1 Einleitung
Im September 2015 hat die UN-Vollversammlung im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele unter anderem im Sustainable Development Goal (SDG 12) die Zielvorgabe aufgestellt, Lebensmittelabfälle zu verringern. SDG 12 ist darauf ausgerichtet, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen (UN
2015). Um dies zu erreichen, bedarf es der Anwendung eines breiten Instrumentariums, das sowohl Unternehmen der produzierenden Industrie sowie Service- und Handelsunternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette umfasst als auch die Konsument:innen miteinbezieht. SDG 12 zielt nicht zuletzt auf eine Veränderung aktueller Lebensstile und Wirtschaftsweisen ab.
Das Unterziel 12.3 fokussiert auf die Reduktion von Lebensmittelabfällen. Bis 2030 soll die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbiert und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringert werden (UN
2015). Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, diese Zielvorgabe zu erfüllen.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels erfordert jedoch auch die Quantifizierung der erreichten Erfolge basierend auf einer verlässlichen Erhebung des Status quo und entsprechender regelmäßiger Messungen zur Überprüfung der Zielerreichung. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette – bei jedem Verarbeitungsschritt und auf jeder Ebene – entstehen Lebensmittelabfälle. Aufgrund der Erntetechnik bleiben Lebensmittel bereits bei der Ernte am Feld zurück oder werden im Laufe der Produktion aussortiert oder beschädigt. Ebenso entstehen Lebensmittelabfälle im Einzelhandel und in der Gastronomie sowie auf Ebene der Konsument:innen, wo Lebensmittel gekauft aber nicht konsumiert werden, oder durch falsche Lagerung verderben. Die Entstehung von Lebensmittelabfällen ist daher nicht Problem eines einzelnen Sektors – vielmehr zeigt sich eine kumulative Wirkung basierend auf miteinander verbundenen Bedingungen. Für alle Beispiele entlang der Lieferkette gilt, dass ein großer Teil der weggeworfenen Lebensmittel sogar zum Zeitpunkt des Wegwerfens noch essbar ist, was die Grundvoraussetzung für eine zukünftige Abfallvermeidung darstellt.
Das Lebensmittelabfallaufkommen wird je nach Fragestellung und Rahmenbedingungen auf verschiedene Arten erhoben und hochgerechnet. Nicht jede Methode ist für jeden Sektor geeignet, da die Gegebenheiten oftmals grundlegend verschieden sind, z. B. Landwirtschaft oder Haushalt. Das United Nations Environment Programm (UNEP) hat daher geeignete Methoden für die unterschiedlichen Sektoren zusammengefasst (Forbes et al.
2021):
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Direkte Messungen: Es wird hierbei direkt Gewicht oder Volumen gemessen – dies ist vor allem bei „sortenreinen“ Abfällen in großen Mengen üblich, die nicht weiter analysiert werden müssen oder sollen. Sie können auf allen Stufen der Wertschöpfungskette Anwendung finden.
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Sortieranalysen: Sortieranalysen werden vor allem dann eingesetzt, wenn verschiedene Abfallarten miteinander vermischt sind (z. B. Anteil der Organik im Restmüll) und/oder um die Zusammensetzung der Lebensmittelabfälle (vermeidbar – unvermeidbar und Zuordnung von Kategorien) zu untersuchen. Sie sind sehr zeit- und kostenintensiv, zudem sind Lebensmittel oftmals nur schwer zu identifizieren, beispielsweise Mehl oder flüssige Bestandteile, die sich mit den übrigen Komponenten vermischen.
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Massenbilanz: In einer bestimmten Einheit (z. B. Unternehmen) werden alle lebensmittelbezogenen Input- und Outputströme erfasst und so die Menge der Verluste ermittelt.
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Zählen/Scannen: Hier wird die Anzahl (durch Zählen oder Scannen) bestimmter entsorgter Lebensmittel erfasst und auf Basis dieser die Masse errechnet.
