2011 | OriginalPaper | Chapter
Deutschland: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an unserer Gesellschaft ist ein Menschenrecht. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union vier Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die in Deutschland im Jahr 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt wurden. Das AGG hat darüber hinaus den rechtlichen Rahmen für einen weitgehend einheitlichen Diskriminierungsschutz im Arbeits- und Zivilrecht geschaffen: Jeder Mensch, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexueller Identität hat die gleichen Rechte. Durch die EU-Richtlinien ist allen Mitgliedsstaaten auch die Einrichtung einer nationalen Gleichbehandlungsstelle vorgegeben. In Deutschland wurde daher mit Inkrafttreten des AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) errichtet.