2017 | OriginalPaper | Chapter
Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen
Authors : Andreas Buttler, Markus Keller
Published in: Einführung in die betriebliche Altersversorgung
Publisher: VVW
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In der Vergangenheit konnten die Arbeitgeber bis auf wenige Branchen, in denen die betriebliche Altersversorgung tarifvertraglich geregelt war, frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine betriebliche Versorgung gewähren wollten. Bis auf das in 2002 eingeführte Recht der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung gilt dies auch heute noch. Entschließt sich jedoch ein Arbeitgeber zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung, dann ist er an die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gebunden. Die Vorschriften des BetrAVG enthalten Mindestnormen zum Schutz der begünstigten Arbeitnehmer, von denen nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden darf. Eine vertragliche Besserstellung der Arbeitnehmer über die gesetzlichen Normen hinaus ist aber jederzeit möglich.