Für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bilden insbesondere das Kreditwesengesetz (KWG), aber auch weitere Gesetze, Verordnungen, Rundschreiben und Meldepflichten den engen gesetzlichen Rahmen. Außerdem muss ein Institut – im Gegensatz zu vielen anderen Branchen – vor Aufnahme seiner Tätigkeit bereits die ausdrückliche Erlaubnis hierfür bei der BaFin einholen. Die Lizenz kann bei gravierenden Verstößen auch wieder entzogen werden.