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Open Access 2020 | Open Access | Book

Cover of the book

Datenschutz als Vermögensrecht

Datenschutzrecht als Instrument des Datenhandels

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About this book

In diesem Open-Access-Buch untersucht die Autorin die Fortentwicklung des Datenschutzrechts zu einem Datenhandelsrecht. Sie stellt dar, wie Personendaten bereits heute gehandelt werden können und wo sich Problemfelder insbesondere vor dem Hintergrund von Big Data ergeben. Außerdem veranschaulicht sie bestehende Reformvorschläge, wie z. B. die Einführung eines sogenannten „Dateneigentums“, und misst dies an einer vertieften Analyse des Interessendreiecks beim Datenhandel. Aus der Einordnung in eine Gesamtanalyse lassen sich wichtige Handlungsempfehlungen ableiten.

Table of Contents

Frontmatter

Open Access

Einleitung
Zusammenfassung
Die Digitalisierung hat inzwischen in alle Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche Einzug gehalten. Daten werden als das «Öl des 21. Jahrhunderts» bezeichnet und es wird von der «digitalen Transformation, der digitalen Revolution bzw. von der Industrie 4.0» gesprochen. Damit wird versucht, die Bedeutung der mit der Digitalisierung, Big Data und einer Datenökonomie verbundenen weitreichenden Entwicklungen sowie des enormen volkswirtschaftlichen Potenzials auszudrücken.
Kirsten Johanna Schmidt

Untersuchung des geltenden Rechts

Frontmatter

Open Access

Funktion eigentumsartiger Rechte für den Handel
Zusammenfassung
Seit Jahrtausenden werden körperliche Gegenstände gehandelt, d. h. durch Rechtsgeschäfte überlassen und übereignet. Klassischerweise ist deshalb mit dem Begriff Eigentum das Sacheigentum gemeint. Im Laufe der Jahre haben sich gesetzliche Grundlagen gebildet, um auch Rechtspositionen an Immaterialgütern (Recht des geistigen Eigentums und Nutzungsrechte) einzuräumen.
Kirsten Johanna Schmidt

Open Access

Datenschutzrecht ist kein eigentumsartiges Recht
Zusammenfassung
Wenn der Handel mit Gütern vor allem durch den Austausch übertragbarer Ausschliesslichkeitsrechte ermöglicht wird, stellt sich konsequenterweise die Frage, ob solche Rechte hinsichtlich Personendaten existieren. Werden Personendaten den Betroffenen zugewiesen? Können einzelne Individuen jeweils mit den sie betreffenden Daten handeln?
Kirsten Johanna Schmidt

Open Access

Faktische Handelbarkeit von Personendaten
Zusammenfassung
Nachdem in § 1 gezeigt wurde, dass eigentumsartige Rechte den Handel mit Gütern ermöglichen und erleichtern, wurde in § 2 festgestellt, dass das Datenschutzrecht den betroffenen Personen gerade keine eigentumsartige Rechtsposition an den sie betreffenden Daten einräumt. Ist der Handel mit Personendaten also nicht möglich?
Kirsten Johanna Schmidt

Open Access

Die Einwilligung als Instrument der Kommerzialisierung
Zusammenfassung
Die aus dem Datenschutzrecht fliessenden Persönlichkeitsrechte können nicht rechtlich, d. h. nicht mittels Verfügung (translativ oder konstitutiv) übertragen werden, eine faktische Übertragung der zugewiesenen Befugnisse ist jedoch möglich.
Kirsten Johanna Schmidt

Das Interessendreieck beim Datenhandel

Frontmatter

Open Access

Das Schutzbedürfnis des Individuums
Zusammenfassung
Das erste einigen Anpassungsvorschlägen zugrunde liegende Interesse ist der Persönlichkeitsschutz der von Daten betroffenen Personen. Die zunehmende Entwicklung und Verbreitung von Informationstechnologien in allen Lebensbereichen hat dazu geführt, dass es immer mehr Möglichkeiten gibt, Daten zu beschaffen und zu verwenden. Es wird hierbei beanstandet, die Betroffenen hätten die Kontrolle über ihre Daten verloren, wohingegen die Anbieter von «internet of things»-Geräten und -Services alle Vorteile der erhobenen Daten erhielten.
Kirsten Johanna Schmidt

