2017 | OriginalPaper | Chapter
Einleitung
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Die Körperschaftsteuer kann als die Einkommensteuer der im KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen (nicht Personengesellschaften, z. B. OHG, KG) und Vermögensmassen bezeichnet werden. Innerhalb der von der Körperschaftsteuer erfassten Gebilde kommt der Gruppe der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, SE) die weitaus größte wirtschaftliche Bedeutung zu, so dass die Betrachtung im Weiteren grundsätzlich auf diese beschränkt bleiben kann. Die Kapitalgesellschaft ist als juristische Person – vergleichbar mit der natürlichen Person bei der Einkommensteuer – Steuerrechtssubjekt und kann daher Einkünfte erzielen.