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2014 | Book

Der Einspruch im Steuerrecht

Grundlagen und Praxis

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About this book

Das Buch gibt einen Überblick über das Einspruchsverfahren und erläutert Vor- und Nachteile gegenüber dem Antrag auf schlichte Änderung. Häufige Fehlerquellen wie die Fristberechnung werden praxisnah mit zahlreichen Beispielen und Checklisten dargestellt. Als weitere Arbeitshilfen liefert das Werk Mustereinsprüche, um die ersten Schritte im Einspruchsverfahren zu erleichtern.

Table of Contents

Frontmatter

Einstieg in das Einspruchsverfahren

Frontmatter
1. Verwaltungsakt
Zusammenfassung
Nach § 118 Satz 1 AO ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Sylvia Meier, Ute Spohrer
2. Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
Zusammenfassung
Man unterscheidet begrifflich zwischen
  • Inhaltsadressat,
  • Bekanntgabeadressat und
  • Empfänger.
Sylvia Meier, Ute Spohrer

Das Einspruchsverfahren

Frontmatter
3. Der Einspruch im Finanzamt
Zusammenfassung
Wenn man sich durchgerungen hat, einen Einspruch einzulegen, stellt sich die Frage: Was passiert nun? Deshalb kurz einen Einblick, welchen Weg das Schreiben in der Behörde nimmt:
Sobald das Einspruchsschreiben im Finanzamt angekommen ist, wird per Posteingangsstempel das Datum vermerkt. Das ist vor allem deshalb wichtig, um später zu prüfen, ob der Einspruch fristgerecht eingegangen ist, vgl. hierzu Abschn. 5.3.
Vorausgesetzt, der Einspruch wurde beim richtigen Finanzamt eingelegt, wird nun die zuständige Veranlagungsstelle ermittelt. Steuererklärungen werden in den Finanzämtern von den sog. Veranlagungsstellen bearbeitet und auch Einsprüche werden zunächst dorthin weitergeleitet.
Der zuständige Bearbeiter prüft den Einspruch dann zunächst formal und trägt ihn in seine Rechtsbehelfsliste ein.
Diesen Weg geht jeder Einspruch. Doch dann gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Entweder, der Fall ist so klar, dass der Bearbeiter dem Einspruch gleich abhilft und einen geänderten Bescheid erlässt oder aber es ergeben sich Rückfragen. Möglich ist auch, dass der Einspruch noch unbegründet ist. Dann wird der Bearbeiter sich i. d. R. schriftlich mit dem Einspruchsführer in Verbindung setzen.
Wenn der Bearbeiter die Einwendungen nicht nachvollziehen kann und auch für den Einspruchsführer keine Rücknahme des Einspruchs in Frage kommt – sprich, keine Einigung erzielt werden kann – dann wird der Fall an die Rechtsbehelfsstelle weitergeleitet.
Sylvia Meier, Ute Spohrer
4. Das Einspruchsverfahren
Zusammenfassung
Der Einspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.
Sylvia Meier, Ute Spohrer
5. Zulässigkeit des Einspruchs
Zusammenfassung
Ein Einspruchsverfahren kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Einspruch zulässig ist. Deshalb wird im ersten Schritt immer geprüft: Ist der Einspruch überhaupt zulässig? Das Gesetz sieht dafür folgende Voraussetzungen vor, die allesamt erfüllt sein müssen:
  • Statthaftigkeit des Einspruchs: §§ 347, 348 AO,
  • Beachtung der Formvorschriften: § 357 AO,
  • Einlegung innerhalb der Einspruchsfrist bei der richtigen Anbringungsbehörde: § 355 AO und § 357 Abs. 2 AO,
  • Vorliegen einer Einspruchsbefugnis: §§ 350, 352,353 AO,
  • Geltendmachung einer Beschwer: § 350 AO,
  • Kein Einspruchsverzicht: § 354 AO, und
  • Keine Einspruchsrücknahme: § 362 AO.
Nur wenn alle Kriterien vorliegen, ist der Einspruch zulässig. Fehlt auch nur eines der aufgezählten Merkmale, bringt die beste Begründung nichts, das Finanzamt wird den Einspruch als unzulässig verwerfen.
Nach diesem ersten Überblick nun zu den einzelnen Voraussetzungen:
Sylvia Meier, Ute Spohrer
6. Die richtige Einspruchsbegründung – Ihr Weg zum Ziel
Zusammenfassung
Auch wenn die eigentliche Einspruchsbegründung nur eine Kannbestimmung für die Zulässigkeitsprüfung ist, kommt ihr im Rahmen der Einspruchsbegründung eine sehr gewichtige Rolle zu. Denn nur ein zulässiger Einspruch, der auch begründet ist, macht einen Einspruch zu einem erfolgreichen.
