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2021 | OriginalPaper | Chapter

3. Der Prozess zur Auswahl angemessener Sicherungsmaßnahmen (ZAWAS)

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Zusammenfassung

Eine der zentralen Regelungen der DS-GVO ist die Verpflichtung des Verantwortlichen bei der Auswahl geeigneter angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen das Verarbeitungsrisiko auf ein angemessenes Schutzniveau zu reduzieren. Technische und organisatorische Maßnahmen können beispielsweise das Sperren des Bildschirms oder das Schließen eines Fensters oder der Tür beim Verlassen des Büros sein.

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Footnotes
1
Mierowski, Datenschutz-Praxis 03/2019, Seite 6 ff.
 
2
Mierowski, S., LfD Niedersachsen, Handlungsempfehlung für Praktiker zum technisch-organisatorischen Datenschutz.
 
3
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2019, S. 191 f.
 
4
Der Prozess befindet sich zurzeit in der Evaluierungsphase, wird aber zwischenzeitlich in der erweiterten Form mit „regelmäßige Evaluierung“ statt „PDCA-Zyklus“ dargestellt, die auch hier verwendet wird
 
5
EW 74, Satz 1+2.
 
6
Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, DSK-Papier, Februar 2018, Seite 1.
 
7
Die „Artikel 29-Gruppe“ ist der Vorgänger des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Der EDSA ist eine Einrichtung der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er setzt sich aus den Leiterinnen und Leitern der Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammen. Die Kernaufgabe des EDSA ist die einheitliche Anwendung der DSGVO innerhalb der EU sicherzustellen.
 
8
Working Paper der Art. 29 Gruppe, Seite 10 ff.
 
9
Art. 32 Abs. 1 lit. b.
 
10
Art. 32 Abs. 1 lit. b.
 
11
Ein Netzplan stellt in einer grafischen Übersicht die eingesetzten Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik dar.
 
12
ELFE – Einheitliche länderübergreifende Festsetzung.
 
13
Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.
 
14
Standard-Datenschutzmodell, Version 2.0b, Seite 9 ff.
 
15
Standard-Datenschutzmodell, Version 2.0b, Seite 29 f.
 
16
Kurzpapier Nr. 18 der DSK, „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“, Seite 1.
 
17
EW 76 DS-GVO.
 
18
Die DSK veröffentlicht seit Juli 2017 Kurzpapiere, die einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen enthalten, um den Betroffenen und Verantwortlichen Auslegungshilfen zur DS-GVO zu geben. Diese Papiere enthalten einen groben Anriss der Grundsatzthematik, jedoch keine konkrete Anleitung zur konzeptionellen Umsetzung.
 
19
Kurzpapier Nr. 18 der DSK, „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“, Seite 4.
 
20
Kurzpapier Nr. 18 der DSK, „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“, Seite 4.
 
21
BVerfG, Beschluss vom 08.08.1978 – 2 BvL 8/77.
 
22
ebd.
 
23
Gesetzesbegründung zu § 8a BSIG, BT-Drucks. 18/4096, S. 26.
 
24
Mierowski, S., Datenschutz-Praxis Ausgabe 03/2019, S. 8.
 
25
Die Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern dient dem gemeinsamen Arbeitskreis „Technik“ der DSK als zentrales Repository zur Veröffentlichung der aktuellen SDM-Version und der jeweiligen Bausteine.
 
26
Ebd.
 
Metadata
Title
Der Prozess zur Auswahl angemessener Sicherungsmaßnahmen (ZAWAS)
Author
Stefan Mierowski
Copyright Year
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-33470-3_3

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