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2023 | OriginalPaper | Chapter

5. Die DSGVO in der medialen Berichterstattung

Author : Minou Seitz

Published in: Die Datenschutzgrundverordnung

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Während die in den vorangegangenen Kapiteln dargestellten Ausführungen zur DSGVO aus einer stark theoriegeleiteten Perspektive abgeleitet wurden, findet im Folgenden erstmalig eine Annäherung an die eigentliche Sicht der Verbraucher in Bezug auf die Verordnung statt. Dabei wird noch nicht die primäre Perspektive der Verbraucher adressiert, sondern in exemplarischer Form die mediale Berichterstattung zur DSGVO und deren potentiellem Prägungscharakter in Bezug auf die Verordnungssicht der Verbraucher thematisiert.

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Footnotes
1
Weitere Beispiele werden in Abschnitt 5.1.4 unter Skurrile Auslegungsbeispiele angeführt.
 
2
DSGVO-Wahnsinn (BUNTE.de Redaktion 2018).
Schreckgespenst (Schmitz 2018).
Bürokratiemonster (Heidrich/Maekeler 2018).
DSGVO-Panik (Moorstedt 2018).
DSGVO-Absurditätenkabinett (Schmidt 2018: heise online, siehe ebenso Seufert/Vitt 2019: 23).
Daten-Monster (Steininger 2018).
 
3
Eine Beachtung fachbezogenerer Medien wurde bewusst vermieden, um die mediale Thematisierungsweise in der breiten Bevölkerung abbilden zu können.
 
4
Die Bild betreibt ein eigens eingerichtetes Verbraucherportal namens „Leben & Wissen“, in dem auch verbraucherzentrierte Beiträge zur DSGVO-Thematik vorliegen, die den Verordnungsmehrwert für Verbraucher darstellen (Leben & Wissen 2015).
 
5
Im Rahmen der exemplarischen Analyse konnten keine Beiträge auf handelsblatt.com identifiziert werden, die sich dem Inhaltsfeld Skurrile Auslegungsbeispiele zuordnen lassen. Dies lässt darauf schließen, dass die mediale Berichterstattung auf handelsblatt.com deutlich weniger emotionalisiert erfolgte als in den anderen exemplarisch betrachteten Online-Zeitungen. Verknüpfen lässt sich dieses Ergebnis mit der Einschätzung, dass die Beiträge auf handelsblatt.com gemäß der adressierten Leserschaft nicht von einem expliziten Wirtschaftsbezug abweichen.
 
6
Während sich die Befürchtung einer Abmahnwelle für den betrachteten Zeitraum (2018) nicht bewahrheitet hat – Kaßler bemerkt hierzu, dass vor dem 25. Mai 2018 zwar vielfach über eine drohende Abmahnwelle spekuliert wurde, diese aber ausblieb (Kaßler 2019: 58) –, brach nach dem Schrems II-Urteil des EuGH 2022 eine „Google-Fonts-Abmahnwelle“ über Deutschland herein (Benedikt/Conrad 2023: 1; zum Schrems II-Urteil des EuGH siehe DSK 2020).
 
7
Die in Abschnitt 5.1 vorgestellten Ausführungen sollen weder verneinen, dass die datenschutzrechtlichen Veränderungen der DSGVO einen Umsetzungsaufwand in Form von Zeit, Kosten und Arbeitskraft implizieren noch sollen sie widerlegen, dass ein DSGVO-konformes Geschäftsgebaren unter Umständen als Hemmnis für Innovationen im Digitalisierungsbereich betrachtet werden kann. Da aber davon ausgegangen werden kann, dass die mediale Fokussierung auf einzelne Themenbereiche rund um die DSGVO zur Verbrauchersicht im Hinblick auf die Verordnung beiträgt und die mediale Berichterstattung für Verbraucher als Einordnungs- und Bewertungshilfe der DSGVO dient, sind die getroffenen Überlegungen bei einer Beantwortung der Fragestellung, inwiefern Verbraucher auf Grundlage der medialen Berichterstattung zum Thema eine reflektierte Einordnung der DSGVO vornehmen können, hilfreich und damit erforderlich.
 
Metadata
Title
Die DSGVO in der medialen Berichterstattung
Author
Minou Seitz
Copyright Year
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-43369-7_5