Bevor wir zu den Rechtsfolgen eines zulässigen Einspruchs für das Finanzamt kommen, daher noch ein kleines Einmaleins für eine fehlerfreie Einspruchsbegründung. Denn es wäre sehr schade, wenn ein Einspruch am Ende nur daran scheitert, dass er unbegründet ist.
Sylvia Meier, Ute Spohrer
7. Ist der Einspruch begründet?
Zusammenfassung
Ergibt die Zulässigkeitsprüfung, dass alle Voraussetzungen gegeben sind, muss das Finanzamt, das den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, in einem zweiten Schritt prüfen, ob der Einspruch auch begründet ist. Dabei prüft es, ob der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Einspruchsführer tatsächlich in seinen Rechten verletzt.
Handelt es sich bei dem angefochtenen Verwaltungsakt um einen sog. Ermessenverwaltungsakt, hat das Finanzamt zudem zu prüfen, ob es seinen Ermessensspielraum zutreffend ausgeübt hat.
Dabei hat es insbesondere die nachfolgenden Verfahrensregeln zu beachten:
Sylvia Meier, Ute Spohrer
8. Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
Zusammenfassung
Einsprüche können mit einen Antrag auf Aussetzung bzw. Ruhen des Verfahrens verbunden werden. Der Antrag verfolgt dabei das Ziel, dass das Einspruchsverfahren zeitweilig nicht fortgeführt und die Entscheidung über den Einspruch vertagt wird.
Es wird zwischen der Aussetzung und dem Ruhen des Verfahrens unterschieden. Denn auch wenn beide Verfahren in einer Vorschrift enthalten sind, haben sie unterschiedliche Voraussetzungen.
Sylvia Meier, Ute Spohrer
9. Aussetzung der Vollziehung
Zusammenfassung
Auch wenn Einspruch erhoben wurde, muss der Adressat des Verwaltungsaktes diesen befolgen, wenn er eine Verpflichtung auferlegt. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach durch die Einlegung eines Einspruchs die Vollziehung des angefochtenen Steuerverwaltungsaktes nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten wird.
Sylvia Meier, Ute Spohrer
10. Entscheidung über den Einspruch
Zusammenfassung
Die Entscheidung über den Einspruch hängt zum einen von den Anträgen des Einspruchsführers ab und zum anderen vom Ergebnis der Gesamtaufrollung.
Das Finanzamt kann
  • einen Abhilfebescheid erlassen,
  • eine Einspruchsentscheidung erlassen,
  • die Verböserung androhen,
  • das Einspruchsverfahren ruhen lassen,
  • die Aussetzung der Vollziehung anordnen, oder
  • zur Einspruchsrückname auffordern.
Sylvia Meier, Ute Spohrer
11. Antrag auf schlichte Änderung
Zusammenfassung
Die Alternative zum Einspruch ist der Antrag auf schlichte Änderung. Er unterscheidet sich im Wesentlichen vom Einspruch dadurch, dass er bei dem angefochtenen Verwaltungsakt nicht zu einer Gesamtaufrollung führt, sondern nur zu einer punktuellen Überprüfung durch das Finanzamt. Das kann Vor- und Nachteil zugleich sein.
Sylvia Meier, Ute Spohrer
12. Was tun, wenn alles zu spät ist?
Zusammenfassung
Wenn man nach der Lektüre der vorangegangenen Kapiteln zu dem Ergebnis gekommen ist, dass
  • die Einspruchsfrist abgelaufen ist,
  • ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht in Betracht kommt und
  • der Verwaltungsakt weder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht noch vorläufig ergangen ist,
ist das noch nicht das Ende. Denn es gibt auch hier noch ein Hintertürchen.
Bei den Korrekturvorschriften, die die Abgabenordnung bereithält, muss zwischen
  • Steuerbescheiden und diesen gleichgestellten Bescheiden und
  • sonstigen Verwaltungsakten
unterschieden werden. Denn bis auf eine Korrekturnorm sind die übrigen nur für die eine oder die andere Gruppe anwendbar.
Sylvia Meier, Ute Spohrer

Anhang

Frontmatter
13. Arbeitshilfen
Zusammenfassung
  • Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
    Baden-Württemberg
    S 0338/53
  • Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
    37 – S 0338 – 023 – 7971/13
  • Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
    III E – S 0625 – 1/2013
  • Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
    33 – S 0625 – 2013 # 001
Sylvia Meier, Ute Spohrer
Backmatter
Metadata
Title
Der Einspruch im Steuerrecht
Authors
Sylvia Meier
Ute Spohrer
Copyright Year
2014
Electronic ISBN
978-3-658-03215-9
Print ISBN
978-3-658-03214-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03215-9