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Bewertung des Volumens: geeignet für große Mengen an Lebensmitteln mit ähnlicher Dichte (aus demselben Abfallstrom kommend, z. B. Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung), die in bestimmte Behälter eingeleitet werden. Von letzteren wird das Volumen bestimmt und so werden die Mengen berechnet.
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Befragungen: Im Gegensatz zu anderen Erhebungsmethoden können durch Befragungen in relativ kurzer Zeit und damit vergleichsweise kostengünstig viele Teilnehmer:innen erreicht werden. Befragungen eignen sich besonders gut für qualitative Erhebungen, u. a., um ein tieferes Verständnis zu entwickeln, warum Lebensmittel entsorgt werden und welche Einstellungen und Gewohnheiten zum Aufkommen vermeidbarer Lebensmittelabfälle führen. Unter anderem können sie auch dafür verwendet werden, in einem bisher noch nicht untersuchten Gebiet (z. B. Abfälle in einem bestimmten Sektor) einen ersten Überblick zu erhalten und ein Gefühl für mögliche Hotspots zu bekommen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass Mengenabschätzungen unter Umständen nicht akkurat sind und Teilnehmer:innen dazu tendieren, sozial erwünschte Antworten zu geben.
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Tagebücher/Aufzeichnungen: Durch Tagebücher können qualitative und quantitative Erhebungen durchgeführt werden, außerdem können zusätzliche Informationen wie Lagerungsart, Lagerungsdauer, Entsorgungsweg oder der Grund für die Entsorgung leicht erfasst werden. Sie eignen sich gut zur Betrachtung von Entsorgungswegen, die nur schwer erfasst werden können (z. B. Eigenkompostierung). Die aktive Beschäftigung mit Lebensmitteln im Haushalt kann aber dazu führen, dass im Untersuchungszeitraum weniger Abfälle produziert werden.
Diese Methoden haben alle Vor- und Nachteile in Bezug auf Zeit, Kosten, Genauigkeit, Objektivität und Zuverlässigkeit, wobei keine Methode den anderen eindeutig überlegen ist (Xue et al.
2017). Obwohl z. B. laut Lebersorger und Schneider (
2011) die Analyse der Abfallzusammensetzung detaillierte und genaue Einblicke in das Ausmaß der Lebensmittelabfälle bietet, sind die dafür notwendigen großen Haushaltsstichproben aufwendig und kostenintensiv. Befragungen wiederum sind im Verhältnis kostengünstig, genaue Mengenschätzungen können jedoch nicht erwartet werden und zusätzlich ist mit verfälschten Wahrnehmungen der Betroffenen bzw. sozial erwünschten Antworten zu rechnen. Neben dem potenziellen Einfluss der gewählten Methode auf das Ergebnis (van Herpen et al.
2019) ist auch der jeweilige Messgegenstand zu berücksichtigen. Grundvoraussetzung für vergleichende Erhebungen ist demnach, dass mit derselben Methode dasselbe gemessen wird. Somit sind zuallererst entsprechende Definitionen des Messgegenstandes relevant.
Bereits im Jahr 2012 wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als erste umfassende Abschätzung des Aufkommens von Lebensmittelabfall in Österreich, die sogenannte Sekundärstudie zu Lebensmittelabfällen (Schneider et al.
2012) erstellt. Die Studie beinhaltete eine Erhebung und Gegenüberstellung der bereits für Österreich vorhandenen Untersuchungen zum Thema Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Danach folgten in unregelmäßigen Abständen Erhebungen für einzelne Sektoren entlang der Wertschöpfungskette (Hietler und Pladerer
2019a; Hrad et al.
2016, 2019
1; Lebersorger und Schneider
2014; Obersteiner und Luck
2020; Obersteiner et al.
2022; Pladerer und Hietler
2019; Schneider et al.
2014).
