2008 | OriginalPaper | Chapter
Einige kritische Anmerkungen zu den Schenkung- und erbschaftsteuerlichen Änderungen im Zuge des Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Author : Michael Olbrich, Univ.-Prof. Dr.
Published in: Management kleiner und mittlerer Unternehmen
Publisher: Gabler
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Die Unternehmensnachfolge, das heißt die Übertragung des Eigentums sowie der damit verbundenen Leitungsmacht an einem Unternehmen (
Olbrich 2003
;
Olbrich 2005, 1–5
;
Hering/Olbrich 2007
), stellt derzeit eine der gravierendsten Herausforderungen der deutschen Wirtschaft dar: Schätzungen gehen davon aus, dass sich in Deutschland jährlich circa 70.000 Familienunternehmen diesem Problem in den nächsten fünf bis zehn Jahren gegenübersehen werden (vgl.
Noack 1996, 10
;
Dehmer 1999, 209
;
Koch/Wegmann 2000, 7
). Möchte der abgebende Eigentümer sein Unternehmen in Form der Vererbung oder Schenkung übertragen oder es in eine nicht gemeinnützige Stiftung einbringen, so sind dies Vorgänge, die gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG der Erbschaftrespektive Schenkungsteuer unterliegen; Steuerschuldner ist nach § 20 Abs. 1 ErbStG der Empfänger (im Falle einer Schenkung auch der Schenker) des Unternehmens (vgl.
Schneeloch 2003, 386 ff
;
Schild-Plininger 1998
;
Hering/Olbrich 2003, 47 ff
). Beide Substanzsteuern stellen ein ernstzunehmendes Problem im Zuge der unentgeltlichen Nachfolge dar, denn die Steuerzahlung ist in Geld zu entrichten, wohingegen die Bereicherung des Nachfolgers in der Regel in einer Sachgesamtheit (Unternehmen) besteht. Um die Steuerschuld begleichen zu können, sieht sich der neue Unternehmenseigner daher häufig gezwungen, das Unternehmen als Ganzes oder in Teilen zu liquidieren. Die Belastung mit Schenkungoder Erbschaftsteuer stellt damit eine Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens dar, die sowohl für den Nachfolger als auch Dritte, wie z.B. Arbeitnehmer, Gläubiger und Lieferanten, von Nachteil ist.