Open Access

Beteiligung am Wert der Daten
Zusammenfassung
Ob der Schutz der Betroffenen noch gewährleistet ist, ist nicht die einzige Frage, die sich im Zusammenhang mit Big-Data-Analysen stellt. Eine weitere ist, ob die Nutzer von smarten Geräten, also beispielsweise Nutzer von automatisierten und vernetzten Fahrzeugen, vor Datenauswertungen nur geschützt werden müssen, oder ob sie auch am Wert der entstehenden Daten beteiligt werden sollen. Manche Ansätze schlagen eine Beteiligung der Betroffenen am durch Bearbeiten der sie betreffenden Daten generierten Gewinn vor.
Kirsten Johanna Schmidt

Open Access

Entwicklung funktionierender Datenmärkte
Zusammenfassung
Neben dem Interesse am Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Personen sowie ihrer Beteiligung am Wert der sie betreffenden Daten ist ein drittes Interesse zu untersuchen: das Interesse an funktionierenden Datenmärkten. Funktionierende Märkte sind schliesslich die notwendige Bedingung für den Austausch handelbarer Güter und eine Datenwirtschaft wurde in der europäischen, deutschen und Schweizer Politik ausdrücklich befürwortet. Soll ein Datenschutzkonzept auch unter Privaten realistisch sein, muss es die Ökonomik berücksichtigen.
Kirsten Johanna Schmidt

Open Access

Drei Interessen im Spannungsverhältnis
Zusammenfassung
In den §§ 5, 6 und 7 wurden Interessen dargestellt, welche bei der Diskussion allfälliger Reform- und Anpassungsvorschläge der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen häufig thematisiert werden. Obwohl die meisten Anpassungsvorschläge jeweils nur eines der Interessen in den Vordergrund rücken, müsste eine tatsächliche Anpassung des Rechtsrahmens alle drei Interessen in irgendeiner Form berücksichtigen, zumindest sofern sie alle als valide betrachtet werden.
Kirsten Johanna Schmidt

Untersuchung von Anpassungsvorschlägen

Frontmatter

Open Access

Die Unwiderrufbarkeit der Einwilligung
Zusammenfassung
Das derzeit geltende Datenschutzrecht soll vor allem die Persönlichkeit der betroffenen Personen schützen und beinhaltet deshalb eigentlich keine Regeln betreffend die Kommerzialisierung von Personendaten durch die Betroffenen. Allerdings ist die datenschutzrechtliche Einwilligung zu einem Instrument für die Kommerzialisierung personenbezogener Daten geworden. Wie die Untersuchung des geltenden Rechtsrahmens und der Interessenlage zeigt, ist deshalb die freie Widerrufbarkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung kritisch zu hinterfragen.
Kirsten Johanna Schmidt

Open Access

Wertersatz bei Widerruf
Zusammenfassung
In Fällen vertraglicher Disposition über Personendaten könnte wie eben dargestellt die datenschutzrechtliche Einwilligung als unwiderruflich und damit schuldrechtlich bindend angesehen werden. Alternativ könnte die Widerrufbarkeit zwar weiterhin zugelassen, die Ausübung dieses Rechts jedoch mit Ersatzansprüchen des Vertragspartners verbunden werden.
Kirsten Johanna Schmidt

Open Access

Datenschutzrecht als Immaterialgüterrecht sui generis
Zusammenfassung
Nachdem in § 9 und § 10 Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Datenschutzrechts auf der schuldrechtlichen Ebene untersucht wurden, wird nun die Ebene der Ausschliesslichkeitsrechte untersucht. Von anderen Rechten an Gütern mit persönlichkeitsrechtlichen Wurzeln könnte abgeleitet werden, in welche Richtung sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. das Datenschutzrecht im Privatrecht zukünftig weiterentwickeln liesse. Anhand der Entwicklung insbesondere des Urheberpersönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild und des Namensrechts kann erkannt werden, dass persönlichkeitsrechtliche Bindungen faktisch kontinuierlich kommerzialisiert wurden, obwohl dies zu Beginn dieser Entwicklung stets abgelehnt wurde.
Kirsten Johanna Schmidt
Backmatter
Metadata
Title
Datenschutz als Vermögensrecht
Author
Dr. Kirsten Johanna Schmidt
Copyright Year
2020
Electronic ISBN
978-3-658-30797-4
Print ISBN
978-3-658-30796-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30797-4