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2015 | OriginalPaper | Chapter

1. Einleitung

Author : Ulf von Krause

Published in: Das Parlament und die Bundeswehr

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Bundeswehr ist eine „Parlamentsarmee“ – mit diesem Schlagwort begründete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sog. „Streitkräfteurteil“ von 1994 den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze als deutsche Besonderheit im Verhältnis zwischen Volksvertretung und Streitkräften. 20 Jahre nach dieser Entscheidung ist der Parlamentsvorbehalt in die Diskussion geraten. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in einer – zumindest programmatisch – fortschreitenden Vertiefung der europäischen bzw. transatlantischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, so dass Einsatzentscheidungen tendenziell mehr auf den Ebenen NATO und Europäische Union (EU) fallen. Die Diskussion hat dabei zwei Argumentationsrichtungen. Zum einen wird unter Effektivitätsgesichtspunkten die Frage gestellt, ob die deutschen Entscheidungsmechanismen eine Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bündnissen be- oder sogar verhindern. Zum anderen wird aus Sicht von Verfassungsjuristen bzw. Parlamentariern die Sorge artikuliert, der Parlamentsvorbehalt könne durch mehr multinationale Kooperation ausgehebelt werden. Im April 2014 hat der Deutsche Bundestag (BT) eine „Kommission Auslandseinsätze“ zur Untersuchung dieser Problemstellung eingesetzt.

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Footnotes
1
Das Gericht verwendete zwar den Begriff „Parlamentsheer“, aber die Bundeswehr besteht aus Heer, Luftwaffe und Marine, für die der Parlamentsvorbehalt gleichermaßen gilt, so dass der Begriff „Parlamentsarmee“ richtiger ist und sich in der Diskussion auch durchgesetzt hat (von Krause 2013, S. 195 f.).
 
2
BVerfG 2 BvE 3/92.
 
3
Der volle Titel lautet: „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“. http://​www.​bundestag.​de/​bundestag/​gremien18 (Zugriff: 01.07.2014).
 
4
Antrag Bundestagsdrucksache (BT Drs) 18/766 vom 11.03.2014, angenommen gem. Bundestagsplenarprotokoll (BT PlPr) 18/23 vom 20.03.2014, S. 1863.
 
Metadata
Title
Einleitung
Author
Ulf von Krause
Copyright Year
2015
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-07112-7_1