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2019 | Book

Berufs- und lauterkeitsrechtliche Grenzen der Anwaltswerbung

Aktueller Stand und Perspektiven

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About this book

Carina Klaus beleuchtet in ihrem Buch das anwaltliche Werberecht in seiner gesamten Breite. Dazu stellt die Autorin die Unterschiede zwischen wettbewerbsrechtlichen- und berufsrechtlichen Folgen unzulässiger anwaltlicher Werbung dar und beleuchtet die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen für die Regulierung anwaltlicher Werbung. Kernstück der Untersuchung ist die Verfassungs- und Unionsrechtskonformität der Regulierung von Anwaltswerbung durch die Rechtsprechung. Der jetzige § 43b BRAO wird als verfassungs- und unionsrechtswidrig identifiziert. Am Ende der Untersuchung wird anhand der gewonnenen Erkenntnisse ein eigenständiger Regelungsvorschlag für die anwaltlichen Werbevorschriften in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte entwickelt.

Table of Contents

Frontmatter
Kapitel 1. Einführung
Zusammenfassung
Die berufsrechtlichen Werberegelungen für Rechtsanwälte beruhen auf dem Grundgedanken, dass für diese strengere Verhaltensmaßstäbe gelten als für andere Unternehmer, die lediglich dem Wettbewerbsrecht unterworfen sind. Bis zu den Bastille-Entscheidungen des BVerfG im Jahr 1987 bestand für Rechtsanwälte sogar ein generelles Werbeverbot. Aufgrund dieser Entscheidungen kam es im Jahr 1994 zu einer grundlegenden Reform der BRAO, in welcher unter anderem das anwaltliche Werberecht in § 43b BRAO neu geregelt wurde.
Carina Klaus
Kapitel 2. Die Geschichte des anwaltlichen Werberechts in Deutschland
Zusammenfassung
Um zu verstehen, wie sich der heutige § 43b BRAO entwickelt hat, also aus welchen historischen Gegebenheiten besondere Werbeverbote für den Anwaltsberuf entstanden sind und wie sie begründet wurden, lohnt ein Blick in die Geschichte des anwaltlichen Werberechts, welche eng mit der Geschichte des Anwaltstandes bzw. -berufs verbunden ist.
Carina Klaus
Kapitel 3. Begriffsbestimmungen
Zusammenfassung
Der Begriff der Regulierung i. S. d. Arbeit meint die Steuerung und Begrenzung anwaltlicher Werbung durch in Deutschland gültige Rechtsvorschriften. Es handelt sich dabei um das UWG und § 43b BRAO sowie die §§ 6-10 BORA. Zur Regulierung anwaltlicher Werbung gehören nicht nur die Grenzen ihrer Zulässigkeit im materiellrechtlichen Sinn, sondern auch die Betrachtung der Rechtsfolgen eines Verstoßes.
Carina Klaus
Kapitel 4. Verhältnis der die anwaltliche Werbung regulierenden Normen zueinander
Zusammenfassung
Die berufsrechtlichen werberegulierenden Normen sind § 43b BRAO und die §§ 6-10 BORA. § 43b BRAO stellt die vom Parlament geschaffene gesetzliche Grundlage für einen Eingriff in die Berufs- und Meinungsfreiheit dar. Die §§ 6-10 BORA wurden von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer aufgrund der Satzungskompetenz des § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO erlassen.
Carina Klaus
Kapitel 5. Wesentliche Unterschiede zwischen wettbewerbs- und berufsrechtlicher Verfolgung unzulässiger anwaltlicher Werbung
Zusammenfassung
