2017 | OriginalPaper | Chapter
Betriebsübergang
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§ 613a BGB regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang. Es handelt sich hierbei um eine Vorschrift, die gleich mehrere Zwecke sowohl individual- als auch kollektivrechtlicher Art verfolgt. Im Vordergrund steht der Wille des Gesetzgebers, Lücken im Kündigungsschutzsystem zu schließen. Die Regelung soll verhindern , dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren, obwohl dieser Arbeitsplatz beim Betriebserwerber fortbesteht. Diesen Zweck gilt es bei Auslegung und Anwendung von § 613a BGB stets zu berücksichtigen.