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2007 | Book

Die Limited (Ltd.)

Recht, Steuern, Beratung

Authors: Thomas Brinkmeier, Reinhard Mielke

Publisher: Gabler

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About this book

Nachdem der EuGH mit den Entscheidungen „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“ die Private Limited Company (im Folgenden: Limited) auch für in Deutschland ausgeübte Tät- keiten interessant gemacht hat, erlebt die Limited einen wahren Boom. Eine ganze Reihe gewerblicher Limited-Anbieter preist marktschreierisch die Vorteile der Li- ted an und findet offensichtlich breites Gehör: Seit 2003 stieg die Zahl der Limited-Gründungen auf über 30.000. Als Vorteile der Limited werden dabei immer das geringe Stammkapital, geringe Gründungskosten und die schnelle und unbürokratische Gründung herausgestellt. Die Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, dem Praktiker in der Beratung alle zivil- und steu- rechtlichen Aspekte der Limited näher zu bringen. Das Buch soll dazu beitragen, dass der Leser entscheiden kann, ob die Rechtsform der Limited für ihn oder seinen Mandanten eine geeignete Rechtsform ist. Das Buch zeigt dem Leser die Besonderheiten der bi-nationalen ausländischen Kapitalgesellschaft, der ausschließlich in Deutschland tätigen Limited auf und soll auch ein Problembewusstsein für das Nebeneineinander des britischen und des deutschen Rechtssystems schaffen, denn in einer ganzen Reihe von Punkten herrscht immer noch Rechtsunsicherheit. Diese Rechtsunsicherheit resultiert aus der Frage, ob im Einzelfall deutsches oder britisches Recht anzuwenden ist. Steuerrechtlich wird die ausschließlich in Deutschland tätige Limited genauso behandelt wie die deutsche GmbH. Damit bietet die Rechtsform der Limited steuerlich keine Vorteile. Nachteile können sich dadurch ergeben, dass die Limited als bi-nationale Kapitalgesellschaft gesellschaf- rechtliche und steuerrechtliche Pflichten sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien hat.

Table of Contents

Frontmatter
§ 1. Gründung einer Limited
Auszug
Unter „Limited“ oder „englische Limited“ versteht man in Deutschland üblicherweise die private company limited by shares, die in England oder Wales gegründet wird. In anderen Regionen Großbritanniens, in Schottland und Nordirland, gelten teilweise andere Regelungen, die jedoch nicht Gegenstand dieser Abhandlung sind.
§ 2. Beteiligung an tiner Limited
Auszug
Die Beteiligung an einer Limited erfolgt entweder bei der Gründung als Gründungsgesellschafter oder durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen einer bereits existierenden Gesellschaft. Die Beteiligung kann unterschiedlich ausgestaltet sein.
§ 3. Organisation der Limited
Auszug
Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person, für die deren Organe handeln. Die Limited hat drei Organe: director, secretary und Gesellschafter (share holders).
§ 4. Steuern
Auszug
Um die Frage beantworten zu können, in welchem Land eine Limited steuerpflichtig ist, muss danach unterschieden werden, in welchen Ländern die Limited ihren Satzungssitz und den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung hat. Weiterhin ist daraufhin abzustellen, ob die Limited nur in Großbritannien, nur in Deutschland, oder in beiden Ländern tätig wird.
§ 5. Haftung
Auszug
Die Limited ist als Kapitalgesellschaft eine rechtsfähige Person. Sie haftet daher mit ihrem gesamten Vermögen für ihre Verbindlichkeiten. Auch die Gesellschafter haften grundsätzlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, können diese Haftung aber durch eine Regelung im memorandum of association auf ihre Einlage beschränken (Section 2 (3) CA 1985). Diese Haftungsbeschränkung dürfte ausnahmslos im memorandum vorgesehen werden. Die directors schließlich haften nur unter bestimmten Voraussetzungen für Verbindlichkeiten der Limited.
§ 6. Zweigniederlassung einer Limited in Deutschland
Auszug
Seit der inspire art-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes1 werden verstärkt Zweigniederlassungen von Limiteds in Deutschland gegründet. Dabei handelt es sich in der Regel jedoch nicht um Gesellschaften, die tatsächlich in Großbritannien wirtschaftlich tätig werden, sondern es handelt sich um solche Gesellschaften, die zwar ihren Satzungssitz in Großbritannien haben, nicht aber ihren Verwaltungssitz. Diese Gesellschaften werden daher im Regelfall auch ausschließlich in Deutschland tätig. Für sie hat sich die Bezeichnung „Scheinauslandsgesellschaft“ eingebürgert.
§ 7. Umwandlung
Auszug
Bei der Umwandlung ist zunächst zwischen der Umwandlung einer Limited in eine andere Limited oder in eine public limited company (p. 1. c.) und der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Gesellschaften aus unterschiedlichen Rechtsordnungen zu differenzieren.
§ 8. Gesellschaftsformen unter Beteiligung einer Limited
Auszug
Die Limited & Co. KG ist eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesell- 1 schaft (§§ 161 ff. HGB). Persönlich haftender Gesellschafter—Komplementär—ist die Limited. Die Kommanditisten haften nur beschränkt.
§ 9. Auflösung und Insolvenz
Auszug
Die Abwicklung, Liquidation und Insolvenz einer Limited, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Großbritannien hat, richtet sich nach englischem Recht. Das englische Insolvenzrecht ist im Insolvency Act 1986 und den Insolvency Rules 1986 geregelt.1 Beide Gesetze wurden durch den Enterprise Act 2002 grundlegend geändert.
§ 10. Limited versus GmbH
Auszug
Aufgrund der mehrfach zitierten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ist es möglich, innerhalb Europas zwischen den Rechtsformen eines Unternehmens frei zu wählen. Bei dieser Wahl sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensform gegeneinander abzuwägen.
§ 11. Mustertexte und Gesetze
Backmatter
Metadata
Title
Die Limited (Ltd.)
Authors
Thomas Brinkmeier
Reinhard Mielke
Copyright Year
2007
Publisher
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-9309-0
Print ISBN
978-3-8349-0435-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9309-0