Wie sich ergeben hat, stellt ein Verstoß gegen die werberechtlichen Bestimmungen des Berufsrechts immer auch eine unlautere Handlung gemäß § 3a UWG dar, weil es sich bei diesen Bestimmungen um Marktverhaltensregelungen handelt. Das hat zur Konsequenz, dass bei einem Verstoß gegen § 43b BRAO sowie gegen die ihn konkretisierenden Vorschriften der BORA die Möglichkeit besteht, ein wettbewerbsrechtliches Verfahren oder ein berufsrechtliches Verfahren einzuleiten. Es stellt sich also die Frage, wonach sich in der Praxis entscheidet, auf welchem Rechtsweg ein Verstoß geltend gemacht wird. Im Wesentlichen richtet sich das nach den Vor- und Nachteilen des jeweiligen Rechtsweges, den möglichen Rechtsfolgen und Sanktionen eines Verstoßes, dem Umstand, wer berechtigt ist, gegen einen Verstoß vorzugehen, und nach den Kosten der Rechtsverfolgung.
Carina Klaus
Kapitel 6. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Regulierung von Anwaltswerbung
Zusammenfassung
Die Grundrechte haben eine „Ausstrahlungswirkung“ auf die gesamte Rechtsordnung, sowohl auf das Berufsrecht, das im Kern Öffentliches Recht ist, als auch auf das Wettbewerbsrecht als Privatrecht. Der Staat und die Bürger sind an die Grundrechte gebunden. Für den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die vollziehende Gewalt, zu welcher auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie die Rechtsanwaltskammer, zählen, ergibt sich die unmittelbare Grundrechtsbindung aus Art. 1 Abs. 3 GG.
Carina Klaus
Kapitel 7. Unionsrechtliche Vorgaben für die Regulierung von Anwaltswerbung
Zusammenfassung
Durch die Einflüsse der Europäischen Union auf immer mehr Rechtsgebiete ist es mit der Berücksichtigung von verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Auslegung anwaltlicher Werbebeschränkungen nicht getan. Es muss zusätzlich überprüft werden, welche unionsrechtlichen Vorgaben für die Regulierung anwaltlicher Werbung bestehen.
Carina Klaus
Kapitel 8. Verfassungs- und Unionsrechtskonformität der Regulierung von Anwaltswerbung durch die Rechtsprechung
Zusammenfassung
In Kapitel 5 und Kapitel 6 wurde festgestellt, dass aus verfassungs- und unionsrechtlicher Sicht ein Gleichlauf zwischen dem Wettbewerbsrecht und den Werberegelungen des anwaltlichen Berufsrechts existieren müsste. Jedoch lässt der Wortlaut von § 43b BRAO keinen Gleichlauf zwischen dieser Norm und den Unlauterkeitstatbeständen des UWG vermuten und es entspricht, wie bereits festgestellt, der historischen Prägung des § 43b BRAO und dem Willen des Gesetzgebers, dass durch § 43b BRAO strengere Werbebeschränkungen für Rechtsanwälte aufgestellt werden als durch das Wettbewerbsrecht für alle Unternehmer.
Carina Klaus
Kapitel 9. Endergebnis mit Reformvorschlag
Zusammenfassung
Die Überprüfung der besonderen Gründe, die traditionell und generalklauselartig zur Rechtfertigung von Eingriffen in die anwaltliche Werbefreiheit angeführt werden, hat gezeigt, dass diese entweder nicht legitim oder geeignet sind, um anwaltliche Werbebeschränkungen zu rechtfertigen. Anwaltliche Werbebeschränkungen können lediglich mit denselben Rechtfertigungsgründen legitimiert werden, die für die Werbebeschränkungen des UWG herangezogen werden. Der Schutz der Würde der Anwaltschaft, der Schutz vor Konkurrenz und die Vermeidung einer Berufsbildverfälschung sind keine verfassungsrechtlich oder richtlinienkonformen legitimen und vernünftigen Gemeinwohlbelange bzw. zwingende Allgemeininteressen.
Carina Klaus
Backmatter
Metadata
Title
Berufs- und lauterkeitsrechtliche Grenzen der Anwaltswerbung
Author
Carina Klaus
Copyright Year
2019
Electronic ISBN
978-3-658-24201-5
Print ISBN
978-3-658-24200-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24201-5