In den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands 1948 errichtete, mit weitgehender Unabhängigkeit ausgestattete öffentlich-rechtliche Bank, die die Zahlungsfähigkeit und Liquidität der angeschlossenen Landeszentralbanken (LZB) koordinierte und als Zentralnotenbank das Recht zur Ausgabe von Banknoten hatte. Neben dem Notenausgabemonopol stand der BdL bis 1950 auch das Emissionsrecht für Münzen zu. Die BdL war ein Tochterinstitut der (damals) rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken.