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2008 | Book

Ehegattensplitting und Familienpolitik

Editor: Barbara Seel

Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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About this book

Im Zusammenhang mit der aktuellen familienpolitischen Diskussion steht die Zielgenauigkeit familienpolitischer Anreize und damit auch das Ehegattensplitting auf der politischen Agenda. Dies ist ein Anlass, den Stand der einschlägigen wissenschaftlichen Diskussion zu rekapitulieren sowie die inzwischen aufgetauchten neueren Argumente pro und contra Ehegattensplitting abzuwägen und in den Kontext möglicher familienpoli- scher Konzeptionen zu stellen. Mit dem interdisziplinären Symposium „Ehegattensplitting und Fami- enpolitik“ haben wir diesen Anlass aufgegriffen. Die Tagung fand am 31. Januar und 1. Februar 2007 im Rahmen des Kompetenzzentrums „Gender und Ernährung“ der Universität Hohenheim statt. Der vorliegende - gungsband spiegelt den Ablauf. Ray Rees, der an der Teilnahme verhindert war, hat einen zusätzlichen Beitrag zur Verfügung gestellt. Ich danke der Fritz-Thyssen-Stiftung für die großzügige Förderung der Tagung und dem Kompetenzzentrum „Gender und Ernährung“ für die - nanzielle Unterstützung des Tagungsbands. Kathleen Heckert und Bettina Müller danke ich für ihre tatkräftige Mitarbeit bei der Erstellung des Ma- skripts, das ich ohne ihre Hilfe nicht zuwege gebracht hätte. Wir hoffen, dass dieser Band zur Transparenz der wissenschaftlichen und politischen Diskussion beiträgt. Barbara Seel Inhalt Einführung Barbara Seel ......................................................................................................... 1 Juristische Aspekte Verfassungs- und systemgerechte Besteuerung von Ehe und Familie – Bestandsaufnahme und Reformerwägungen Christian Seiler ......................................................................................7 Zur Verfassungsmäßigkeit des Ehegattensplittings Franziska Vollmer ................................................................................37 Ehe-interne Verteilung von Einkommen: Recht und Realität Ulrike Spangenberg .............................................................................55 Das Ehegattensplitting und die Einheit der Rechtsordnung Dagmar Felix .......................................................................................73 Diskussion zu den Vorträgen von Christian Seiler, Franziska Vollmer, Ulrike Spangenberg und Dagmar Felix Armin Dittmann (Moderation) Gerald G. Sander (Protokoll).............................................................107 Ökonomische Aspekte

Table of Contents

Frontmatter

Einführung

Einführung
Auszug
Man braucht nicht viel Sachkenntnis um wahrzunehmen, dass das Thema Ehegattensplitting in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion eine überraschende Aktualität entfaltet. So haben — um nur einige Beispiele zu nennen — im vergangenen Jahr die Parteitage mehrer Parteien das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, eine Initiative familienpolitischer Verbände hat vor nicht allzu langer Zeit eine Aufhebung des Ehegattensplittings zugunsten von Kinderförderung verlangt, der Deutsche Juristentag hat sich mit dem Ehegattensplitting beschäftigt, aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht gibt es eine Reihe neuer Publikationen. Überraschend ist das deswegen, weil das Thema durchaus nicht neu ist. Sowohl in der Literatur als auch in der Politik ist es in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen aufgegriffen und — was die Politik betrifft — in schöner Regelmäßigkeit auch wieder fallen gelassen worden. Viele der auch heute wieder vorgebrachten Argumente sind nur allzu bekannt. Was verleiht der Debatte nun plötzlich diesen Charme der Aktualität?
Barbara Seel

