2009 | OriginalPaper | Chapter
Ausarbeiten eines Straßenentwurfs
Published in: Bautechnik Für Bauzeichner
Publisher: Vieweg+Teubner
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Alle Kosten, die sich aus Bau, Unterhaltung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen ergeben, werden als Straßenbaulast bezeichnet. Die Träger (Verantwortlichen) der Straßenbaulast sind für
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Bundesfernstraßen BRD
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Landesstraßen Bundesländer
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Kreisstraßen Landkreise
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Stadtstraßen die kreisfreien Städte
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Gemeindestraßen und -wege
die Gemeinden (Kommunen) Da es sich bei Straßen- und Tiefbauarbeiten zu mehr als 90 % um öffentliche Aufträge handelt, werden sie hauptsächlich von Bauämtern des Bundes, Landes, der Kreise oder Städte bearbeitet. Nur kleinere Gemeinden (ohne eigenes Bauamt) beauftragen private Ingenieurbüros mit der Planung, Bauleitung und Abrechnung ihrer Vorhaben. Die Finanzierung des öffentlichen Straßenbaus wird in Haushaltsplänen festgelegt und genehmigt.