2017 | OriginalPaper | Chapter
Einleitung
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Im Gegensatz zur Einkommen- und zur Körperschaftsteuer knüpft die Gewerbesteuer nicht an eine Person als Steuerpflichtigen an, sondern erklärt als Gegenstand der Besteuerung in § 2 GewStG den Gewerbebetrieb an sich, soweit er im Inland betrieben wird. Da somit ein Objekt bzw. eine Sache besteuert wird, rechnet die Gewerbesteuer zu den sog. Objekt- bzw. Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO). Die individuellen Verhältnisse des Unternehmers als Eigentümer des Gewerbebetriebs (und Schuldner der Gewerbesteuer) bleiben prinzipiell unberücksichtigt; vielmehr soll der Gewerbebetrieb entsprechend seiner objektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.