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2019 | OriginalPaper | Chapter

3. Den Details auf der Spur: Explizite und implizite Konzepte von Zivilgesellschaftlichkeit und Staatlichkeit

Author : Peter-Georg Albrecht

Published in: Staatlichkeit aus zivilgesellschaftlicher Perspektive

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Im dritten Kapitel wird die Verwendung des Begriffes Zivilgesellschaft und des Begriffes Staat in den 1990er und 2000er Jahren bei ausgewählten Autoren untersucht. Im Einzelnen sind dies Roland Roth, Rupert Graf Strachwitz, Stefan Nährlich, Gerd Mutz, Heinz-Jürgen Dahme und Norbert Wohlfahrt, Adalbert Evers, Annette Zimmer und Holger Backhaus-Maul. Anhand der Studien und Veröffentlichungen dieser Autoren werden die Aspekte, Dimensionen und Bezüge von Zivilgesellschaft und Staat herausgearbeitet.

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Footnotes
2
„Auf dieser Grundlage agieren (auch) stärker formalisierte Bewegungsorganisationen, Koordinationsgremien, Arbeitskreise, informelle Zirkel, Bewegungsunternehmer“ (Roth 1987, S. 72).
 
3
Roths umfängliches Werk ist leichter zu verstehen, macht man sich bewusst, dass die hier referierten Werte eine sehr hohe Bedeutung für ihn haben.
 
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Auch wenn Kritiker dieses Autoren seine Differenziertheit nicht sehen, Roth hat sie – bei aller Empathie für die neuen sozialen Bewegungen: So heißt es im genannten Text: „Die Geschichte von Bewegungen ist immer auch eine von politischen Niederlagen, Spaltungen, Sackgassen… Um nur einige für die Bundesrepublik zu nennen: Der 2. Juni 1967, die Bildung der Rote Armee Fraktion, die Sektiererei der ‚proletarischen Wende‘, die Praxis des ‚Radikalenerlasses‘, der ‚Deutsche Herbst‘ von 1977, die Stationierung der neuen Raketen“ (Roth 1987, S. 88). Zu vielen dieser Niederlagen, Spaltungen und Sackgassen ist es von oben her, zu vielen aber durch Irrungen innerhalb der Bewegungen gekommen.
 
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Roth übernimmt zwar das bekannte Sektorenmodell, verweist jedoch darauf, dass es neben Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auch noch die Sphäre der Familien und Gemeinschaften sowie die Sphäre der Öffentlichkeit gibt, die in Bezug auf ihre Verantwortung für Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung ebenso wichtig sind wie die anderen Sphären (Roth 2010, S. 35).
 
6
Weil durch die EU noch eine weitere übergeordnete Verwaltungs-“Hierarchieebene“ hinzukommt, „schnappt … für die Versuche, in der Kommune Sachentscheidungen durch direktdemokratische Verfahren zu erstreiten, … fast zwangsläufig die Politikverflechtungsfalle zu“, so Roth (1998, S. 17).
 
7
Anlässe, skeptisch zu sein, gibt es genug. Zu diesen negativen Faktoren gehören nur eingeschränkt zu beeinflussende Rahmenbedingungen kommunalen Handelns sowie auch kommunalpolitische Gegenbewegungen zu einer zivilgesellschaftlichen Erweiterung von Kommunalpolitik, so
  • „große Reformwerke, wie z. B. die Agenda 2010 oder die aktuellen Konjunkturprogramme, die bürgerschaftliches Engagement konzeptionell ausklammern und ihre Folgen für das Engagement nicht abwägen. Teilweise sind dabei wichtige kommunale Handlungsfelder, wie z. B. die lokale Arbeitsmarktpolitik, sieht man einmal von den wenigen Optionskommunen ab, dezentralisiert worden;
  • eine Föderalismusreform, die bislang nicht zu einer realen Dezentralisierung von Kompetenzen und Ressourcen in Richtung Kommunen geführt hat und damit lokales bürgerschaftliches Engagement vielfach leer laufen lässt“ (Roth 2009, S. 5);
  • „Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen der Länder, die bislang das politische Gewicht des bürgerschaftlichen Engagements nur sehr eingeschränkt würdigen und zur Geltung bringen;
  • ein fehlender parteipolitischer Wettbewerb in Sachen engagementorientierter Kommunalpolitik, wie insgesamt die kommunalpolitische Programmdebatte im Meer des pragmatischen Wurstelns untergegangen zu sein scheint;
  • manageriell und steuerungsorientierte kommunale Verwaltungsreformen, die erst sehr spät entdeckten, dass eine engagierte Bürgerschaft eine wichtige Ressource kommunalen Handelns sein kann, wenn sie entsprechende Gelegenheiten erhält;
  • die bevorzugte Praxis von Bund und Ländern, Aufgaben an die Kommunen mit Vorliebe in Form von ‚Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung‘ zu übertragen, die kaum lokale Handlungsspielräume übrig lassen. Solche Formen der Delegation von Aufgaben bedeuten lediglich eine Scheindezentralisierung. Dies gilt übrigens auch für den Umgang mit dem Konjunkturpaket II in einigen Bundesländern, wo den Kommunen bis hin zum Fabrikat vorgeschrieben wird, welches Feuerwehrfahrzeug sie anschaffen können.;
  • kommunale Ratsmitglieder, die sich heute wieder verstärkt als Akteure der untersten Verwaltungsebene sehen, denen kein eigenständiges politisches Mandat zukomme, d. h. sie wollen nicht als parlamentarische Vertreter der lokalen Bevölkerung in Anspruch genommen werden“ (Roth 2009, S. 6).
 