Mit der Notwendigkeit, die Nachhaltigkeitsziele der UN umzusetzen, wurden seitens der Europäischen Union Vorschläge erarbeitet, wie zukünftig Messungen von Lebensmittelabfall umzusetzen sind. Auf Grundlage der im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets im Jahr 2018 überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie (ARL
2008) wurde für alle Mitgliedsstaaten eine Berichtspflicht über den Umfang von Lebensmittelabfällen ab dem Referenzjahr 2020 eingeführt. Zweck der Berichtspflicht ist die Überwachung und Bewertung der Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen durch Messung des Umfangs der Lebensmittelabfälle – auf Grundlage einer gemeinsamen Methodik. Die Festlegung der Methodik, von Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung und der Formate für die Übermittlung der Daten erfolgte durch die Europäische Kommission in Form von delegierten Rechtsakten. Den Daten ist zusätzlich ein Qualitätskontrollbericht beizufügen.
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Der Delegierte Beschluss (EU) 2019/1597 legt eine gemeinsame Methodik und Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung fest.
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Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2000 regelt die Formate für die Übermittlung von Daten zu Lebensmittelabfällen und für die Vorlage eines Qualitätskontrollberichts.
Die Mengen an Lebensmittelabfällen sind für unterschiedliche Stufen der Lebensmittelkette separat zu messen und es ist getrennt nach Stufen der Lebensmittelkette zu berichten. Die Berichte sind jährlich zu erstellen und binnen 18 Monaten nach Ende des jeweiligen Referenzjahrs an die Europäische Kommission zu übermitteln. Die Daten der Mitgliedsstaaten werden über die Datenbank von Eurostat veröffentlicht (Eurostat
2024a, b).
Für das Referenzjahr 2020 wurden erstmals Daten für Österreich an die Europäische Union übermittelt. Diese unterscheiden sich jedoch teilweise von jenen, die bisher für Österreich erhoben und publiziert wurden (Obersteiner und Luck
2020). Ziel vorliegender Arbeit ist es, die Unterschiede in den Ergebnissen durch detaillierte Beschreibung der jeweils verwendeten Methoden sowie Definition der berücksichtigten Abfälle zu erklären und dadurch einen Beitrag zum besseren Verständnis der Daten zu leisten.
4 Diskussion und Schlussfolgerungen
Bisher wurde in Österreich der Fokus grundsätzlich auf die Erhebung vermeidbarer Lebensmittelverluste/-abfälle gelegt. Ein Vergleich der Ergebnisse zwischen den bisherigen Erhebungen und der EU-Berichtspflicht bzw. die Erklärung von Unterschieden ist aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsjahre und vor allem auch aufgrund der verschiedenen berücksichtigten Lebensmittel‑/Abfallarten mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Tab.
8 zeigt einen Überblick der Ergebnisse für die unterschiedlichen Erhebungsmethoden. Die größten Abweichungen treten in den Bereichen „Landwirtschaft“, „Produktion“ und „Haushalte“ auf.
