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12-06-2014 | Bauplanung | Schwerpunkt | Article

Geschickt verzahnte Reihenhäuser

Author: Annette Galinski

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Naturgemäß sind die Raumbreiten in Reihenhäusern auf die Gebäudebreite begrenzt. Vorausgesetzt, die Trennwand zwischen den Häusern verläuft gerade.

Bei einem Berliner Doppelhaus, das in die Lücke einer bestehenden Hauszeile eingefügt wurde, verspringt die Trennwand mal zugunsten der einen, mal der anderen Haushälfte. So verzahnen sich die Gebäude auf einer Fläche von 455 m² in zwei Wohnungen miteinander und trotz des schmalen Grundstücks entstehen großzügige und breite Räume. Aussparungen in den Decken schaffen bis zu sechs Meter hohe Räume. Die Baukosten lagen bei  1.100 Euro/Quadratmeter. Ausgezeichnet wurde diese „Innovation für das urbane Wohnen“ mit dem KfW-Award Bauen und Wohnen.

Enge Verbindung

Grundsätzlich funktioniert eine solche Lösung nur, wenn die beiden Wohnparteien gemeinsam planen und bereit sind, auf eine strikte Trennung der Gebäude zu verzichten. Bei diesem Haus ist dies der Fall und die Planung entstand im konstruktiven Streit: „Wir und unsere Nachbarn waren und sind gut befreundet. Aber wir sind auch alle starke  Persönlichkeiten und haben bei der Planung um jeden Zentimeter gekämpft“, erklärt Bauherrin und Architektin des Projekts Michelle Howard. Da die einzelnen Scheiben nicht separat im Grundbuch eingetragen werden können, bietet sich beim Bau die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an, die später in eine Eigentümergemeinschaft überführt wird.

Dennoch Schallschutz gewähren

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Um den Schallschutz zwischen den Wohnparteien zu gewähren, kamen für die Wände 36 Zentimeter starke, mit Perlit gefüllte Ziegel zum Einsatz. Durch die Verfüllung mit dem natürlichen Mineralgestein ist zudem ein hoher Wärmeschutz gegeben. Die Ziegelwände wurden sichtbar belassen. Der Beton im Kern des Gebäudes speichert im Winter Heizwärme und im Sommer Nachtkühle. Das Wasser wird über eine Solaranlage erwärmt. In dieser Ausführung entspricht das Doppelhaus dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 70. Das bedeutet, es verfügt über einen Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung von 70 Prozent eines vergleichbaren Neubaus gemäß Energieeinsparvervordnung (EnEV). In diesem Fall nach EnEV 2009, da das Gebäude 2013 erstellt wurde.

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