8
Das laufende Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus zeichnet sich durch eine „halbherzige Umsetzung und Abkehr von der zivilgesellschaftlichen Orientierung“ aus, so Roth an anderer Stelle, sodass auch von „‚Verstaatlichung‘ bzw. ‚Kommunalisierung‘ „des vormals die Zivilgesellschaft betreffenden Anliegens gesprochen muss (Roth 2008, S. 116). „Zivilgesellschaftliche Akteure sind nur noch handverlesen und per Einladung dabei“, so Roth (2008).
 
10
Ist in Deutschland „die Gründung eines Vereins Ausdruck von Vereinigungsfreiheit und damit ein verfassungsmäßiges Grundrecht“ – für die es durch „die Praxis der Eintragung faktisch“ einen staatlichen „Genehmigungsvorbehalt“ gibt – so ist „eine Stiftung zu gründen dagegen kein Grundrecht, sondern lässt sich allenfalls aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ableiten“ (Adloff und Strachwitz 2011, S. 61). Während also Vereinsgründung geradezu gesellschaftlich gewollt ist, führt es doch zu – zivilgesellschaftlicher – Solidarbildung, gibt es für Stiftungen, in denen Individuen wie auch z. B. Unternehmen auch ausschließlich ihre ureigenen Interessen durchsetzen können, keine entsprechende Regelung. Insofern ist gerade die steuerliche Privilegierung von Stiftungen fragwürdig, müssten sie doch „kontinuierlich nachweisen, wie der aus der Privilegierung erwachsene Nutzen tatsächlich der Zivilgesellschaft und nicht bspw. den Stiftern zugutekommt“ (Adloff und Strachwitz 2011, S. 63).
 
11
2005 sieht Strachwitz seine Ablehnung von umfänglicher staatlicher Verantwortung in Regulierung, Ausführung und Finanzierung als historisch bedingt an: „Misstrauen gegenüber jedem staatlichen Handeln breitete sich (in den 1990er Jahren) auch deswegen aus, weil offenkundiges Versagen staatlicher Maßnahmen ohne eine grundsätzliche Revision der Aufgabenverteilung nicht mehr korrigierbar erschien“ schreibt er und bezieht erstaunlicherweise – was außer in seiner 1995er Publikation zum zweiten und dritten Sektor kaum zu lesen ist – die staatliche Ökonomisierung in seine Kritik ein: „Der Staat selbst leistete dieser Revision durch die geradezu massenweise Überantwortung ehemals hoheitlicher Aufgaben an gewinnorientierte Unternehmen Vorschub“, auch in dem er „die spezifischen Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Organisation geflissentlich übersah“ (Strachwitz 2005, S. 35).
 
14
In dieser Arbeit kritisiert Dahme bereits, dass staatliche Programme gesellschaftliche Probleme „individualisieren“ und „Ursachen auf die Ebene individuellen Verhaltens verlagern“ sowie eine „wachsende staatliche Interventionsbereitschaft“ zugunsten „des Wirtschafts- und Verteidigungspotenzials“ der (west-) deutschen Gesellschaft (Dahme et al. 1983, S. 283). Gleichzeitig benennt er das Ideal, dass sich aus kritischen gesellschaftlichen Gruppen im medizinischen Bereich und in der Selbsthilfe „mittelfristig“ eine neue „gesellschaftliche Kraft entwickeln könnten“ (Dahme et al. 1983, S. 299 f.).
 
