2015 | OriginalPaper | Chapter
Das bedingt-normative Rechnungslegungssystem der IFRS
Author : Bettina Beyer
Published in: Die Bilanzierung des Goodwills nach IFRS
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Würde keine
Unsicherheit
über die Zukunft bestehen, wären bereits im Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung alle zukünftigen Ein- und Auszahlungen bekannt und sicher. Der Entscheidungsmehrwert könnte als Gewinn der Periode in Höhe der risikolos diskontierten zukünftigen Zahlungen erfasst werden (ökonomischer Gewinn). Die Vermögenswerte könnten zum Barwert der zukünftigen Zahlungen erfasst werden (ökonomischer Wert). Unter Unsicherheit kann die zukünftige Zahlungswirkung einer Entscheidung nur geschätzt werden. Die Rechnungslegung kann daher weder den ökonomischen Gewinn noch den ökonomischen Wert des Vermögens bestimmen.