2010 | OriginalPaper | Chapter
Der Handelskauf
Author : Univ.-Professor Dr. Hartmut Oetker
Published in: Handelsrecht
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
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Die Vorschriften des Vierten Buches über einzelne Handelsgeschäfte beginnen in Anlehnung an die Systematik des Besonderen Schuldrechts mit dem Handelskauf, den die §§ 373 bis 381 HGB aber nicht abschließend und in sich geschlossen aus- gestalten. Vielmehr beschränkt sich das Handelsgesetzbuch auf einige zentrale Abweichungen und Ergänzungen zu den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbu- ches, die ansonsten wegen Art. 2 Abs. 1 EGHGB auch für den Handelskauf gelten würden. Die bei diesem auftretenden rechtlichen Probleme lassen sich deshalb stets nur durch einen gemeinsamen Blick auf die §§ 373 bis 381 HGB und die §§ 433 ff. BGB bewältigen. Dabei beginnt die Beantwortung der beim Handels- kauf auftretenden Rechtsfragen regelmäßig mit den bürgerlich-rechtlichen Be- stimmungen. Erst in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die speziellen han- delsrechtlichen Vorschriften zu abweichenden Problemlösungen führen, weil die- se das ansonsten eingreifende bürgerlich-rechtliche Gesetz verdrängen. Ergänzend gelangen beim Handelskauf zudem die allgemeinen Regelungen für Handelsge- schäfte (§§ 343 bis 372 HGB) sowie - wegen Art. 2 Abs. 1 EGHGB - subsidiär die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts zur Anwendung.