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Ausfallversicherung
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Reisebranche sicher zu den am meisten von der Corona-Krise betroffenen Geschäftszweigen. Das gilt in besonderem Maβe für Groβveranstaltungen, die nach Auffassung der Regierungen des Bundes und der Länder in der Infektionsdynamik eine groβe Rolle spielen und deshalb nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 15.04.2020 mindestens bis zum 31.08.2020 untersagt bleiben.1 Das betrifft gröβere Konzerte in Stadien und Veranstaltungshallen2 sowie Festivals,3 Schützen- und Volksfeste,4 Ausstellungen und Messen,5 Sportveranstaltungen wie Spiele der Fuβballbundesliga6. Die für den Sommer 2020 geplanten Olympischen Spiele in Tokio sind auf Bitte der japanischen Regierung vom IOC zunächst einmal in das Jahr 2021 verlegt worden.7 Vom Ausfall betroffen sind ferner Film- und Fernsehproduktionen, die von.