Tab. 8
Überblick der Ergebnisse zur Ermittlung des Lebensmittelabfallaufkommens in Österreich
Landwirtschaft/Primärerzeugung | 167.0001 | 167.0001 | 13.879 | –* |
Produktion/Verarbeitung und Herstellung | 121.8002 | 121.8002 | 173.734 | –* |
Handel/Großhandel/Einzelhandel und andere Formen des Vertriebs von Lebensmitteln | 107.6713 | 107.6713 | 84.326 | 70.834 |
Außer-Haus Verpflegung/Gaststätten und Verpflegungsdienstleistungen | 175.0004 | 175.0004 | 201.956 | 151.467 |
Haushalte/Private Haushalte | 684.9495 | 418.9816 | 737.639 | 415.537 |
Summe | 1.256.420 | 990.452 | 1.211.534 | 637.838 |
Lebensmittel(abfälle) aus der Landwirtschaft (Stufe „Primärerzeugung“) werden teilweise nicht direkt in Abfallbehandlungsanlagen behandelt, gelangen somit nicht ins Abfallregime und gelten laut Vorgaben der EU-Berichtspflicht dementsprechend nicht als Abfall (z. B. Einackerung von Ernteverlusten/aussortierten Früchten am Feld). Die aus den Jahresabfallbilanzmeldungen für diese Stufe ermittelte Menge der Lebensmittelabfälle (rund 14.000 t für 2020) umfasst daher nur Lebensmittel, die definitionsgemäß zu Abfall geworden sind. Die – in den bisherigen Erhebungen – von Hrad et al. (2019)
8 abgeschätzten Mengen (167.000 t vermeidbare Lebensmittelverluste/-abfälle) beziehen sich aber zu 40 % auf Verluste während der Ernte von Obst und Gemüse, welches aus unterschiedlichen Gründen nicht geerntet wird und somit am Feld verbleibt. Die übrigen rund 60 % setzen sich aus geernteten Produkten zusammen, die in weiterer Folge einer Verwertung zugeführt wurden bzw. aus Feuchteverluste, Schwund oder Verderb im Lager, wobei aufgrund der Art der Fragestellung keine Auftrennung in die einzelnen Kategorien möglich ist. Nur im Fall „Abfälle, die einer Verwertung in einer Abfallbehandlungsanlage zugeführt werden“ gibt es eine Überschneidung mit den Daten zur EU-Berichtspflicht. Die Ergebnisse aus den beiden Erhebungen sind somit aufgrund unterschiedlicher Definitionen und Untersuchungsrahmen/-vorgaben für diese Stufe nicht vergleichbar.
Für die am Feld verbliebenen Produkte konnten Obersteiner et al. (
2019) zeigen, dass z. B. bei Karotten 77 % oder bei Zwiebeln 38 % der am Feld verbliebenen Produkte vermarktbar gewesen wären und weitere 44 % keinerlei Schäden aufwiesen, sondern nur zu klein waren. Sie entsprechen somit der Definition von vermeidbarem Lebensmittelabfall, liegen jedoch außerhalb des Erhebungsrahmens, der für die Berichtspflicht Lebensmittelabfälle seitens der Europäischen Kommission vorgegeben wird. Zu beachten ist zusätzlich, dass einzelne Branchen nicht ausschließlich Lebensmittel, sondern teilweise auch Produkte für die industrielle Verwendung herstellen (z. B. Kartoffelstärke als Bestandteil von Papier oder Baustoffen). Dies kann es für einzelne Produkte bei Hochrechnungen über Befragungen zu einer Überschätzung des Lebensmittelabfallaufkommens führen.
Im Bereich der Produktion (Stufe „Verarbeitung und Herstellung“) liegen die für die EU-Berichtspflicht ermittelten Mengen der Lebensmittelabfälle (rund 173.000 t für 2020) über jenen, die von Pladerer und Hietler (
2019) bei 60 Unternehmen aus 10 Branchen, mit einem Marktanteil von in Summe rund 22 % erhoben wurden (121.800 t vermeidbare Lebensmittelabfälle). Der Wert von Pladerer und Hietler (
2019) stellt hier aufgrund der Erhebungsmethode sicherlich die Untergrenze des Lebensmittelabfallaufkommens dar, da nur 10 von über 30 Branchen berücksichtigt werden konnten.
Relativ deckungsgleich sind die Werte, die vom Handel (Stufe „Einzelhandel und andere Formen des Vertriebs von Lebensmitteln“) im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung selbst berichtet werden (rd. 108.000 t vermeidbare Lebensmittelverluste/-abfälle), mit jenen, die für die EU-Berichterstattung (rd. 71.000 t vermeidbare Lebensmittelabfälle für 2020) ermittelt wurden. Zu berücksichtigen gilt hier, dass Lebensmittel(abfälle), die zum menschlichen Verzehr (rund 20.000 t) und zur Verfütterung (rund 10.000 t) weitergegeben werden, nicht in den Daten der EU-Berichtspflicht berücksichtigt werden, sondern nur jene, die tatsächlich einer Entsorgung zugeführt werden. Für den Großhandel verhält es sich ähnlich wie im Bereich der Produktion.
