2008 | OriginalPaper | Chapter
Die Beamtenversorgung
Published in: Alterssicherung und Besteuerung
Publisher: Gabler
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Die Beamtenversorgung
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ist als Teil des Beamtenrechts geregelt (vgl. § 85 BBG, § 79 BBG-E
2
).
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Sie zählt nicht zu den Bereichen, die das Sozialgesetzbuch erfasst (Art. 2 § 1 SGB I). Dies findet seinen anzuerkennenden rechtlichen Grund darin, dass das Recht der Beamtenversorgung und das sonstige Beamtenrecht eine rechtliche und sachliche Einheit bilden. Deshalb können einzelne Regelungen des Beamtenversorgungsrechts nicht ohne den sonstigen beamtenrechtlichen Kontext gesehen werden. Daher kann z. B. das Beamtenversorgungsrecht auf Sicherungen verzichten, die in anderen Sicherungssystemen notwendig sind, weil sie sich aus dem Beamtenrecht im übrigen ergeben.