Juristische Aspekte

Frontmatter
Verfassungs- und systemgerechte Besteuerung von Ehe und Familie
Bestandsaufnahme und Reformerwägungen
Auszug
Die Besteuerung von Ehe und Familie ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Kritik1 geübt wird namentlich an der Zusammenveranlagung von Ehegatten gemäß §§ 26, 26b EStG. Die in dieser Regelung erkannte Förderung der Ehe sei durch eine stärkere steuerliche Unterstützung aller Eltern zu ersetzen. Auf diese Weise könne man die Familie zielgenauer fördern und gleichzeitig Benachteiligungen von Frauen abbauen.
Christian Seiler
Zur Verfassungsmäßigkeit des Ehegattensplittings
Auszug
Die Diskussion um eine Abschaffung oder Modifizierung des Ehegattensplittings reißt — wie wir an der neu entfachten politischen Diskussion sehen — nicht ab. Auch die verfassungsrechtliche Diskussion findet immer neue Beiträge.
Franziska Vollmer
Ehe-interne Verteilung von Einkommen: Recht und Realität
Auszug
Das Ehegattensplitting beruht auf der hälftigen Zurechnung des Einkommens auf beide Eheleute, unabhängig davon, wie die Aufteilung des Einkommens innerhalb der Ehe tatsächlich ausgestaltet ist. Diese hälftige Zurechnung des Einkommens auf die Eheleute wird über das Leistungsfähigkeitsprinzip begründet. Das Ehegattensplitting, so die Befürworter, gewährleiste eine sachgerechte Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip.1 Es sei ein „typisierter Ausdruck individueller Leistungsfähigkeit“2, der dem Gleichheitsgebot in Art 3 Abs. 1 GG und dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG bzw. dessen freiheitsrechtlichem Charakter entspreche.3
Ulrike Spangenberg
Das Ehegattensplitting und die Einheit der Rechtsordnung
Auszug
Das Ehegattensplitting und die Einheit der Rechtsordnung — dieser schöne Titel weckt Hoffnungen. Nachdem in diesem Band schon viel über die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Ehegattenbesteuerung gesagt worden ist — und dabei durchaus unterschiedliche Sichtweisen vertreten werden —, liegt nun vielleicht hier der Schlüssel für die Antwort auf die Frage: „Ehegattensplitting ade?“
Dagmar Felix
Diskussion zu den Vorträgen von Christian Seiler, Franziska Vollmer, Ulrike Spangenberg und Dagmar Felix
Auszug
Im Anschluss an die Vorträge betont Dittmann einleitend, dass sich die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Besteuerung von Ehe und Familie — jenseits aller sonstigen Überlegungen — am verfassungsrechtlichen Rahmen zu orientieren hätten. Art. 6 und möglicherweise auch Art. 3 GG seien bei der Bestimmung dieses Rahmens die zentralen Verfassungsnormen. Hinsichtlich der Steuerungskraft der Verfassung weist Siegel mit Bezug auf das Referat von Felix darauf hin, dass Ökonomen der Ansicht sind, dass sich aus der Verfassung zur Besteuerung von Ehe und Familie keine konkreten Anforderungen ableiten lassen. Felix unterstreicht, dass die Verfassung im Hinblick auf die Besteuerung von Ehe und Familie in der Tat keine konkreten Forderungen stelle und ein vielleicht politisch gewünschtes Ziel deshalb auch nicht zwingend verfassungsrechtlich aus Art. 6 und Art. 3 GG hergeleitet werden dürfe. Seiler weist darauf hin, dass Art. 6 GG zwar nicht zu einer bestimmten Form der Besteuerung zwinge, der vom Bundesverfassungsgericht zu konkretisierende besondere Schutz von Ehe und Familie aber auch nicht bedeutungslos bleiben dürfe.