Direkte Erhebungen für die Außer-Haus-Verpflegung (Stufe „Gaststätten und Verpflegungsdienstleistungen“) mittels Sortieranalysen wurden zuletzt 2015 durchgeführt (175.000 t vermeidbare Lebensmittelabfälle). Ein Vergleich mit den aktuell ermittelten Daten im Rahmen der EU-Berichtspflicht, die sich auf das Jahr 2020 (rd. 151.000 t vermeidbare Lebensmittelabfälle) beziehen, ist dementsprechend schwierig. Dennoch stimmen die Größenordnungen beider Erhebungsarten gut überein.
Deutliche Unterschiede sind auf Haushaltsebene (Stufe „Private Haushalte“) jedenfalls bei den bisherigen Erhebungen zu erkennen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der aktuellen Restmüllsortieranalysen ergibt die Hochrechnung über Befragungsergebnisse rund 685.000 t vermeidbare Lebensmittelabfälle, statt der bisher u. a. in Obersteiner und Luck (
2020) berichteten 521.000 t, die sich noch auf die Ergebnisse der Restmüllsortieranalysen aus den Jahren 2012 und davor bezogen (Schneider et al.
2012). Die Abschätzung über aktuelle Restmüllsortieranalysen und über Sortierergebnisse der Biotonne ergibt rund 419.000 t an vermeidbaren Lebensmittelabfällen. Dies deckt sich gut mit den im Rahmen der EU-Berichtspflicht gemeldeten Werten von 416.000 t (2020) an vermeidbaren Lebensmittelabfällen. Die Unterschiede zur Hochrechnung über Befragungsergebnisse ergeben sich hier zum Teil über die in der EU-Berichterstattung per Definition nicht berücksichtigten Mengen an Lebensmittelabfällen, die über den Kanal entsorgt bzw. verfüttert werden.
Unterschiede für das Lebensmittelabfallaufkommen im Biomüll sind zu erkennen, wenn die Hochrechnung über Befragungsergebnisse und die Abschätzung über Sortieranalysen verglichen wird. Gründe für eine Unterschätzung des Lebensmittelabfallaufkommens über Sortieranalysen können einerseits in der bisher eher geringen Stichprobenanzahl für Biomüll liegen, aber auch in der problematischen Zuordnung von nicht festen Lebensmitteln, die im Rahmen von Sortieranalysen nicht in ihrer Gesamtheit erfasst werden können. Auf der anderen Seite kann der Grund für eine Überschätzung durch Hochrechnung von Befragungsergebnissen methodisch bedingt sein, da diese jeweils über Produktgruppen erfolgt und die Gewichtung der Produktgruppen über relativ alte Daten zur Zusammensetzung im Restmüll erfolgt, die noch dazu nur aus einem Bundesland stammt (Schneider und Lebersorger
2009). Hier bedarf es neuer detaillierter Erhebungen zur Zusammensetzung von Lebensmittelabfällen im Restmüll.
Zählt man zu den Lebensmittelabfällen gemäß EU-Berichtspflicht auch jene Mengen aus der Landwirtschaft hinzu, die nicht geerntet oder anderweitigen Zwecken zugeführt werden, sowie die Mengen an weitergegebenen bzw. verfütterten Lebensmittel aus dem Handel bzw. die aus Haushalten stammenden Lebensmittel, die über den Kanal oder über andere Entsorgungsmöglichkeiten entsorgt werden, dann ergeben beide Methoden insgesamt vergleichbare Mengen. Mehr als die Hälfte der vermeidbaren Lebensmittelabfälle ist den Haushalten zuzurechnen.
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