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02-02-2024 | Compliance | Infografik | Article

Beschäftigte kennen Whistleblower-Gesetz nicht

Author: Andrea Amerland

1:30 min reading time

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Seit Mitte 2023 sind Whistleblower in Deutschland besser gesetzlich geschützt. Doch zwei Drittel der Beschäftigten haben noch nie vom Hinweisgeberschutzgesetz gehört, ergibt eine Umfrage.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft und galt zunächst lediglich für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitende. Seit dem 17. Dezember 2023 unterliegen auch Firmen ab 50 Beschäftigten dieser Regelung. Die umgangssprachlich als Whistleblower-Gesetz bezeichnete Bestimmung soll Beschäftigte, die Verdachtsfälle oder Missstände melden, einen sicheren Rahmen geben, sprich, sie vor Repressalien in Unternehmen schützen.

Die Norm verpflichtet Firmen dazu, sichere interne Hinweisgebersysteme für Mitarbeitende einzurichten. Doch nur knapp jeder dritte Erwerbstätige hierzulande kennt die Regelung und weiß, dass sie Personen schützen soll, die Verfehlungen im Unternehmen kenntlich machen. Dabei haben bereits drei Viertel (77,7 Prozent) in ihrem Berufsleben bereits Missstände wie Sexismus, Interessenskonflikte oder Betrug erlebt. Das geht aus einer Online-Umfrage hervor, für die Civey im Auftrag von Rexx Systems, einem Anbieter für HR-Software, Ende November bis Anfang Dezember 2023 rund 2.500 abhängig Beschäftigte online befragt hat.

Mehrheit kennt Maßnahmen zum Whistleblower-Schutz nicht

Demnach kennt mit 39 Prozent der Befragten in Unternehmen bis 250 Beschäftigten und mit rund 38 Prozent der Arbeitnehmenden in Firmen mit über 250 Beschäftigten nur eine Minderheit der Belegschaft das Gesetz. Wenn es um die konkreten Umsetzungsmaßnahmen geht, regiert noch mehr Unwissenheit. Während in großen Unternehmen etwa jeder Fünfte Kenntnis davon hat, trifft das in kleineren Betrieben nur noch auf jeden Zehnten zu. 

Arnim Köpke, Head of Sales bei Rexx Systems, findet diese Umfrageergebnisse alarmierend, zeigen sie doch, dass viele Unternehmen entweder noch keine rechtskonformen Mechanismen etabliert haben oder es bislang versäumten, ihre Belegschaft ausreichend darüber zu informieren. 

Wenn Erwerbstätige wählen könnten, wie sie auf Mobbing oder kriminelle Machenschaften bei ihrem Arbeitgeber aufmerksam machen möchten, bevorzugen zwei Drittel (65,9 Prozent) eine interne Meldestelle, ein Drittel (34,1 Prozent) wäre eine externe Anlaufstelle lieber.

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