Ökonomische Aspekte

Frontmatter
Ehegattensplitting und Leistungsfähigkeitsprinzip I
Auszug
Leistungsfähigkeitsprinzip und Ehegattensplitting sind Themen, zu denen unter Ökonomen in Deutschland konträre Ansichten bestehen1. Die Argumente liegen auf dem Tisch. Jede Seite lehnt bestimmte Grundpositionen der anderen Seite ab und demonstriert die Gültigkeit ihrer Vorstellungen sowie die Fehlerhaftigkeit der Gegenmeinung. Die Beteiligten argumentieren in einem jeweils passend vorgefertigten Rahmen, wobei die Bezüge eines gemeinsamen ökonomischen Ansatzes häufig verloren gehen. Die Ergebnisse stehen weitgehend unverbunden nebeneinander, die Debatte läßt keine übereinstimmende ökonomische Sichtweise erkennen. Selbst ein Konsens über grundlegende Fragen des Konzepts der Leistungsfähigkeit bzw. der Bemessungsgrundlage einer auf dieser Basis begründeten Steuer oder über die Frage, ob das Ehegattensplitting in diesem Rahmen eine problematische Vergünstigung oder eine Maßnahme zum Abbau von Verzerrungen und Ungleichbehandlungen darstellt, ist nicht in Sicht.
Cay Folkers
Ehegattensplitting und Leistungsfähigkeitsprinzip II
Auszug
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist nicht nur eine Domäne der Juristen1, sondern beschäftigt auch die Ökonomen. Juristen und ein Teil der Ökonomen kommen zu demselben Ergebnis: Splitting sei gerechtfertigt. Ein anderer Teil der Ökonomen tritt indessen für das Gegenteil ein. Im wesentlichen läßt sich folgende Trennlinie unter den Ökonomen ausmachen: Unter den Finanzwissenschaftlern, also Volkswirten, befinden sich viele Befürworter; Vertreter der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre gehören eher zu den Ablehnenden. Allerdings befaßt sich nur eine Minderheit unter den Betriebswirten mit unserem Thema; dennoch würde ich mich nicht als Exoten bezeichnen, denn ich kann aus dem Windschatten renommierter Kollegen wie Dieter Schneider 2 und Peter Bareis 3 argumentieren.
Theodor Siegel
Ehegattensplitting und Lohnsteuerkartenverfahren
Auszug
Ob das Ehegattensplitting eine Subvention für verheiratete zusammenveranlagte Einkommensteuerzahler darstellt oder ob es die sachgerechte steuerliche Behandlung der Unterhaltspflicht unter Ehegatten ist oder ob es schließlich sogar Wohlfahrtsgewinne generiert, wie dies Folkers in seinem Beitrag zu diesem Symposium nachzuweisen versucht, man wird sich mit seinen persönlich Überzeugungen am Ende immer im Bereich von verteilungspolitischen Werturteilen befinden, weil — ausgehend von einem Steueraufkommen, das zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben benötigt wird — das, was die einen mit welcher Begründung auch immer weniger bezahlen, andere Steuerpflichtige mehr aufbringen müssen. Die Politik gefällt sich darin umzuverteilen, sie ist durch das demokratische System dazu legitimiert. Sie wird sich allerdings gefallen lassen müssen, daß ihr die WählerInnen die Stimme verweigern werden, denen die Belastungs- und Begünstigungswirkungen nicht mehr akzeptabel erscheinen. Um derartige Abwahlrisiken zu verkleinern, neigt die Politik allerdings wiederum dazu, die verteilungspolitischen Folgen ihrer interventionistischen Steuerpolitik zu verschleiern. Auch die Praxis des Lohnsteuerabzugs bei Ehepaaren folgt diesem Muster.
Gisela Färber
Ehegattensplitting, Allokation und innerfamiliäre Verteilung
Auszug
Nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ökonomischer Perspektive ist die Ehegattenbesteuerung ein viel beachteter Gegenstand empirischer Untersuchungen und theoretischer Erörterungen im nationalen und internationalen Schrifttum.1 Seitdem Richard A. Musgrave 1959 in seiner „Theory of Public Finance“ das Bild nebeneinander bestehender staatlicher Abteilungen zeichnete, ist es gute Tradition der Ökonomie, Institutionen und Instrumente hinsichtlich der Effizienz der Ressourcenallokation und der Gerechtigkeit der resultierenden Verteilung zu untersuchen. Mit ersterer wird das gemeinsame Interesse betroffener Subjekte, mit letzter werden Interessenskonflikte berührt. Analysen dieser zwei Aspekte erfolgen mit positiver oder/und normativer Stoßrichtung, d.h., sie suchen mit Blick auf Effizienz und Gerechtigkeit die Fragen zu beantworten: „Wie wirken Institutionen und Instrumente auf die Verwendung knapper Ressourcen?“ und „Wie sollten Institutionen und Instrumente ausgestaltet sein?“. Aus ökonomischer Sicht sind die Zusammenhänge zwischen der Ehegattenbesteuerung einerseits und den Investitionen in Humankapital, dem Arbeitsangebot von Verheirateten und dem Ausmaß der Produktion in privaten Haushalten andererseits von besonderer Bedeutung. Es ist vor allem die knappe Ressource Zeit, deren effiziente Verwendung betrachtet wird. Die Besteuerung von Ehegatten hat darüber hinaus in mehrerlei Hinsicht eine erhebliche verteilungswirksame Dimension: Sie berührt die innerfamiliäre Verteilung, d.h. die Verteilung zwischen den Ehepartnern; sie verändert in horizontaler Hinsicht die Verteilung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren und sie beeinflusst in vertikaler Richtung die Verteilung zwischen verschiedenen Einkommensklassen2.
Matthias Wrede
Diskussion zu den Vorträgen von Cay Folkers, Theodor Siegel, Gisela Färber und Matthias Wrede
Auszug
Einleitend nimmt Frank Bertsch (freier Publizist) auf das Referat von Folkers Bezug und vertritt die Auffassung, dass der methodologische Individualismus als erkenntnistheoretisches Prinzip überholt sei. Die Annahme, dass Individuen primär und generell strukturbestimmend seien, hätte ihre Grenzen. Man müsse weniger von den Individuen her denken, als vielmehr von den Aufgaben der Institutionen der Mikroebene, der Mesoebene und der Makroebene her. Diese Institutionen hätten eigene, selbstständige, struktursetzende Funktionen, auf die sich das Handeln der Individuen beziehe und von denen sich das Handeln der Individuen herleite. Folkers erläutert dazu, dass er den methodologischen Individualismus herangezogen habe, weil er Konsens unter Ökonomen sei und auch Siegel und andere in ihren Referaten diesen explizit als Ausgangspunkt gewählt hätten. Damit existiere eine gemeinschaftliche Basis, die in einer Auseinandersetzung einen guten Vergleichsmaßstab für divergierende Meinungen biete. Die von Bertsch angesprochenen Zusammenhänge würden von Ökonomen in den Restriktionen abgebildet und blieben daher nicht außer Betracht. Siegel stimmt Folkers in Bezug auf den methodologischen Individualismus zu und bekräftigt, dass dieser das Leistungsfähigkeitsprinzip zur Konsequenz habe. Die Einwände von Bertsch seien unter dem Stichwort Sozialstaatsprinzip zu berücksichtigen.

