughäfen pochen auf Planungssicherheit wegen Investitionen in Immobilien und sozialer Kontakte.
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Indem der Staat den Veränderungsinteressen von Verkehrsunternehmen ein hohes Gewicht beimisst, verringert er die Planungssicherheit der Anwohner.
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Parallel reguliert er deren Entschädigungsansprüche, wenn Verkehrsunternehmen zu ihrem Nachteil wachsen, auf niedriges Niveau.
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Man kann durchaus einer Partei mehr Planungssicherheit und mehr Veränderungsrechte zugestehen als einer anderen. Dafür muss es dann aber auch adäquate Entschädigungspflichten geben.
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Die derzeitige Situation stellt eine Subvention der Luftverkehrswirtschaft dar.
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Luftverkehrsabkommen sind Verträge, welche den Luftverkehr zwischen den Staaten regeln.
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Das vom Verkehrsministerium ausgearbeitete Luftverkehrskonzept sieht vor, Luftverkehrsabkommen zur Subventionierung der deutschen Flughäfen und Airlines zu nutzen.
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Dies wird dadurch erreicht, dass ausländische Wettbewerber mittels Luftverkehrsabkommen behindert werden.
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Die Bundesregierung sieht in dieser Behinderung eine „Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland“.
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Ob die Behinderung ausländischer Unternehmen auch im Interesse der Reisenden ist, wurde nicht geprüft.