2005 | OriginalPaper | Chapter
Effektive Corporate Governance — Der Wechsel des Abschlussprüfers in Unternehmen der öffentlichen Hand
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Seit jeher hat sich die öffentliche Hand wirtschaftlich betätigt. Jede Gründung von Unternehmen in Privatrechtsform durch einen öffentlich-rechtlichen Anteilseigner steht unter der Prämisse, dass das errichtete Unternehmen die Aufgabe, deren Erfüllung dem Gesellschafter (also der Gebietskörperschaft) obliegt, optimal verwirklicht. Die Privatrechtsform ist ein möglicher Weg, Leistungen der öffentlichen Hand sowohl einer effizienten (Kosten) Kontrolle zu unterwerfen als auch die Leistungsqualität der Verwaltung zu optimieren.