2014 | OriginalPaper | Chapter
Einstellungen und Versetzungen
BetrVG – Vierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer; Fünfter Abschnitt – Personelle Angelegenheiten – Erster Unterabschnitt: Allgemeine personelle Angelegenheiten
Authors : Volker Engelbert, Heinz-G. Dachrodt
Published in: Praxishandbuch Human Resources
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Gegenstand dieses Kapitels sind die personellen Einzelmaßnahmen. Das sind die Themen Versetzungen, Einstellungen, Eingruppierungen Umgruppierungen sowie die vorläufigen personellen Maßnahmen.
Im Vorfeld dazu werden die Vorschriften des § 93 BetrVG (Ausschreibung von Arbeitsplätzen) behandelt.
§ 93 befasst sich mit der Ausschreibung von Arbeitsplätzen. Es werden der Sinn und die Aufgabe der innerbetrieblichen Stellenausschreibung untersucht. Nach der Begriffsbestimmung wird der Inhalt der innerbetrieblichen Stellenausschreibung dargestellt.
In einer Musterbetriebsvereinbarung wird veranschaulicht, worauf bei innerbetrieblichen Stellenausschreibungen alles zu achten ist.
Danach wird der § 95 BetrVG (Auswahlrichtlinien) betrachtet und der Begriff der Versetzung wird definiert.
Eine Muster-Betriebsvereinbarung zu Auswahlrichtlinien bei personellen Einzelmaßnahmen stellt dar, welche Möglichkeiten es gibt.
Der § 99 BetrVG regelt die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Das sind die Themen Versetzungen, Einstellungen, Eingruppierungen und Umgruppierungen.
Ausführlich wird das Arbeitsverhältnis und der Arbeitsvertrag mit dem Nachweisgesetz, arbeitsrechtlich untersucht. Musterarbeitsverträge für viele Anlässe sind enthalten. Begriffsdefinitionen zu allen wichtigen Sachverhalten werden geboten. Auch Musterbetriebsvereinbarungen sind vorhanden.
Darüber hinaus gibt es viele Tipps aus der Praxis für die Praxis.
Vor § 99 BetrVG befasst sich ein Unterkapitel mit dem Thema Bewerberauswahl.
Abschließend wenden wir uns den vorläufigen personellen Maßnahmen des § 100 BetrVG zu und erläutern den Begriff.
Die §§ 93, 95, 99 bis 101 werden ausführlich und detailliert arbeitsrechtlich kommentiert.