Empirische Evidenz

Frontmatter
Auswirkungen einer Reform des Ehegattensplittings
Auszug
Dieser Beitrag untersucht die Auswirkungen einiger gegenwärtig diskutierter Alternativen der Reform des Ehegattensplittings. Er beruht auf einem repräsentativen Längsschnittdatensatz für die Bundesrepublik Deutschland von 1984 bis 2005, der die Grundlage eines mikroökonometrisch geschätzten und getesteten Verhaltensmodells bildet. Die Analyse bezieht sich auf das Steueraufkommen, die Einkommensverteilung und die Anreizeffekte, also die Effekte auf das Arbeitsangebot. Bei den Arbeitsangebotseffekten liegt das Hauptgewicht auf der Analyse des Arbeitsangebots verheirateter Frauen.
Gerhard Wagenhals
Die Wirkungsweise des Ehegattensplittings bei kollektiver Entscheidungsfindung im Haushalt
Auszug
Eines der wohl prominentesten Argumente gegen das Ehegattensplitting ist, dass es Fehlanreize für die Erwerbsbeteiligung von verheirateten Frauen berge. Diese entstehen durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung des „ersten“ und „zweiten“ Einkommens eines Haushaltes. Wenn der Ehemann bereits Erwerbseinkommen bezieht, ergibt sich durch die Zusammenveranlagung eine in Abhängigkeit seiner Einkommenshöhe deutlich höhere Entzugsrate für den Verdienst seiner Ehefrau im Vergleich zu einer unverheirateten (oder getrennt veranlagten) Frau. Laut einer OECD-Studie wird das zweite Einkommen bei Ehepaaren in Deutschland um das 1,3 bis 1,5-fache stärker mit Steuern und Sozialversicherungsabgaben belastet als das Einkommen von Alleinstehenden in gleicher Höhe.1 Im individualveranlagenden Großbritannien liegt die relative Mehrbelastung beim vergleichsweise niedrigeren Faktor 1,1 bis 1,3. Die OECD-Studie zeigt außerdem, dass im internationalen Vergleich ein Zusammenhang zwischen der Erwerbsbeteiligung von Frauen und der Art der Veranlagung besteht. Demnach ist die Partizipation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt umso höher, je neutraler die steuerliche Behandlung des Zweiteinkommens ist, d.h. je weniger die Besteuerung dieses Einkommens von der Einkommenshöhe des Erstverdieners abhängt.
Miriam Beblo
Diskussion zu den Vorträgen von Gerhard Wagenhals und Miriam Beblo
Auszug
Einleitend fasst Korn die beiden Vorträge kurz zusammen. Sowohl Gerhard Wagenhals als auch Miriam Beblo haben das Sozioökonomische Panel der Bundesrepublik Deutschland (SOEP) genutzt, um die Wirkung der Einkommensbesteuerung sowohl auf das Einkommen verschiedener Haushalte als auch auf die Verteilung von Einkommen sowie Arbeits- und Freizeit innerhalb eines Haushaltes zu untersuchen. Beide Arbeiten zeigen, dass das Ehegattensplitting einen Einfluss auf das Arbeitsangebot von Haushaltsmitgliedern — besonders auf das Angebot von Frauen — hat. Damit geht einher, wie Beblo zeigt, dass die Verteilung von Einkommen innerhalb eines Haushalts massiv von Besteuerungsregeln beeinflusst wird. Weiterhin wären verschiedene Haushalte durch eine Änderung der Besteuerung in sehr unterschiedlicher Weise betroffen, wobei die zur Zeit in der Politik diskutierten Veränderungen keinen großen Umverteilungseffekt verursachen würden.