15
Umso erstaunlicher die Wende, die Dahme und Wohlfahrt in ihrer Kritik der – aus ihrer Sicht nicht angemessenen – Engagementpolitik des Bundesnetzwerk bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der nationalen Engagementstrategie in den Jahren 2010 und 2011 vollziehen: Hatten sie zuvor ihren Schwerpunkt insbesondere auf die soziale Dienstleistungserbringung der Wohlfahrtsverbände gelegt und die öffentliche und staatsnah geführte Engagementdebatte als neoliberale bzw. neoetatistische Strategie gebrandmarkt, der die Wohlfahrtsverbände gerade nicht aufsitzen sollten und über die es also nicht zu reden lohnt, führten sie 2011 in Anbetracht des Austritts der Arbeiterwohlfahrt und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes aus dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement aus (vgl. Dahme und Wohlfahrt 2010c, 2011a, S. 123): Der Sektor der gemeinwohlorientierten Vereinigungen „beugte sich“ in den zivilgesellschaftlichen Debatten seit der „etatistischen Wende, der Politisierung des Engagements durch den Staat“ (Dahme und Wohlfahrt 2010c, S. 15), die mit der Arbeit der Bundestagsenquetekommission begann, einer „Vision der neuen Sozialstaatsarchitekten, durch Markt, Zivilgesellschaft und bürgerschaftliches Engagement den Sozialstaat zu retten (bzw.) zu ersetzen“, der es zu wehren gilt (Dahme und Wohlfahrt 2010c, S. 17).
 
16
Die ersten Evers‘schen Überlegungen waren sozialistischer, mehr noch „radikaldemokratischer“ Natur; Konzepte, nach denen „staatliche Politik als Faktor der Gestaltung der Lebensbedingungen in der Gesellschaft; die Kommune, die lokale Ebene öffentlicher Gewalt, als die Arena für die Umsetzung dieser Politik“ und „die Betroffenen als Einflussgröße für die Gestaltung dieser Politik“ relevant sind (so Evers’ wissenschaftlicher Biograph Sachße 2008, S. 19 f.).
 
17
Siehe hierzu die deutschen Vertreter Zimmer und Priller.
 
18
Erstaunlicherweise äußert sich Evers in seinem 2010er Text nicht zum wettbewerblichen Handeln und der damit verbundenen Marktkonstitution durch Dritte-Sektor-Organisationen, die ebenfalls Kriterien für Wirtschaftlichkeit sind und für die es viele Belege gibt.
 
19
In Anlehnung an das o. g. Konzept des Welfare Mix kann für hybride Organisationen dementsprechend vielleicht von einem Einnahme-Mix gesprochen werden, der unterschiedliche organisatorische Ziele und daraus abgeleitete Arbeitsformen hervorbringt.
 
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Evers hat bereits zu Beginn seiner wissenschaftlichen Karriere Visionen entwickelt, wie eine Gesellschaft ziviler wird. Ziviler wird eine Gesellschaft, wenn sie – demokratisch – „nicht nur auf Möglichkeiten kollektiver Partizipation und Mitbestimmung abstellt, sondern auch Fragen der Unterstützung von Individualität, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung einbezieht“, so Evers Anfang der 1990er Jahre (vgl. Evers et al. 1993, S. 7). Dies gilt es anzustreben, auch wenn es auf diesem Weg immer wieder Rückschläge geben wird.
 
22
Anders ausgedrückt: Nonprofit-Organisationen sind zivilgesellschaftliche Organisationen, weil sie – neben ihrer Staats- und Marktunabhängigkeit – eigenständig verwaltet, von freiwilligen Beiträgen von Bürgern getragen werden und insofern „keine Zwangsverbände darstellen“ (Zimmer und Priller 2001, S. 13 f.), wodurch, so die ursprüngliche Definition in den 1990er Jahren, „Produktions- und Verbrauchergenossenschaften, Organisationsformen auf Gegenseitigkeit (Versicherungen u. ä.), politische Parteien und reine Kirchenverwaltungen, Glaubensgemeinschaften, Kultgruppen“ nicht dazu gezählt wurden; obwohl gerade die Letztgenannten später dann doch miterfasst wurden (Zimmer und Priller 2001, vgl. gleichlautend hierzu Zimmer und Anheier 1997, S. 16 f.).
 
