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2018 | OriginalPaper | Chapter

1. Einleitung: Die Organisation der Compliance-Kontrolle in interdisziplinärer Lesart

Authors : Marcel Schütz, Richard Beckmann, Heinke Röbken

Published in: Compliance-Kontrolle in Organisationen

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Schon bevor dieses Buch zur Hand genommen wurde, werden viele Leser mit der Information vertraut sein, dass es bereits mehrere Darstellungen zum Gegenstand der Compliance-Kontrolle, also etwa „organisatorischer Regelleitung“, gibt. Nicht von ungefähr spricht man seit einigen Jahren von einem „Boom-Thema in den Managementdiskursen“. Ob Unternehmen, Verwaltungen oder soziale Einrichtungen: Überall rücken Fragen der Compliance in den Mittelpunkt organisatorischer Praxis.

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Footnotes
1
Luhmann 1964, S. 308.
 
2
Das generische Maskulinum soll als pluralistischer Terminus dienen, der ebenso Personen nicht männlichen Geschlechts umfasst. Für die Redigierung und Fertigstellung dieses Manuskripts haben wir sehr herzlich Herrn Falk Janssen zu danken.
 
3
Kette 2017, S. 1.
 
4
Luhmann 2009 sowie 1993.
 
5
Siehe für andere Dischner/Sieweke/Süß 2013 am Beispiel der komplexitätsträchtigen interorganisationalen Projektarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen und Beratungen, die entsprechender Voraussetzungen der Ergebnisabsicherung bedarf; etwa über die Ausdifferenzierung und das Aushandeln von Regelwerken. Sind Fragen der Compliance-Kontrolle bzw. Regelsetzung schon innerhalb einer Einzelorganisationen (intraorganisationale Compliance) – gelinde gesprochen – alles andere als trivial, dürfte es an Ahnungen nicht fehlen, sich erst recht die noch wesentlich mehr gesteigerten Rahmenbedingungen bzw. Herausforderungen einer interorganisationalen Compliance vor Augen zu führen. Die fortschreitende Internationalisierung der Organisationen lässt dazu voraussichtlich noch einigen Untersuchungsbedarf erwarten.
 
6
Der Begriff Akteur ist in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sehr facettenreich und bedeutungsvoll entwickelt worden. Wir nutzen ihn im Buch in reduzierter Form für in Handlungen bzw. Maßnahmen involvierte Personen, Organisationen bzw. Instanzen. Akteure können sowohl als individuelle wie auch überindividuelle bzw. kooperierte Akteure in Erscheinung treten.
 
7
Jüngst wird allerdings beobachtet, dass der Terminus Compliance offensichtlich teilweise durch den der „Integrität“ („Integritätsmanagement“) ergänzt bzw. mitunter auch abgelöst wird. Siehe dazu Kühl 2018a.
 
8
Kette 2018, S. 3.
 
9
Beinahe scheint es mit Blick auf unser Themenfeld eine ironische Andeutung der Wortherkunft zu sein, wenn die Adjektivform „organisieren“ im Laufe der Zeit (auch) zu einem verhüllenden Ausdruck heranreifte, mit dem gemeint ist, „sich etwas (auf nicht ganz rechtmäßige Weise) beschaffen“ zu wollen (Duden 1997, S. 503 Sp. a). Eine erste Einsicht könnte also lauten: Wer Regeln aufstellen wird, braucht dazu eine Form der Organisation. Und wer sie brechen will – der auch. Insoweit Organisationen nämlich vielfältige (nur in Form der Organisation mögliche bzw. zugängliche!) Ressourcen bereitstellen, um eine zweckgerichtete Ordnung zu bilden, so werden sich eben mit diesen Ressourcen auch vielfältige Anlässe bieten, von der zweckgerichteten Ordnung nützlich abzuweichen. Beispielsweise mögen Einzelne bzw. Privatpersonen bei Abgabe ihrer Auskünfte an das Finanzamt schnell die Grenzen individueller „Steueroptimierung“ vor Augen haben. Organisierte Sozialsysteme indes sind hier schon einige Schritte weiter, denn sie können Hebel in Gang setzen, Beratung in Auftrag geben und Maßnahmen „organisieren“, um ihre rechtlichen Belange mit zunehmender Größe komplexer auszudifferenzieren und sich damit auch günstige Bedingungen zur Verwirklichung ihrer Zwecke verschaffen.
 
10
Spindler 2013, S. 324; Reichert 2017, S. 702 bedauert, dass „die empirische Forschung zur Wirksamkeit der in Betracht kommenden Compliance-Maßnahmen unzureichend, kaum belastbar und in sich widersprüchlich“ sei.
 
11
Nicolai/Kieser 2002, S. 589.
 
12
Siehe zur Kluft zwischen theoretischer und praktischer Darstellungen in den Organisationswissenschaften (und den dennoch möglichen Verbindungswegen): Kühl 2017, S. 3 f.
 
