2019 | OriginalPaper | Chapter
Das Recht der Republik
Author : Danny Michelsen
Published in: Kritischer Republikanismus und die Paradoxa konstitutioneller Demokratie
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Angesichts ihrer Abgrenzung politischer Macht von Gewalt bzw. Herrschaft – der immer etwas Gewaltsames inhärent sei – und ihrer Vorstellung vom Recht als ein System „gegenseitiger Versprechen“ (ÜR: 227) mag es nicht überraschen, dass Arendt sich jeder Rechtskritik, die das Recht als Manifestation von Herrschaft zu entlarven versucht, enthält. Christian Volk (2010: 23) hat darauf hingewiesen, dass Arendt auf eine kritische Auseinandersetzung mit den Thesen ihres Freundes Walter Benjamin, der mit seinem Aufsatz Zur Kritik der Gewalt einen der klassischen Referenztexte postmoderner Rechtskritik verfasst hat, zeitlebens verzichtete (obwohl sie selbst als Herausgeberin von Texten Benjamins in Amerika fungierte) – wahrscheinlich aus Respekt vor dessen Person. Denn Benjamins berühmte These, dass jeder Rechtsvertrag auf Gewalt zurückführt, weil „die Macht, welche den Rechtsvertrag garantiert, ihrerseits gewaltsamen Ursprungs ist“, sodass „eine völlig gewaltlose Beilegung von Konflikten niemals auf einen Rechtsvertrag hinauslaufen kann“ (Benjamin 1977: 190), ist Arendt vollkommen fremd (vgl. auch Meyer 2016: 71).