23
Vgl. https://​www.​aktive-buergerschaft.​de/​. Eingesehen am 01.07.2018.
 
24
Für Zimmer liegt die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements und einer „Gesellschaft aktiver Bürger“ darin, für eine nachhaltige Stärkung bürgerschaftlichen Engagements vor Ort „durch Bürgerstiftungen (Community Foundations), die Gewinnung der mittelständischen Wirtschaft und Genossenschaftsbanken als engagierter Partner aktiver Bürger und gemeinnütziger Organisationen (Corporate Citizenship) und die Integration von bürgerschaftlichem Engagement in den Schulalltag (Service Learning)“ zu sorgen sowie „die Verbesserung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft“ voranzubringen (https://​www.​aktive-buergerschaft.​de/​). Eine aktive Bürgerschaft drückt sich darüber hinaus auch in engagierten Unternehmen aus, so die Auffassung der Initiatoren von Aktive Bürgerschaft e. V. (https://​www.​aktive-buergerschaft.​de/​). Eingesehen am 10.10.2012.
 
25
Anders ausgedrückt: Für Zimmer hat der Begriff der „Zivilgesellschaft als verbindende Klammer … Charme: Zum einen umfasst Zivilgesellschaft als Konzeption und politisches Projekt die Dimension des normativ-utopischen Entwurfs einer Gesellschaft und Politik der Chancengleichheit und Gerechtigkeit und eröffnet damit eine demokratietheoretisch relevante Zieldimension. Zum anderen aber kann sie gleichzeitig als deskriptiv-analytischer Begriff der Sozialwissenschaften empirisch operationalisiert und in dieser Lesart konkret zur Analyse des Raums gesellschaftlicher Selbstorganisation jenseits von Staat, Ökonomie und Privatheit, also auf den dritten Sektor der zivilgesellschaftlichen Organisationen der Stiftungen, Vereine, Verbände, sozialen Bewegungs- und international tätigen Nichtregierungsorganisationen herangezogen werden“ (Zimmer 2002, S. 12).
 
26
Zimmer klassifiziert die untersuchten Vereine in Anlehnung an das politische Modell Esping-Andersens als konservativ, liberal bzw. „offen“ (Zimmer et al. 1992, S. 195).
 
27
„Unter den öffentlichen Förderern nimmt die Kommune eine ganz herausragende Position ein“, schreibt Zimmer im Blick auf die von ihr untersuchten Kassler Vereine (Zimmer et al. 1992, S. 229), aber „von einer intensiven Zusammenarbeit oder einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch kann allerdings nicht die Rede sein“ (Zimmer et al. 1992, S. 231), sind die Verwaltungskontakte der Kassler Vereine doch „auf gelegentliche Besprechungen begrenzt“ und hält „die Mehrheit der Vereine eine Verbesserung der Kooperation für dringend angezeigt“ (Zimmer et al. 1992). Bis auf die nach Bundesgesetzen subsidiär beauftragten Jugendhilfe- und Sozialhilfeverbände hat die Mehrheit der Vereine „kein Anrecht auf kommunale Unterstützung“ (Zimmer et al. 1992, S. 235), konstatiert Zimmer kritisch.
 
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und weiter heißt es im o. g. Text: „Nur über den Umweg eines Appells an nationale Gefühle wird das abstrakte Gebilde Staat zu einem emotionsbeladenen Vaterland. Doch der Appell an den so genannten Vater Staat ist in Deutschland zum Glück nicht mehr öffentlichkeitswirksam“ (Zimmer 2005, S. 6).
 
29
Diese Novität wird vor allem von den Debatten um das New Public Management bearbeitet, „hatten Staat und Verwaltung traditionelle sowohl die Gewährleistungs- als auch die Finanzierungs- und Vollzugsverantwortung inne“ (Zimmer und Nährlich 2000, S. 14).
 
Metadata
Title
Den Details auf der Spur: Explizite und implizite Konzepte von Zivilgesellschaftlichkeit und Staatlichkeit
Author
Peter-Georg Albrecht
Copyright Year
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24505-4_3