13
Kieser 1997; Schütz 2015a, S. 103 f.; Röbken 2007, S. 272 f.; Holmblad Brunsson 2010.
 
14
Schütz/Röbken 2017b, S. 94–96.
 
15
„Der Begriff ‚Compliance‘ ist nicht legal definiert.“ (Grützner/Jakob 2015, S. 60). Wir verstehen im Folgenden Compliance-Kontrolle bzw. Compliance als Überbegriffe für diverse, weitere verwendete Kategorien wie Compliance-Management-System, Compliance-Management, Compliance-System, Compliance-Organisation, Compliance-Kultur oder Corporate Compliance (siehe Grützner/Jakob 2015, S. 60–65). Der Bezug auf den Begriff Management soll offensichtlich eine Form des gestalterisch-leitenden Handelns unterstreichen. Dagegen soll der Begriff System, soweit die Literatur erkennen lässt, eine wie auch immer im Einzelnen organisierte Summe von Regeln oder Regelwerken bzw. diesbezügliche „Grundsätze und Maßnahmen“ (Grützner/Jakob 2015, S. 63) zum Ausdruck bringen. Generell ist zu sehen, dass der System-Begriff in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zu einer gewissen Inflation tendiert. Wir machen uns das weite Feld der Terminologie hier nicht en détail zu eigen, greifen aber an mancher Stelle die in der juristisch-ökonomischen Diskussion verwendeten Begriffe für den operativen Darstellungsgebrauch auf. Offensichtlich scheinen auch die Gerichte der Vielfalt der Kategorien ein wenig zu misstrauen, setzt doch die Rechtsprechung den Begriff Compliance bisweilen behutsam in Anführungszeichen; siehe etwa die Leitsätze bei Arbeitsgericht Berlin, Urt. v. 18.02.2010 – 38 Ca 12.879/09 oder auch BGH NJW 2009, S. 3175 in Rn. 27.
 
16
Wir sprechen in diesem Buch übergreifend von Organisationen und meinen damit jegliche organisatorische Struktur (zu Definitionsansätzen siehe Kap. 3) des öffentlichen und privaten Bereichs, also: Unternehmen, Verwaltungen, soziale Einrichtungen etc. Wir variieren stellenweise allerdings in der begrifflichen Beschreibung und sprechen dann in synonymer Absicht von organisatorischen und betrieblichen Sachverhalten. Während mit Betrieben üblicherweise primär privatwirtschaftliche Einrichtungen in der Umgangssprache bezeichnet werden, wird mit betrieblich hier ein organisatorischer Ablauf beschrieben und vice versa.
 
17
Wir verwenden den Begriff der Struktur im Weiteren im Zusammenhang mit Formen der Bildung und Festigung organisationsförmiger Ordnung bzw. präziser mit dem Bestehen eines Gefüges von Erwartungen in Organisationen sowie im Hinblick auf deren Außenkontakte.
 
18
So bilanziert kritisch Kette 2018, S. 6: „In der Zusammenschau wird deutlich, dass die Einführung eines Compliance Managements nicht-intendierte und zugleich dysfunktionale Effekte erwarten lässt. Zwar mag die Einführung eines Compliance Managements hilfreich oder gar notwendig erscheinen, um die Organisation (als juristische Person) bzw. die Mitglieder der Geschäftsleitung (als natürliche Personen) vor rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Regelabweichungen auf subalternen Hierarchieebenen zu schützen. Völlig eliminieren lässt sich die Unsicherheit der Verantwortungszurechnung jedoch auch durch Einführung eines Compliance Managements nicht.“ Kette positioniert, dass die Errichtung von Compliance-Management Blame-Game-Dynamiken anregen würde: „Das Hintergrundproblem des Compliance Managements ist dann weniger die Sicherstellung faktischer Regelkonformität als vielmehr die Frage, wer sich zu verantworten hat, wenn Regelverstöße offenkundig werden.“ (S. 5). Es sei hierbei zunächst unerheblich, ob nach einer juristischen Aufarbeitung von Regelverstößen Verantwortung auf einen Mitarbeiter zuzurechnen wäre. „Vielmehr ist es genau diese Unsicherheit, die das komplexe Spiel von demonstrativer Regeleinhaltung, tastender Regelabweichung und Versuchen der absichernden Verantwortungsweiterreichung evoziert.“ (S. 5). Wir werden uns auf diese Aspekte im Weiteren an verschiedener Stelle noch beziehen.
 
19
Nichtsdestotrotz ist etymologisch festzustellen, dass (dem lateinischen Wortursprung nach) die Norm selbst zunächst mit „Richtschnur, Regel, Maßstab“ umschrieben wird (Duden Etymologie 1997: 490, Sp. b). Ein rechtstheoretisch-soziologischer Zugriff kann indes weitergehende Unterscheidungsbedarfe angezeigt lassen.
 
20
Für aktuelle Beiträge der systemtheoretischen Organisationsforschung und -theorie siehe Kette 2018; Schütz/Bull 2017. Eine Einführung in den Gegenstand der Organisation bietet Kühl 2011.
 
Metadata
Title
Einleitung: Die Organisation der Compliance-Kontrolle in interdisziplinärer Lesart
Authors
Marcel Schütz
Richard Beckmann
Heinke Röbken
Copyright Year
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17471-2_1