2005 | OriginalPaper | Chapter
Controlling für öffentliche Verwaltungen
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Unter dem Oberbegriff „Öffentliche Verwaltungen“ sind eine Vielzahl öffentlicher Institutionen unterschiedlichster Art zusammengefasst, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Öffentliche Verwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungen der Gebietskörperschaften. Im Einzelnen handelt es um die Verwaltungen des Bundes (Bundesverwaltungen), der Bundesländer (Landesverwaltungen) und der Gemeindeverbände sowie der Gemeinden (Gemeindeverwaltungen). Aus ökonomischer Sicht sind öffentliche Verwaltungen Wirtschaftseinheiten, die wirtschaftliche Verfügungen über zu beschaffende, zu produzierende und abzugebende Güter im Sinne öffentlicher Ziele und auf der Grundlage öffentlichen Eigentums treffen (vgl. Eichhorn/Friedrich 1976, S. 56). Dieser Definition liegt ein weiter Verwaltungsbegriff zu Grunde, der sowohl die
öffentlichen Verwaltung im engeren Sinne
wie Ministerien, Ober- und Mittelbehörden sowie Gemeindeverwaltungen als auch die
öffentlichen Verwaltungen im weiteren Sinne
wie öffentliche Unternehmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden umfasst (vgl. Eichhorn 1979, Sp. 2146).