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09-09-2015 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Article

Was Banken bei Erbfällen tun sollten

Author: Sylvia Meier

2:30 min reading time

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Ein Todesfall kann Angehörige überraschend treffen. Das Kreditinstitut desVerstorbenen kann dann wichtige Hilfestellung leisten. Denn in Erbfällen werden Bank und Finanzamt tätig.

Bei einem Trauerfall melden sich oftmals zeitnah die Angehörigen beim Bankberater des verstorbenen Kunden. Denn er ist für sie ein wichtiger Ansprechpartner. Der Bankberater muss nicht nur die Angehörigen bei den wichtigsten formalen Schritten begleiten, die auf einen Todesfall folgen. Er muss auch Sorge dafür tragen, dass die gesetzliche Meldepflicht der Bank an das Finanzamt eingehalten wird. Die Meldepflicht wird in Paragraf 33 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Darauf weist Bankfachklasse-Autor Andreas Schuster in seinem Beitrag „Den Nachlass von Werner Trautmann ordnen“ (Ausgabe 10/2014, Seite 9-19) hin. Gemeldet werden müssen laut Schuster von der Bank des Erblassers vor allem alle Kontoguthaben, also zum Beispiel das Abschlusssaldo des Vortodestages und die Depotbestände zum Kurswert am Todestag, sofern der Gesamtbetrag mehr als 5.000 Euro beträgt. Außerdem Bankschließfächer und Verwahrungsstücke.

Informationen der Bank sind wesentlich

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Die Bank muss diese Angaben an die Erbschaftsteuerstelle des zuständigen Finanzamts melden. Die Erbschaftsteuerstelle wiederum wird diese Meldung auswerten und dann auf die Erben zugehen. Sollte zwischenzeitlich noch keine Erbschaftsteuererklärung eingegangen sein, wird die Erbschaftsteuerstelle gegebenenfalls eine Erklärung anfordern. Auf Basis dieser Erklärung wird ein Steuerbescheid erlassen. In einem konkreten Beispielfall zeigt Schuster, welche Aufgaben Bank und Finanzamt in einem Todesfall übernehmen.

Gerade, wenn der Trauerfall überraschend eintritt, sind die Hinterbliebenen häufig überfordert. Dann können Banken wertvolle Hilfestellung leisten und gleichzeitig ein Vertrauensverhältnis zu den Erben und eventuellen künftigen Kunden aufbauen. Denn die weitere Anlageberatung des Nachlassvermögens bietet Instituten Geschäftschancen. Nur wenige Erben werden zudem eigenständig schnell einen kompletten Überblick über die eventuelle Erbschaft gewinnen können. Ein wichtiger Punkt ist zum Beispiel, was in einer Erbschaftsteuererklärung angegeben werden soll. Auf die Informationen der Bank sind sowohl der Fiskus als auch die Erben deshalb dringend angewiesen. Welche Aspekte gerade bei Kapitalvermögen in Hinblick auf Zinszahlungen der Banken und die steuerliche Zurechnung berücksichtigt werden müssen, erläutert der Steuerexperte Hans-Ulrich Dietz in einem Gastbeitrag.

Viele Erbschaftsteuerbescheide dennoch fehlerhaft

Nun sollte man davon ausgehen, dass das Finanzamt aufgrund der Meldung durch die Bank bereits über eine recht konkrete Basis für die Ermittlung der Steuerschuld verfügt. Trotzdem scheint laut einem Bericht des "Handelsblatts" die Fehlerquote bei Erbschaftsteuerbescheiden aufgrund der Vermögensnachfolge hoch zu sein. Die Zeitung berichtet aktuell über die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen. Dieser prüfte 1.209 Erbschaftsteuerbescheide, von denen 555 fehlerhaft waren – allerdings häufig zu Ungunsten des Fiskus. Diesem seien durch die falschen Bescheide 14,7 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgangen. Doch erkennt ein Laie überhaupt einen fehlerhaften Steuerbescheid? Gerade, wenn es sich um kein kleines Erbe handelt, werden die meisten Angehörigen sich wohl mit der Bank beraten und sich an einen Steuerberater wenden, der sie bei der Erstellung der Erklärung und auch bei der Prüfung des Steuerbescheids unterstützt. Stellt dieser fest, dass das Finanzamt die Steuerschuld zu hoch festgesetzt hat, gibt es die Möglichkeit, hier gegen Einspruch einzulegen.

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01-09-2015 | Branche

Recht + Steuern