Beitrag

Frontmatter
Female Labour Supply Heterogeneity, Taxation and Models of the Household
Abstract
Over the last four to five decades, a large literature has developed on the economics of the family or multi-person household. In spite of this, non-economists might be surprised to learn that the only model of the household to which a beginning student of economics is exposed is one in which it is depicted as consisting of a single individual, who divides his time between market work and leisure, using the income derived from work to buy a bundle of consumption goods. Now, all models are abstractions, necessarily excluding many aspects of reality, and indeed this model has proved to be extremely fruitful in a wide range of applications. Nevertheless, there are many important areas of economic and social policy, in particular taxation, social security, poverty alleviation, and child support or “family policy”, for the economic analysis of which this model is clearly inadequate.
Ray Rees

Politische Konsequenzen

Frontmatter
Grundgesetzkonforme Alternativen der Ausgestaltung der Familienförderung
Auszug
Familienförderung ist eine gute Sache. Alle politischen Parteien treten für Familienförderung ein. Sie streiten zwar im Einzelnen darüber, welche Formen der Familienförderung politisch sinnvoll, gewünscht und erfolgversprechend sind. Doch das Ziel als solches steht außer Zweifel. Im Gegenteil: ausgelöst durch die Debatte um die demographischen Veränderungen steigt Familienförderung ständig im Kurs. Es ist fast schon ein Tabu, sich gegen mehr Familienförderung auszusprechen oder Grenzen der Familienförderung einzufordern.
Ute Sacksofsky
Diskussion zum Vortrag von Ute Sacksofsky
Auszug
Die Ausführungen Sacksofskys finden bei Siegel im Wesentlichen Zustimmung. Siegel wendet allerdings ein, dass die Referentin im Grunde für das von ihm in kritischer Absicht zitierte „Matthäus-Prinzip“ eintrete. Denn, indem Unterhaltsverpflichtungen in Form von Kinderfreibeträgen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden sollen, komme es zu einer einkommensabhängigen Entlastung, für die Siegel die Rechtfertigung einfordert. Aus der Verfassung sei lediglich die Notwendigkeit, nicht aber die Art und Weise der Berücksichtigung dieser kinderbezogenen Aufwendungen abzuleiten.

Podiumsdiskussion

Frontmatter
Podiumsdiskussion
Auszug
Vor Beginn der Diskussion lagen folgende Eingangsstatements in schriftlicher Form vor:
Backmatter
Metadata
Title
Ehegattensplitting und Familienpolitik
Editor
Barbara Seel
Copyright Year
2008
Publisher
VS Verlag für Sozialwissenschaften
Electronic ISBN
978-3-8350-5512-4
Print ISBN
978-3-8350-6082-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5512-4