2011 | OriginalPaper | Chapter
Der Terrorismus und das Völkerrecht: Aktuelle Herausforderungen
Author : Mindia Vashakmadze
Published in: Terrorismusforschung in Deutschland
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben zu einer neuen Welle der völkerrechtlichen Diskussion über die zentralen Fragen der internationalen Rechtsordnung geführt. Dieser Beitrag soll einen Überblick über Themenkreise geben, die in der Völkerrechtswissenschaft kontrovers diskutiert werden. Terrorismus ist zwar keine völkerrechtliche Rechtskategorie. Das Völkerrecht beschäftigt sich jedoch mit den Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit terroristischer Gewalt stellen. Dabei werden vor allem die möglichen Auswirkungen des Terrorismus auf das völkerrechtliche Gewaltverbot untersucht. In diesem Kontext steht insbesondere die Frage zur Debatte, ob der Umfang des Selbstverteidigungsrechts, welches eine der Ausnahmen vom völkerrechtlichen Gewaltverbot darstellt, angesichts der Staatenpraxis und terroristischen Sicherheitsrisiken neu zu bestimmen ist. Eine weitere Frage ist, wie das System der gegenseitigen kollektiven Sicherheit der Vereinten Nationen, in dem der UN-Sicherheitsrat eine führende Rolle spielt, mit terroristischen Herausforderungen umgehen sollte. Die vom Sicherheitsrat ergriffenen Anti-Terror-Maßnahmen werden wegen ihrer Unvereinbarkeit mit bestimmten menschenrechtlichen Standards verstärkt kritisiert. Die Frage, wie die möglichen Konflikte zwischen den menschenrechtlichen Verpflichtungen und anti-terroristischen Kooperationspflichten von Staaten zu lösen sind, wird unterschiedlich beantwortet. Darüber hinaus wird die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf asymmetrische Konflikte diskutiert, in die Terroristen verwickelt sind. Das humanitäre Völkerrecht soll den vom Konflikt unmittelbar Betroffenen unter allen Umständen einen minimalen humanitären Schutz gewähren. Des Weiteren steht die Staatenpraxis in der Terrorismusbekämpfung aus menschenrechtlicher Sicht zur Debatte. Staaten müssen zwischen dem Menschenrechtsschutz und der Herstellung öffentlicher Sicherheit abwägen, sind dabei aber an die völkerrechtlich festgelegten Menschenrechtsstandards gebunden.